Die Olympia-Teilnehmer müssen vor Beginn der Spiele eine Klausel unterschreiben. Unter Punkt 4 der Teilnahmebedingungen für NOK-Delegationsmitglieder heißt es: "Ich stimme zu, dass ich an den Spielen auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung teilnehme, einschließlich jeder Auswirkung auf meine Teilnahme im Wettkampf (...), schwerer Körperschäden oder sogar des Todes, die durch potentielle Auswirkungen von Gesundheitsgefahren wie die Übertragung von Covid-19 oder anderer ansteckender Krankheiten oder durch extreme Hitze hervorgerufen wurden (...)."
"Auch die Klauseln des IOC wären von Gerichten durchaus überprüfbar"
Wer nicht unterschreibt, kann auch nicht an den Spielen teilnehmen. Das war bei vergangenen Spielen auch so, aber weder in den Klauseln für Rio de Janeiro 2016 noch in Pyeongchang 2018 war von Todesgefahr, auch nicht von schweren Körperschäden die Rede.
"Auch die Klauseln des IOC wären von Gerichten durchaus überprüfbar", sagte die Sportrechtlerin Anne Jakob im Deutschlandfunk. Grundsätzlich sei ein Veranstalter bei einer Veranstaltung dafür verantwortlich, dass es keine Schäden gibt und keiner dabei zu Tode kommt. Der Organisator einer Veranstaltung müsse dafür Sorge tragen, dass Gefahren erkannt, richtig bewertet und auch verhindert werden, sagte Jakob. "Wenn ich ein Risiko in die Welt setze, bin ich dafür verantwortlich."
"Auch die Klauseln des IOC wären von Gerichten durchaus überprüfbar", sagte die Sportrechtlerin Anne Jakob im Deutschlandfunk. Grundsätzlich sei ein Veranstalter bei einer Veranstaltung dafür verantwortlich, dass es keine Schäden gibt und keiner dabei zu Tode kommt. Der Organisator einer Veranstaltung müsse dafür Sorge tragen, dass Gefahren erkannt, richtig bewertet und auch verhindert werden, sagte Jakob. "Wenn ich ein Risiko in die Welt setze, bin ich dafür verantwortlich."
Athleten müssen gemeinsam für Klärung sorgen
"Wenn das IOC mit dem Ausrichter in Tokio nicht in der Lage ist, die Massen von Athleten so zu steuern, dass das Hygienekonzept nicht eingehalten werden kann, dann wäre das der Dreh- und Angelpunkt, um eine solche Enthaftungsklausel unwirksam zu machen", sagte Jakob.
Das IOC habe aufgrund seiner Charta die Hoheit darüber, ob die Athleten eine Akkreditierung bekommen oder nicht. "Es kann also sein, dass Athleten, die nicht unterschreiben, nicht akkreditiert werden", sagte die Rechtsanwältin im Dlf.
Das IOC habe aufgrund seiner Charta die Hoheit darüber, ob die Athleten eine Akkreditierung bekommen oder nicht. "Es kann also sein, dass Athleten, die nicht unterschreiben, nicht akkreditiert werden", sagte die Rechtsanwältin im Dlf.
Jakob plädierte dafür, dass die Athleten sich zusammentun, ihre Macht nutzen und gemeinsam mit dem DOSB auf das IOC zuzugehen und für eine Klärung sorgen.