"Das Problem ist doch, dass so ein Gesetz verfassungswidrig sein wird. Unsere Verfassung ist entschieden antifaschistisch, aber sie unterstreicht auch das Recht auf freie Meinungsäußerung. Wenn ein Künstler also eine Skulptur schafft, die Mussolini darstellt, riskiert er zukünftig bis zu drei Jahren Haft!"
Der Parlamentsabgeordnete Andrea Colletti ist entschieden gegen das Gesetzesprojekt, das die Verherrlichung des Faschismus unter Strafe stellen soll. Und mit Colletti auch seine Partei "Bewegung der fünf Sterne", gegründet von Ex-Komiker Beppe Grillo. Sämtliche rechten Parteien sehen das genauso. Ein solches Gesetz, so Colletti, werde auch negative Folgen für Italiens Kulturgüter haben:
"Theoretisch müssten wir dann auch den Obelisken auf dem römischen Foro Italico abreißen. Der wurde ja während des Faschismus errichtet und trägt, gut sichtbar, den Schriftzug ‚Dux’, also Duce."
Sozialdemokrat: Gesetz dringend notwendig
Emiliano Fiano, Abgeordneter der regierenden Sozialdemokraten, sieht das anders. Fiano hat Ende Juni den heftig umstrittenen Gesetzesvorschlag eingebracht:
"Ich bin davon überzeugt, dass ein Gesetz gegen die Verherrlichung des Faschismus dringend notwendig ist. Schauen Sie sich doch um! Das Parlament muss da schnell entscheiden."
Obwohl Italiens Verfassung antifaschistisch ist und auch die Bildung neofaschistischer Parteien verbietet, und 1952 und 1993 zwei Gesetze gegen faschistische Verherrlichung verabschiedet wurden, stößt man häufig auf profaschistische Realitäten. Zum Beispiel: In einer Weinhandlung direkt vor der römischen Staatsoper recken im Schaufenster Hitler und Mussolini auf Weinflaschenetiketten ihr Kinn in die Höhe. Duce- bzw. Führerwein steht unter den Porträts. Mussolini- und Hitlerbüsten stehen in Autoraststätten oder auf Trödelmärkten zum Verkauf.
Seit Jahren wirbt am Strand von Chioggia bei Venedig ein Strandbadbesitzer mit Plakaten offen für seinen "Faschistenstrand", von dem sich, Zitat, "Neger und anderes Volk" fernhalten sollen. Eine neofaschistische Gruppe in Rom hat vor Jahren ein Mehrfamilienhaus besetzt, und die Stadtverwaltung zahlt den Rechtsradikalen die Strom- und Gasrechnungen.
Historikerin: Neofaschismus bislang nie umfassend bekämpft
Realitäten wie diese sagen viel über den Stand der italienischen Vergangenheitsbewältigung und Gedenkkultur aus, meint die an der römischen Universität La Sapienza lehrende Historikerin und Faschismusexpertin Anna Foa:
"Wenn das nur Einzelfälle wären, würde mich das nicht beunruhigen. Aber der Neofaschismus in Italien hat heutzutage viele Gesichter. Laut Umfragen lockt die Figur des starken Mannes wie Mussolini. Vergangenheitsbewältigung in Italien? Da muss noch viel getan werden. Ich begrüße das geplante Gesetz, damit die Justiz gezielter als bisher gegen Neofaschisten vorgehen kann."
Historikerin Foa würdigt zwar den Umstand, dass es seit einiger Zeit auch in Italien jüdische Museen, Schoah-Gedenkstätten und Stolpersteine zum Gedenken an verschleppte Juden gibt. Sie begrüßt auch den positiven Einfluss des in Rom ansässigen Deutschen historischen Instituts, das mit seiner Faschismusforschung wesentlich Einfluss auf die italienische Aufarbeitung des Duce-Regimes hat. Aber im Ganzen, so Anna Foa, habe sie den Eindruck, dass neofaschistische Gruppierungen und ihr Denken durch den Staat nie umfassend bekämpft wurden.
Faschismusforscher: "Regime-Ende war in Italien keine Zäsur"
Davon ist auch der römische Faschismusforscher Davide Conti überzeugt: "Eine systematische Vergangenheitsbewältigung, auch juristisch, hat es nicht gegeben. Das Ende des Duce-Regimes war in Italien keine Zäsur wie 1945 in Deutschland. Gleich nach Kriegsende entstand in Italien eine neofaschistische Partei."
Eine eigentlich verfassungswidrige Partei. Was aber im Jahr 1960 Italiens Christdemokraten nicht davon abhielt, das "Movimento Sociale Italiano", MSI, als Mehrheitsbeschaffer zu nutzen.
Vor dem Hintergrund einer Realität, in der Propaganda und Verherrlichung neofaschistischen Gedankenguts immer noch an der Tagesordnung sind - besonders stark in den sozialen Medien - ist das derzeit diskutierte Gesetzesprojekt sicherlich sinnvoll. Doch angesichts der bereits bestehenden Vorgängergesetze ist mehr als fraglich, ob sich durch ein weiteres Gesetz wirklich etwas ändern wird.