Gültig sind die Pässe bis März 2017, März 2018 sowie bis August 2021. So kann Bach zumindest bis Ende seiner achtjährigen, ersten Amtszeit als IOC-Boss mit Spezialdokumenten reisen. Das IOC äußert sich dazu nicht.
Laut Passgesetz steht jedem Bundesbürger nur ein Pass zu. Aber es gibt Ausnahmen. Und so eine sieht das Auswärtige Amt im Fall Bach: Berechtigtes Interesse an der Mehrfach-Erteilung liege vor, "wenn bei Vielreisenden aus zeitlichen Gründen die Visaeinholung für die Zielstaaten parallel erfolgen muss" – das habe Bach so für sich dargelegt. Dabei führt ein deutscher Diplomatenpass in vielen Ländern auch zu Visafreiheit.
Dass Bach überhaupt einen Diplomatenpass besitzt, hatte Berlin ebenfalls mit Ausnahmeregelungen erklärt. Er sei zulässig für Personen "für Reisen, die sie im amtlichen Auftrag oder im besonderen deutschen Interesse ausführen".
Bei Bach habe dieses Interesse in seinen IOC-Tätigkeiten bestanden. Dabei ist das IOC ein privater Verein, dessen Mitglieder sich laut Charta gerade nicht nach Weisungen ihrer Heimatnation zu richten haben – sondern nur nach IOC-Interessen. Mutlu fordert nun Erklärungen.