Als er 17 Jahre alt war erblindete Michael Richter aufgrund eines sogenannten "Grünen Stars". Sein Abitur legte er deshalb an der Deutschen Blindenstudienanstalt - kurz blista - in Marburg ab. Nach dem erfolgreichen Jurastudium arbeitete Michael Richter als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bielefelder Lehrstuhl für öffentliches Recht der ehemaligen Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff. Seit zehn Jahren fungiert der inzwischen auch promovierte Jurist nun als Geschäftsführer des "Team der Rechte behinderter Menschen" - einer gemeinnützigen GmbH im Marburg. Als Gutachter berät der erfolgreiche Anwalt Behindertenverbände - etwa den Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf. Denn Michael Richter weiß, dass es mit der Teilhabe behinderter Menschen am Berufsleben noch an vielen Stellen hapert.
Das liege insbesondere an Behörden, die die gesetzlichen Förderungsmöglichkeiten für eine Teilhabe dieser großen Bevölkerungsgruppe am Arbeitsleben noch zu zögerlich nutzen, so Richter:
"Wir haben aber auch nirgendwo noch ein so überkommenes Denken so in Richtung Fürsorge und eben noch nicht selbstbestimmte Teilhabe und die Möglichkeit, selbst ein berufliches Leben zu gestalten. Zu überlegen, was mache ich denn, was möchte ich tun, was über den bloßen Brötchenerwerb hinausgeht."
"Wir haben aber auch nirgendwo noch ein so überkommenes Denken so in Richtung Fürsorge und eben noch nicht selbstbestimmte Teilhabe und die Möglichkeit, selbst ein berufliches Leben zu gestalten. Zu überlegen, was mache ich denn, was möchte ich tun, was über den bloßen Brötchenerwerb hinausgeht."
Gesetzliche Möglichkeiten gibt es genug
Gesetzliche Möglichkeiten gibt es in Deutschland eigentlich genug, glaubt Michael Richter. So ist etwa zum Jahresbeginn 2019 das sogenannte Qualifikationschancengesetz in Kraft getreten. Danach müssen Fort- und Weiterbildungen auch für Menschen mit Einschränkungen gefördert werden - etwa im Bereich der Digitalisierung. Die Bundesanstalt für Arbeit oder andere Behörden müssen jedoch lernen, dass es dabei nicht nur um Vermeidung von Arbeitslosigkeit, sondern auch um die Förderung besonderer Talente und spezieller Aufstiegschancen für Menschen mit Handicap geht. Da hapere es oft noch, so Michael Richter:
"Weil man sagt: Das ist nicht notwendig, das ist nicht unsere Aufgabe, wir haben auch nur begrenzte Mittel. Und dann sind wir voll in der Ermessensausübung. Und dann ist das Ergebnis oft schlicht Nein, obwohl ein Ja möglich wäre."
"Weil man sagt: Das ist nicht notwendig, das ist nicht unsere Aufgabe, wir haben auch nur begrenzte Mittel. Und dann sind wir voll in der Ermessensausübung. Und dann ist das Ergebnis oft schlicht Nein, obwohl ein Ja möglich wäre."
"Ich glaube, dass diese Angst da ist"
Ein weiteres Problem: Viele Arbeitgeber haben immer noch Ängste, behinderte Menschen einzustellen. Schon deswegen, weil sie keine Erfahrung damit haben, welche zusätzlichen Verpflichtungen damit auf sie zukommen.
"Ich glaube, dass diese Angst da ist: Jetzt habe ich mich einmal drauf eingelassen, und wenn es dann doch nicht klappt? Ja, dann ist es im Grunde wie mit jedem anderen Arbeitnehmer auch. Wenn es nicht klappt, dann gibt es natürlich, wenn der Arbeitnehmer eine Behinderung hat auch Mittel und Wege, das aufzulösen. Ob es eine Ausbildung ist oder ob es ein Angestelltenverhältnis ist", sagt Jürgen Nagel. Er ist bei der Deutschen Blindenstudienanstalt in Marburg für die berufliche Teilhabe zuständig. Nagel bietet Arbeitgebern an, ihnen bei der Einrichtung barrierefreier Computer-Arbeitsplätze zu helfen. Aber:
"Trotzdem ist es immer noch manchmal schwierig, Software-Lösungen zu finden, wo dann natürlich Betriebe auch spezielle Programme haben und wo dann das Miteinander eines Rechners, der spezielle Peripherie-Geräte hat, mit der allgemeinen EDV - wo mal Störungen auftreten, die auch nicht in jedem Fall behebbar sind."
"Ich glaube, dass diese Angst da ist: Jetzt habe ich mich einmal drauf eingelassen, und wenn es dann doch nicht klappt? Ja, dann ist es im Grunde wie mit jedem anderen Arbeitnehmer auch. Wenn es nicht klappt, dann gibt es natürlich, wenn der Arbeitnehmer eine Behinderung hat auch Mittel und Wege, das aufzulösen. Ob es eine Ausbildung ist oder ob es ein Angestelltenverhältnis ist", sagt Jürgen Nagel. Er ist bei der Deutschen Blindenstudienanstalt in Marburg für die berufliche Teilhabe zuständig. Nagel bietet Arbeitgebern an, ihnen bei der Einrichtung barrierefreier Computer-Arbeitsplätze zu helfen. Aber:
"Trotzdem ist es immer noch manchmal schwierig, Software-Lösungen zu finden, wo dann natürlich Betriebe auch spezielle Programme haben und wo dann das Miteinander eines Rechners, der spezielle Peripherie-Geräte hat, mit der allgemeinen EDV - wo mal Störungen auftreten, die auch nicht in jedem Fall behebbar sind."
Technische Probleme sind das geringste Problem
Doch nicht technische Probleme, stehen am Ende bei der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Vordergrund, so die sehbehinderte Berit Niedling. Sie arbeitet erfolgreich in einer öffentlichen Verwaltung und sieht auch da noch Verbesserungsbedarf:
"Auf jeden Fall fehlt es meines Erachtens auch am Verständnis der Arbeitgeber. In den Köpfen der Leute. Sich einfach mal einzustellen auf die Probleme, die sich für unsere Klientel ergeben und da nach Lösungen zu suchen."
"Auf jeden Fall fehlt es meines Erachtens auch am Verständnis der Arbeitgeber. In den Köpfen der Leute. Sich einfach mal einzustellen auf die Probleme, die sich für unsere Klientel ergeben und da nach Lösungen zu suchen."