Serbien hat sich nach Auffassung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag während des Balkankrieges Anfang der 1990er-Jahre nicht des Völkermordes an Kroaten schuldig gemacht. Das Urteil gab am Dienstag der Vorsitzende Richter des höchsten UNO-Tribunals, Peter Tomka, bekannt.
Zur Begründung hieß, Kroatien habe die Vorwürfe gegenüber Serbien nicht ausreichend belegen können. Es gebe zwar Beweise für umfangreiche Verbrechen, aber nicht für einen gezielten Völkermord.
Ethnische Säuberungen
Während des Krieges zwischen Serbien und der abtrünnigen jugoslawischen Teilrepublik Kroatien in den Jahren 1991 und 1995 starben etwa 20.000 Menschen. Im Zuge von "ethnischen Säuberungen" wurden zudem zahlreiche Kroaten vertrieben.
Kroatien reichte deshalb im Jahr 1999 Klage ein und forderte von Serbien eine Entschädigung. Dessen Regierung lancierte jedoch im Jahr 2010 eine Gegenklage, in der sie Kroatien vorwarf, bei einer Gegenoffensive 200.000 ethnische Serben vertrieben zu haben. Auch diese Klage wurde von den Richtern nun zurückgewiesen.
Unterschiedliche Reaktionen
Die Urteile wurden von den beiden Ländern unterschiedlich aufgenommen worden. Der kroatische Ministerpräsident Zoran Milanovic zeigte sich enttäuscht darüber, dass der Gerichtshof die Klage gegen Serbien zurückwies. Sein Land werde an der Forderung festhalten, dass Serbien geraubte Güter zurückgeben müsse. Serbiens Präsident Tomislav Nikolic äußerte die Hoffnung, dass beide Länder in Zukunft Probleme gemeinsam lösen könnten. Dies könne zu einem dauerhaften Frieden auf dem Balkan beitragen.
(tzi/pg/kis)