Rainer Brandes: Herr Hüppe, das UN-Übereinkommen über die Rechte Behinderter verlangt, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft Zugang zu einem integrativen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben. Für Kinder mit Downsyndrom ist das in den USA, wie wir gerade gehört haben, ja weitgehend umgesetzt. In Deutschland waren im Schuljahr 2008/2009 nur drei Prozent der geistig behinderten Schüler auf einer Regelschule. Handelt Deutschland da völkerrechtswidrig?
Hubert Hüppe: Aus meiner Sicht ist es auf jeden Fall völkerrechtlich nicht in Übereinstimmung zu bringen mit dieser Konvention. Dazu gibt es auch entsprechende Gutachten. Es gibt nicht überall direkte Ansprüche aus der Konvention. Aber im Bereich Schule gibt es direkte Ansprüche. Und das ist eben das Schlimme, dass wir immer mehr darauf schauen, was Kinder nicht können, anstatt darauf zu schauen, was sie können. Das ist völlig falsch.
Brandes: Auf der anderen Seite, Herr Hüppe, ist gerade das Downsyndrom ja sehr vielfältig. Das geht von sehr leichten geistigen Beeinträchtigungen bis hin zu schweren Beeinträchtigungen. Da stellen sich viele die Frage, kann wirklich jedes Kind in einer Regelschule unterrichtet werden. Und gerade in der CDU sagen ja auch viele, Gleichberechtigung heißt nicht Gleichmacherei. Bietet die Förderschule nicht doch einen Schutzraum für Kinder?
Hüppe: Also, wer schützt denn wen vor wem, frage ich mich immer. Das haben wir ja auch eben gehört, die akzeptabelste Form des Lernens ist das Lernen voneinander. Wenn Sie natürlich dann meinen, Sie müssten alle, die ziemlich gleich sind und dieselben Behinderungen haben, zusammenbringen, dann können sie nicht voneinander lernen. Also, wir müssen genau das Gegenteil machen. Ich glaube, dass wir jetzt eine Einheitsschule haben, mit ein paar Schubladen vom Gymnasium bis zur Sonderschule - bei den Sonderschulen haben wir noch ganz verschiedene Sonderschultypen. Wenn man einmal in dieser Schublade ist, kommen Sie auch so schnell aus dieser Schublade nicht mehr raus. Eine inklusive Schule bedeutet, dass man auf jeden einzelnen Schüler eingeht. Davon profitiert zum Beispiel auch der, der hochbegabt ist. Warum soll der eigentlich in derselben Zeit das lernen, was nur der Schnitt lernt. Warum soll der nicht schneller lernen können als andere Kinder, wenn er dazu die Möglichkeiten hat. Und warum gibt man anderen Kindern, die nicht die Möglichkeiten haben, nicht mehr Zeit? Ich habe gerade eine junge Frau kennengelernt mit Downsyndrom, die hat einen Hauptschulabschluss mit 2,3. Jetzt sagen die einen: Ja, das ist doch geistige Behinderung, was soll die bei uns im Arbeitsfeld? Soll die doch in die Werkstatt gehen. Und die anderen sagen: Nein, in der Werkstatt können wir die gar nicht aufnehmen, die ist ja gar nicht geistig behindert, die hat ja einen Hauptschulabschluss gemacht. Da sehen Sie, wie eingefahren unser System ist. Ein System, was natürlich auch ausgrenzt, woher wahrscheinlich auch die Angst der Bevölkerung erwachsen ist, dass solche Menschen in die Gesellschaft kommen. Ich glaube, dass das ein Berührungsproblem ist.
Brandes: Das zeigt, Integration ist nicht nur ein rechtliches Problem, sondern auch die gesellschaftliche Einstellung ist wichtig.
Hüppe: Ja.
Brandes: Wenn wir jetzt auf die aktuelle Diskussion um den neuen Bluttest für Schwangere kommen, da schlagen Behindertenverbände und Kirchen Alarm wegen dieses Bluttests, der schon in der frühen Schwangerschaft Chromosomenabweichungen erkennen soll. Sie befürchten nämlich dadurch mehr Abtreibungen. Aber kann man denn Eltern das Recht auf Information absprechen?
Hüppe: Zunächst einmal ist es ja so, wenn das Kind geboren ist, dürfen Sie ja auch nichts testen, selbst wenn die Eltern einwilligen, wenn es nicht zu deren Nutzen ist. Wenn man sagt, dass auch der Fötus schon ein Mensch ist - und das sagt das Bundesverfassungsgericht - dann kann man nicht sagen: Ja, aber wenn er nun ein Chromosom mehr hat, dann darf man ihn einfach selektieren. Denn dieser Test hat ja nur einen Sinn, nämlich, dass man weiß, wenn das Kind Downsyndrom hat, dass man es dann abtreiben kann und erst gar nicht zur Welt kommen lassen will.
