Es klingt nach einer positiven Entscheidung, da das Kerngeschäft von Prokon, der Bau und Betrieb von Windparks, offenbar wirklich wirtschaftlich tragfähig ist. Das hatte der Insolzenverwalter früh klargemacht. Künftig soll es damit möglich sein, die sogenannten Genussrechte in Eigenkapital umzuwandeln. Damit wären die Anleger echte Gesellschafter von Prokon. Ein Teil der Genussrechte soll in handelbare Anleihen umgewandelt werden. Das würde Anlegern, die nicht mehr investieren wollen, den Ausstieg ermöglichen.
Über das Konzept soll in zwei Wochen die Gläubigerversammlung abstimmen.
Das Unternehmen hatte seine rund 75.000 Kapitalanleger am 10. Januar überraschend gewarnt, ihr Geld vorerst nicht aus der Firma zu ziehen und Kapitalkündigungen zurückzunehmen. Vor allem Kleinanleger haben ihr Geld in Höhe von insgesamt 1,4 Milliarden Euro in Form von Genussrechten bei Prokon angelegt. Als Eigenkapitalgeber stehen sie bei einer Insolvenz hinten an.
Prokon ist mit seinen insgesamt 1.300 Mitarbeitern ein wichtiger Finanzierer von Windparks. Das Unternehmen investiert aber auch in Bioenergie. Es hatte mit einer festen Verzinsung von sechs Prozent geworben und bis zu acht Prozent Zinsen ausgezahlt. Nach eigenen Angaben konnte das Unternehmen aber zuletzt keinerlei Rück- oder Zinszahlungen mehr leisten.