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Bundesinnenministerin Faeser
"Wir müssen die IP-Adressen für die Ermittlungsbehörden verfügbar haben"
Der EuGH hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für rechtswidrig erklärt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte im Dlf, die Speicherung von IP-Adressen sei jedoch unerlässlich, um Täter zu identifizieren.