Thomas Bach soll, nach der Kür zum Präsidenten des Internationalen Olympischen Komitees im Herbst 2013, die Freistellung von den obligatorischen Luftsicherheitskontrollen auf deutschen Flughäfen beantragt haben. Dabei handelt es sich um die gängige Überprüfung vor dem Flug: Sicherheitsbeamte scannen Handgepäck und Körper der Reisenden.
Eine Ausnahme von dieser Pflicht ist laut Bundespolizei nur für nationale Spitzenpolitiker und hohe ausländische Staatsgäste vorgesehen. Für Nicht-Politiker sei dies nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, über die das Bundesinnenministerium befindet. Bachs Antrag, heißt es in Berlin, sei vom BMI abgelehnt worden. Bach dementiert den Sachverhalt nicht, äußerte sich aber auch nicht dazu.
Besonderes deutsches Interesse? Eher nicht
In der Kritik von Politikern aus CDU, SPD und Grüne steht Bach schon wegen seines Diplomatenpasses. Als Mitglied des privaten Klubs IOC darf er laut Regularien nur olympische Interessen vertreten – und gerade keine nationalen. Wieso Bachs IOC-Tätigkeit bei der Pass-Erteilung 1994 als im besonderen deutschen Interesse liegend betrachtet wurde, kann heute auch das Auswärtige Amt nicht nachvollziehen. Es teilt mit, es könne den Akten nicht entnehmen, "worin damals das besondere deutsche Interesse gesehen wurde".
Heute sieht das Innenministerium kein deutsches Interesse darin, den Olympia-Boss von Flugsicherheits-Kontrollen im Lande freizustellen. Und vielleicht wird auch das im Ausland hilfreiche Privileg des Diplomatenpasses beendet, sobald hier die Verlängerung ansteht. In Berlin wird darüber nun diskutiert.