Das teilte der IGH in Den Haag mit. Danach soll am kommenden Donnerstag zunächst der Antragsteller Südafrika gehört werden; am Tag darauf kann sich Israel äußern. Das Ersuchen Südafrikas auf Erlass einstweiliger Maßnahmen gegen Israel war Ende Dezember gestellt worden. In der Klageschrift heißt es laut IGH, dass die Handlungen und Unterlassungen Israels völkermörderischen Charakter hätten, da sie mit der Absicht begangen würden, die Palästinenser im Gaza-Streifen zu vernichten.
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Diese Nachricht wurde am 04.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.