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Weniger Daten für den BND?

Der Betreiber des weltgrößten Internetknotens in Frankfurt klagt vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Bundesregierung und kritisiert das neue BND-Gesetz als unzureichend.

Von Falk Steiner |
    Mehrere Schrankreihen mit Servern stehen in Frankfurt in den gutgesicherten Räumen der Firma DE-CIX
    Der Internet-Knotenpunkt in Frankfurt am Main bei der Firma DE-CIX. (picture-alliance / dpa / Andreas Arnold)
    Eine wichtige Quelle des Bundesnachrichtendienstes könnte bald versiegen: der Betreiber des weltweit größten Internetknotenpunktes Decix hat beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klage gegen Verpflichtungen zur Datenübergabe an den deutschen Auslandsnachrichtendienst eingereicht.
    An dem Knotenpunkt werden Daten von etwa 700 Anbietern aus dem In- und Ausland übergeben. Pro Sekunde rauschen derzeit fünf Terabit Daten durch die Kabel der Rechenzentren in Frankfurt, das entspricht knapp 900 Film-DVDs pro Minute.
    Geltendes Recht nicht brechen
    Der deutsche Auslandsnachrichtendienst hatte bislang für seine sogenannte Strategische Fernmeldeaufklärung Daten von dem Frankfurter Knotenpunkt erhalten. Doch damit könnte nun vorerst Schluss sein, wenn es nach Klaus Landefeld geht:
    "Wir sind durchaus der Meinung, dass Sicherheitsdienste erforderlich sind, dass auch ein BND eine Berechtigung hat, aber wir sind auch der Meinung, dass er nicht geltendes Recht brechen darf. Das ist das, gegen das sich unsere Klage richtet."
    Landefeld ist beim Internetwirtschaftsverband Eco, dem Betreiber des Knotenpunkts, für den Decix zuständiger Vorstand.
    Der BND beantragt alle drei Monate bei der G10-Kommission des Deutschen Bundestages Anordnungen, um, so heißt es, an Datenverkehre zwischen In- und Ausland zu kommen. Klaus Landefeld sagt:
    "Jetzt ist es so, dass wir der Meinung sind, wir sind ausschließlich in Deutschland tätig. Und da gelten sehr spezielle Rechtsgrundlagen. Jetzt haben wir aus dem NSA-Untersuchungsausschuss gelernt, mit den Verkehren wird wesentlich mehr gemacht. Und die Gesetzesgrundlage, die hier verwendet wird, um uns zu einer Ausleitung zu bringen, also dieses G10-Gesetz, was eigentlich nur für Verkehre Inland-Ausland gilt, wird offensichtlich auch dazu verwendet, andere Verkehre dann weiterzugeben an Dritte."
    Um welche Kommunikation handelt es sich?
    Schon im August hatte der ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in einem Gutachten starke Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausleitung von Daten an Netzaustauschknotenpunkten geäußert. Darauf baut die Klage der Betreiber nun auf. Dabei geht es vor allem um zwei Fragen: Handelt es sich dabei um Kommunikation vom Inland ins Inland, vom Inland ins Ausland oder vom Ausland ins Ausland? Und sind alle Daten am Internetknotenpunkt in Frankfurt rechtlich als vom Grundgesetzartikel 10 geschützt zu behandeln – oder nur die Datenverkehre deutscher?
    Dass in den Teilen des Datenverkehrs, die dem BND zugeleitet werden, sowohl Inlands- als auch Auslandsverkehre enthalten sind, bestritten die Mitarbeiter des Nachrichtendienstes im Untersuchungsausschuss nicht. Dass allerdings die sogenannten Anordnungen, die der BND bei der G10-Kommission beantragt, dafür genutzt würden, um an den Knotenpunkt überhaupt heranzukommen – und es eigentlich um alle möglichen anderen, dann in den Datenverkehren enthaltenen Inhalte und Kommunikationsdaten ginge, das bestritt der BND sehr wohl.
    "...würden wir mit Sicherheit auch wieder klagen."
    Die G10-Kommission des Deutschen Bundestages hatte wegen des Vorgehens von BND und Kanzleramt bereits beim Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht, allerdings weiterhin neue Genehmigungen erteilt. Derzeit wird über die Reform des BND-Gesetzes im Deutschen Bundestag verhandelt – eine Überarbeitung des G10-Gesetzes jedoch ist dabei nicht vorgesehen. Klaus Landefeld vom Betreiber des Internetknotenpunkts Decix sagt, man würde auch deswegen erst jetzt klagen, weil der Gesetzgeber ja eine Überarbeitung angekündigt habe. Doch für ihn steht fest:
    "Wenn das Gesetz unverändert beschlossen würde und wir würden daraufhin eine Anordnung erhalten, würden wir mit Sicherheit auch wieder klagen."