Es ist ein Video auf Facebook, das mal wieder die Gemüter erregt. Geflüchtete des Ankerzentrums Schweinfurt demonstrieren im Frühjahr durch die Straßen der Stadt in Franken. Der örtliche Sender Radio Primaton hat das Video auf seiner Seite gepostet. Und erntetet einen Shitstorm.
"Wir hatten weit über 10.000 Kommentare, die als Hasskommentare gewertet werden können. Darüber hinaus waren es noch viele, viele mehr, die eher unappetitlich oder gar fremdenfeindlich waren."
Frank Gabel ist der Studioleiter von Radio Primaton. Sein Team rief die Polizei zur Hilfe.
"Wir sind damit insofern umgegangen, dass wir gesagt haben, wir sammeln die ganzen Hatekommentare und würden dann eben uns mit der Polizei absprechen, was dabei genau zu tun ist. Denn genau für solche Fälle gibt es ein Procedere und genau das ist dann auch angelaufen und abgelaufen. Bedeutet: Nach der Sammlung der Hatekommentare werden diese quasi von der Polizei verborgen weiterhin gesammelt. Das heißt, die Ermittlungsarbeit hat bereits begonnen. Und ab einem gewissen Punkt, wenn die Ermittlungsarbeit bereits einige wichtige Punkte gebracht hat, wird dann eben das ganze gestoppt."
Zusammenarbeit, die grundsätzliche Frage stellt
Die Ermittlung läuft inzwischen nicht nur im Netz. Vor zwei Tagen hat die bayerische Justiz die Wohnungen von 17 Beschuldigten durchsucht. Die ganze Aktion ist Teil einer offensiven Verfolgung von Hatespeech im Internet. "Justiz und Medien" heißt die Initiative, die etwa 100 bayerische Medienhäuser, darunter auch die Süddeutsche Zeitung und der Bayerische Rundfunk, unterstützen. Der Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb, auch als Bayerns Hate-Speech-Beauftragter bekannt, erläutert den Hintergrund diese Zusammenarbeit.
"Diese Initiative wurde ja deswegen ins Leben gerufen, weil nach dem derzeit geltenden Netzwerkdurchsetzungsgesetz die Betreiber sozialer Plattformen, also Facebook, Twitter, Youtube, lediglich verpflichtet sind, die Hassposts zu löschen, nicht aber zur Anzeige zu bringen. Das ist natürlich ein unbefriedigender Zustand. Denn wenn dem Hassposter im schlimmsten Fall die Löschung seines Postes, nicht aber eine Strafanzeige droht, vermag das Strafrecht keine abschreckende Wirkung zu erzielen."
Es braucht letztlich immer einen, der anzeigt. In dieser Kooperation übernehmen das also Medienhäuser, sie werden geschult und liefern der Polizei Screenshots mit Hasspostings. Hier stellt sich allerdings eine medienethische Grundsatzfrage: Sollte man als Journalist*in überhaupt mit dem Staat kooperieren, wie es hier passiert? Frank Gabel von Radio Primaton sagt: Ja, allein aus Selbstschutz.
"Wenn ich nicht mehr frei recherchieren kann und meine Meinung, meine objektiven Eindrücke kommunizieren kann – egal über welches Medium: Radio, Zeitung, Fernsehen – weil ich Gefahr laufe, dafür Hatekommentare zu ernten, einen Shitstorm zu bekommen, dann ist das nicht mehr Freiheit. Dann ist das nicht mehr freier Journalismus. Und da muss der Staat einschreiten, um mir meine Freiheit zu sichern."
Hakende Umsetzung des NetzDG
Nicht nur in Schweinfurt haben Medienunternehmen Hasskommentare angezeigt. Insgesamt hundert Prüfanfragen gingen seit Herbst beim Hate-Speech Beauftragten der Generalstaatsanwaltschaft in München ein – 80 von ihnen führten zu Ermittlungen. Zehn stellten sich als nicht strafrelevant heraus, in zehn anderen Fällen habe die Justiz die Identität der Verdächtigen nicht ermitteln können. Oft müsse er erleben, klagt der Staatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb, "dass die Betreiber sozialer Plattformen – Facebook, Twitter, Youtube – nicht in dem von uns gewünschten Umfang hier unsere Auskunftsersuchen beantworten. Also das muss durchaus noch besser werden. Wir fordern, dass unsere Auskunftsersuchen ohne Wenn und Aber hier beantwortet werden. Denn sonst müssen die Verfahren halt meistens eingestellt werden."
Die Umsetzung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, sie hake hier also noch. Doch wenn Ermittler*innen erfolgreich seien, dann drohten empfindliche Strafen. Schon vor zwei Jahren gelang der Staatsanwaltschaft, Hassposter auf einer AfD-Facebookseite dingfest zu machen.
"Und da haben wir schon rechtskräftige Verurteilungen wegen Volksverhetzung, und die sind im Bereich von 120 Tagessätzen etwa gewesen für einen nicht vorbestraften Ersttäter, der geständig war. Also das entspricht vier Monatsnettogehältern und zusätzlich noch einem Eintrag ins Führungszeugnis. Also, das sind schon ganz ordentliche Strafen, die dann da rauskommen. Und wir erwarten uns dadurch auch eine Abschreckungswirkung