Brandes: Aber genau der Punkt ist doch fraglich. Dient dieser Test zunächst nicht einfach nur der Information? Manche Eltern wollen sich ja vielleicht einfach nur darauf einstellen, dass sie ein behindertes Kind bekommen werden.
Hüppe: Nehmen wir mal die Tests, die wir jetzt schon haben. Also, auch jetzt sagt man ja schon, auch bei dem Bluttest sagt man, selbst wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit mit diesem Bluttest gegeben wird, muss man noch zusätzlich zur Absicherung noch eine Fruchtwasseruntersuchung machen. Die Fruchtwasseranalyse beträgt mindestens ein Risiko von einem Prozent, dass dieses Kind nur durch diese Untersuchung stirbt. Und wer sein Kind liebt, wird nicht einen Test machen, wo man weiß, dass die Chance 1 zu 100 ist, dass dieses Kind bei diesem Test stirbt. Also, es dient der Selektion.
Brandes: Ein Argument von Behindertenverbänden ist ja auch, je weniger Menschen mit Downsyndrom in der Gesellschaft leben, weil eben mehr Kinder abgetrieben werden, umso schwieriger haben es die behinderten Kinder, gleiche Chancen auf Integration in der Gesellschaft zu bekommen. Aber zeigt nicht gerade das Beispiel USA, dass dieses Argument nicht stimmt, denn auch dort werden ja über 90 Prozent der Kinder mit Downsyndrom, bei denen es vorher festgestellt wird, abgetrieben und trotzdem werden Downkinder dort relativ gut integriert.
Hüppe: Ich sage mal, das ist für mich auch gar nicht die Argumentation, sondern ich glaube eben, dass Menschen mit Downsyndrom genauso ein Lebensrecht haben wie alle anderen auch. Ich denke, dieser Trend, dass man sagt, hast du Downsyndrom, hast du kein Recht mehr, auf die Welt zu kommen, das macht alle nachdenklich. Wenn Sie jetzt einen Test machen würden, wo Sie wüssten, dass das Geschlecht damit festgestellt wird, und Sie wüssten, die Konsequenz wäre, dass entweder 90 Prozent der Mädchen oder 90 Prozent der Jungs abgetrieben würden, dann würde die Bevölkerung ja wohl auch dagegen protestieren. Aber bei Downsyndrom denkt man komischerweise anders. Und da muss man fragen, woran das liegt.
Hubert Hüppe: Aus meiner Sicht ist es auf jeden Fall völkerrechtlich nicht in Übereinstimmung zu bringen mit dieser Konvention. Dazu gibt es auch entsprechende Gutachten. Es gibt nicht überall direkte Ansprüche aus der Konvention. Aber im Bereich Schule gibt es direkte Ansprüche. Und das ist eben das Schlimme, dass wir immer mehr darauf schauen, was Kinder nicht können, anstatt darauf zu schauen, was sie können. Das ist völlig falsch.
Brandes: Auf der anderen Seite, Herr Hüppe, ist gerade das Downsyndrom ja sehr vielfältig. Das geht von sehr leichten geistigen Beeinträchtigungen bis hin zu schweren Beeinträchtigungen. Da stellen sich viele die Frage, kann wirklich jedes Kind in einer Regelschule unterrichtet werden. Und gerade in der CDU sagen ja auch viele, Gleichberechtigung heißt nicht Gleichmacherei. Bietet die Förderschule nicht doch einen Schutzraum für Kinder?
Hüppe: Also, wer schützt denn wen vor wem, frage ich mich immer. Das haben wir ja auch eben gehört, die akzeptabelste Form des Lernens ist das Lernen voneinander. Wenn Sie natürlich dann meinen, Sie müssten alle, die ziemlich gleich sind und dieselben Behinderungen haben, zusammenbringen, dann können sie nicht voneinander lernen. Also, wir müssen genau das Gegenteil machen. Ich glaube, dass wir jetzt eine Einheitsschule haben, mit ein paar Schubladen vom Gymnasium bis zur Sonderschule - bei den Sonderschulen haben wir noch ganz verschiedene Sonderschultypen. Wenn man einmal in dieser Schublade ist, kommen Sie auch so schnell aus dieser Schublade nicht mehr raus. Eine inklusive Schule bedeutet, dass man auf jeden einzelnen Schüler eingeht. Davon profitiert zum Beispiel auch der, der hochbegabt ist. Warum soll der eigentlich in derselben Zeit das lernen, was nur der Schnitt lernt. Warum soll der nicht schneller lernen können als andere Kinder, wenn er dazu die Möglichkeiten hat. Und warum gibt man anderen Kindern, die nicht die Möglichkeiten haben, nicht mehr Zeit? Ich habe gerade eine junge Frau kennengelernt mit Downsyndrom, die hat einen Hauptschulabschluss mit 2,3. Jetzt sagen die einen: Ja, das ist doch geistige Behinderung, was soll die bei uns im Arbeitsfeld? Soll die doch in die Werkstatt gehen. Und die anderen sagen: Nein, in der Werkstatt können wir die gar nicht aufnehmen, die ist ja gar nicht geistig behindert, die hat ja einen Hauptschulabschluss gemacht. Da sehen Sie, wie eingefahren unser System ist. Ein System, was natürlich auch ausgrenzt, woher wahrscheinlich auch die Angst der Bevölkerung erwachsen ist, dass solche Menschen in die Gesellschaft kommen. Ich glaube, dass das ein Berührungsproblem ist.
