"Ich glaube, es ist ein Meilenstein, dass der Bund ein Integrationsgesetz verabschiedet", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach der Klausurtagung des Bundeskabinetts in Meseberg (Brandenburg). "Wir sind ein Land, dass denen, die vor Krieg, Verfolgung und Terrorismus geflohen sind, ein Angebot macht. Aber wir haben aus der Vergangenheit gelernt und erwarten, dass die Menschen dieses Angebot annehmen." Die Rahmenbedingungen veröffentlichte die Bundesregierung als "Meseberger Erklärung".
SPD-Chef Sigmar Gabriel sieht ein altes Ziel näher rücken: "In ein paar Jahren wird dieses Gesetz als erster Schritt Richtung Einwanderungsgesetz bewertet werden." Mit dem Gesetz gehe Deutschland offensiv auf Einwanderer zu. "Wir schauen nicht mehr passiv zu, was sie tun. Das ist der große Unterschied zur Einwanderungsgeschichte der vergangenen Jahrzehnte. Es ist ein echter Paradigmenwechsel."
Pro Asyl nennt Gesetz "populistisch"
Besonders umstritten ist die Wohnsitzzuweisung. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl hält das geplante Gesetz für "fragwürdig, fehlgeleitet und populistisch". Geschäftsführer Günter Burkhardt sagte der Deutschen Presse-Agentur kurz vor dem Kabinettsbeschluss zu dem Vorhaben, das Gesetz bediene "rechte Stimmungen in Deutschland, indem man suggeriert, dass sich Flüchtlinge nicht integrieren wollen". Die Pläne gingen in die völlig falsche Richtung, beklagte er. "Es behindert Integration, wenn man die Menschen an einen bestimmten Wohnort zwingt. Das Gesetz hat eine desintegrative Wirkung. Das ist Etikettenschwindel." Von vielen anderen Seiten kamen dagegen heftige Einwände. Neben Pro Asyl kritisieren auch weitere Organisationen, Sozialverbände, Gewerkschafter und Oppositionspolitiker wesentliche Teile des Gesetzes als falsch und integrationsfeindlich.
Kommunale Spitzenverbände hatten die Pläne dagegen begrüßt. Städtetagspräsidentin Eva Lohse (CDU) appellierte in der "Rheinischen Post" dagegen: "Um die Integration zu erleichtern, muss diese Möglichkeit, anerkannten Flüchtlingen einen Wohnsitz zuzuweisen, sehr rasch in die Praxis umgesetzt werden."
Leistungskürzungen möglich
Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis in Deutschland sollen anerkannte Flüchtlinge künftig nur noch dann bekommen, wenn sie über "hinreichende Deutschkenntnisse" verfügen und ihren Lebensunterhalt "überwiegend" selbst sichern können - und dies erst nach fünf Jahren Aufenthalt in der Bundesrepublik. Bislang gilt hier eine Wartezeit von drei Jahren. Leistungskürzungen könnte es bei einer Verweigerung von Integrationsangeboten geben. Die SPD soll sich mit einer etwas abgeschwächten Formulierung durchgesetzt haben, berichtet Gudula Geuther für den Deutschlandfunk.
Reiner Haseloff, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, forderte eine 50-prozentige Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration. Ansonsten könnten manche kommunale Aufgaben nicht mehr gewährleistet werden. "Und dann verlieren wir die Akzeptanz der Menschen", sagte Haseloff im Deutschlandfunk.
Geplant ist in dem Gesetz, dass der Staat anerkannten Flüchtlingen künftig unter bestimmten Bedingungen für mehrere Jahre den Wohnort vorschreiben kann. Diese sogenannte Wohnsitzzuweisung wird für drei Jahre befristet eingeführt. Flüchtlinge, die eine Ausbildung machen oder Arbeit gefunden haben, sind davon generell ausgenommen. Bedingung ist, dass sie mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten.
(nch/kis)