Der Internationale Gerichtshof hat Japan den Walfang in der Antarktis verboten. Das Programm "JAPRA II" diene kommerziellen und nicht wissenschaftlichen Zwecken, entschied das höchste UN-Gericht am Montag in Den Haag. Japan hatte sich stets auf die Wissenschaft berufen, um ein 1986 verhängtes Verbot des kommerziellen Walfangs zu umgehen. Allerdings macht Tokio keinen Hehl daraus, dass das Fleisch getöteter Wale in Japan verzehrt wird.
Japan "tief enttäuscht" über das Urteil
Japan zeigte sich "zutiefst enttäuscht" über das Verbot, will sich aber daran halten. "Als Staat, der sich an Recht und Gesetz hält, und als verantwortungsvolles Mitglied der Weltgemeinschaft wird Japan die Entscheidung des Gerichts befolgen", sagte der japanische Verhandlungsführer Koji Tsuruoka. Das Urteil ist bindend, Berufung dagegen ist nicht möglich.
Australien klagte gegen das Walfangprogramm
Australien hatte 2010 gegen das japanische Walfangprogramm in der Antarktis geklagt und argumentiert, die wissenschaftliche Forschung sei für Japan nur der Deckmantel für kommerziellen Fang. Japan fängt jährlich etwa tausend Wale.
Unter der Konvention zur Regelung des Walfangs gelten für das Land Ausnahmegenehmigungen, demnach darf Japan Wale fangen und töten - aber eben nur für wissenschaftliche Zwecke.