Brandes: Das zeigt, Integration ist nicht nur ein rechtliches Problem, sondern auch die gesellschaftliche Einstellung ist wichtig.
Hüppe: Ja.
Brandes: Wenn wir jetzt auf die aktuelle Diskussion um den neuen Bluttest für Schwangere kommen, da schlagen Behindertenverbände und Kirchen Alarm wegen dieses Bluttests, der schon in der frühen Schwangerschaft Chromosomenabweichungen erkennen soll. Sie befürchten nämlich dadurch mehr Abtreibungen. Aber kann man denn Eltern das Recht auf Information absprechen?
Hüppe: Zunächst einmal ist es ja so, wenn das Kind geboren ist, dürfen Sie ja auch nichts testen, selbst wenn die Eltern einwilligen, wenn es nicht zu deren Nutzen ist. Wenn man sagt, dass auch der Fötus schon ein Mensch ist - und das sagt das Bundesverfassungsgericht - dann kann man nicht sagen: Ja, aber wenn er nun ein Chromosom mehr hat, dann darf man ihn einfach selektieren. Denn dieser Test hat ja nur einen Sinn, nämlich, dass man weiß, wenn das Kind Downsyndrom hat, dass man es dann abtreiben kann und erst gar nicht zur Welt kommen lassen will.
Brandes: Aber genau der Punkt ist doch fraglich. Dient dieser Test zunächst nicht einfach nur der Information? Manche Eltern wollen sich ja vielleicht einfach nur darauf einstellen, dass sie ein behindertes Kind bekommen werden.
Hüppe: Nehmen wir mal die Tests, die wir jetzt schon haben. Also, auch jetzt sagt man ja schon, auch bei dem Bluttest sagt man, selbst wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit mit diesem Bluttest gegeben wird, muss man noch zusätzlich zur Absicherung noch eine Fruchtwasseruntersuchung machen. Die Fruchtwasseranalyse beträgt mindestens ein Risiko von einem Prozent, dass dieses Kind nur durch diese Untersuchung stirbt. Und wer sein Kind liebt, wird nicht einen Test machen, wo man weiß, dass die Chance 1 zu 100 ist, dass dieses Kind bei diesem Test stirbt. Also, es dient der Selektion.
Brandes: Ein Argument von Behindertenverbänden ist ja auch, je weniger Menschen mit Downsyndrom in der Gesellschaft leben, weil eben mehr Kinder abgetrieben werden, umso schwieriger haben es die behinderten Kinder, gleiche Chancen auf Integration in der Gesellschaft zu bekommen. Aber zeigt nicht gerade das Beispiel USA, dass dieses Argument nicht stimmt, denn auch dort werden ja über 90 Prozent der Kinder mit Downsyndrom, bei denen es vorher festgestellt wird, abgetrieben und trotzdem werden Downkinder dort relativ gut integriert.
Hüppe: Ich sage mal, das ist für mich auch gar nicht die Argumentation, sondern ich glaube eben, dass Menschen mit Downsyndrom genauso ein Lebensrecht haben wie alle anderen auch. Ich denke, dieser Trend, dass man sagt, hast du Downsyndrom, hast du kein Recht mehr, auf die Welt zu kommen, das macht alle nachdenklich. Wenn Sie jetzt einen Test machen würden, wo Sie wüssten, dass das Geschlecht damit festgestellt wird, und Sie wüssten, die Konsequenz wäre, dass entweder 90 Prozent der Mädchen oder 90 Prozent der Jungs abgetrieben würden, dann würde die Bevölkerung ja wohl auch dagegen protestieren. Aber bei Downsyndrom denkt man komischerweise anders. Und da muss man fragen, woran das liegt.