Laut Anklage wollten die Männer "militant gegen die 'Ungläubigen' in Deutschland" vorgehen. Bundesanwalt Horst Salzmann sagte, sie wollten den Islam verteidigen und Vergeltung üben für islamkritische Karikaturen, die die rechtsextreme Partei Pro NRW im Landtagswahlkampf 2012 gezeigt hatte. Deshalb hätten sie die Ermordung von mehreren Parteifunktionären geplant.
Kurz vor einem geplanten Attentat auf den Vorsitzenden von Pro NRW, Markus Beisicht, wurden die vier Männer festgenommen. Ihnen werden unter anderem die Gründung einer terroristischen Vereinigung und Verabredung zum Mord vorgeworfen. Die Bundesanwaltschaft stuft alle Angeklagten als radikale Islamisten ein. Zum Prozessauftakt schwiegen alle vier.
Die Bombe in Bonn soll der Hauptangeklagte, ein zum Islam konvertierter Deutscher, im Dezember 2012 als Einzeltäter platziert haben. Der Sprengsatz war in einer blauen Sporttasche entdeckt und von der Polizei mit einem Wassergewehr unschädlich gemacht worden.
Zünder bis heute nicht gefunden
Bundesanwalt Salzmann sagte, der Konvertit habe geplant, "heimtückisch und aus niederen Beweggründen" eine unbestimmte Anzahl von Menschen zu töten und schwer zu verletzen. Der Mann habe dafür bei sich zuhause ein mit 115 Gramm Sprengstoff gefülltes Metallrohr, vier Gaskartuschen, drei Batterien und einen Wecker zu einer Bombe zusammengebaut. Der Anschlag sei nur deshalb fehlgeschlagen, weil die Bombe falsch konstruiert oder der Zünder instabil war, heißt es in der Anklageschrift. Der Sprengsatz der Bonner Bombe war so groß, dass bei einer Explosion wahrscheinlich mehrere Hundert Menschen ums Leben gekommen wären.
Ein entscheidender Aspekt der Verhandlung ist in diesem Zusammenhang deshalb auch, ob die Bombe aufgrund eines versehentlichen Konstruktionsfehlers nicht explodierte oder ob der Sprengsatz bewusst als Attrappe gedacht war, also absichtlich fehlerhaft konstruiert worden ist. Ein Zünder wurde bis heute nicht gefunden. Bei einer Verurteilung droht dem Hauptangeklagten eine lebenslange Haft. Die drei anderen Männer müssen mit Haftstrafen von bis zu 15 Jahren rechnen. Es sind Verhandlungstermine bis April 2015 angesetzt.
(fwa/hba/jsc)