Bundesverfassungschutz
Israelkritische Bewegung BDS ist extremistischer Verdachtsfall

Die gegen Israel gerichtete Bewegung "Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen" - kurz BDS - wird vom Bundesverfassungsschutz erstmals als extremistischer Verdachtsfall geführt.

    Demonstranten halten auf die roten Buchstaben BDS in die Höhe.
    BDS wird vom Verfassungsschutz wird erstmals als extremistischer Verdachtsfall geführt. (IMAGO / IPON / IMAGO)
    Im in Berlin vorgestellten Verfassungsschutzbericht heißt es, die internationale Bewegung weise Bezüge zum säkularen palästinensischen Extremismus auf. BDS verlange ein Ende der Besatzung "allen arabischen Landes". Dies sei als Forderung nach dem Ende der Existenz des Staates Israel zu verstehen. Entsprechende Forderungen würden vor allem seit dem Beginn des Nahost-Kriegs auch in Deutschland regelmäßig bei Versammlungen propagiert, an denen BDS-nahe Gruppierungen beteiligt seien.
    Die Deutsch-Israelische Gesellschaft begrüßte die Einstufung durch den Verfassungsschutz. Ihr Präsident Beck erklärte, mit der Verharmlosung von BDS müsse endlich Schluss sein.
    BDS fordert einen wirtschaftlichen Boykott Israels und Sanktionen gegen das Land. Der Bundestag hatte die Bewegung bereits im Jahr 2019 als antisemitisch verurteilt.
    Diese Nachricht wurde am 18.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.