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Bundesinnenministerin Faeser
"Wir müssen die IP-Adressen für die Ermittlungsbehörden verfügbar haben"

Der EuGH hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für rechtswidrig erklärt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte im Dlf, die Speicherung von IP-Adressen sei jedoch unerlässlich, um Täter zu identifizieren.

May, Philipp |
Nancy Faeser, SPD
Bundesinnenminsterin Nancy Faeser (SPD) verweist darauf, dass derzeit für Ermittlungen Datenmaterial vor allem aus dem Ausland genutzt werde (imago/Thomas Imo/photothek)