Das Ordnungsgeld geht auf eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherschutzzentralen - vzbv - zurück. Gegenstand ist eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach Facebook-Nutzer dem Konzern ein weitreichendes Nutzungsrecht einräumen, das auch Fotos und Videos umfasst. Konkret ist von einer "weltweiten Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte" die Rede, die auf Facebook oder im Zusammenhang mit dem Netzwerk gepostet werden.
Facebook habe den Passus zwar in der Zwischenzeit geändert, heißt es der Begründung des Landgerichts - allerdings nicht ausreichend. Die "erhebliche Ordnungsmaßnahme" sei gerechtfertigt, weil die Klausel eine große Zahl von Nutzern betreffe und deren Rechte "ganz erheblich" einschränke.
Facebook will zahlen
Rechtskräftig ist der Beschluss noch nicht. Zunächst werden Facebook zwei Wochen Zeit eingeräumt, um dagegen vorzugehen. Nach Angaben einer Sprecherin wird es so weit nicht kommen: Das Unternehmen will die 100.000 Euro zahlen.
Verbraucherschützer sehen weiterhin Änderungsbedarf
Der vzbv spricht von einem "deutlichen Signal". Vorstand Klaus Müller erklärte, Unternehmen müssten gerichtliche Entscheidungen umsetzen und könnten sie nicht einfach aussitzen. Ausreichend sei dies jedoch nicht, betont Müller: "Auch mit der geänderten Urheberrechtsklausel räumt sich das Unternehmen weitgehende Nutzungsrechte für die Inhalte seiner Nutzer ein."
Ein Teil des Verfahrens gegen Facebook ist beim Bundesgerichtshof anhängig. So hatte das Gericht erstmals im Januar entschieden, dass soziale Netzwerke nicht einfach Einladungen an Nichtmitglieder schicken dürfen. Facebook versprach daraufhin, die entsprechende Funktion namens "Freunde finden" zu überprüfen.
(Az. 16 O 551/10)
(kb/fwa)