Das entschied das Hamburger Verwaltungsgericht. Die Aussage, dass das Zentrum verfassungsfeindliche Ziele verfolge, sei rechtlich nicht zu beanstanden. Lediglich einzelne Aussagen im Verfassungsschutzbericht 2019 seien rechtswidrig. Hamburgs Innensenator Grote von der SPD zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Es zeige, dass der Verfassungsschutz im Kampf gegen den religiösen Extremismus gute Arbeit leiste.
Das Islamische Zentrum gilt als Außenposten der iranischen Regierung. Es ist Trägerverein der Imam-Ali-Moschee an der Außenalster. Der Verfassungsschutz beobachtet das Zentrum seit Jahren, der Bundestag sprach sich für die Prüfung eines Verbots aus.
Diese Nachricht wurde am 30.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.