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Jeder fünfte Selbstständige oder Kleinunternehmer soll Corona-Soforthilfen zurückzahlen

ehr als jeder fünfte Selbstständige oder Kleinunternehmer muss erhaltene Corona-Soforthilfen teilweise oder ganz zurückzahlen. Das geht aus einer Recherche von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung hervor. Betroffen sind demnach mehr als 400.000 Personen und Betriebe.

18.07.2024
    Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, BMWI
    Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, BMWI, konnten kleine und mittlere Unternehmen Überbrückungshilfe beantragen. (picture alliance / Eibner-Pressefoto)
    Die damalige Bundesregierung hatte im März 2020 insgesamt 13 Milliarden Euro Soforthilfe an kleine Betriebe gewährt, die wegen der Corona-Pandemie schließen mussten oder Einbußen hatten. Dazu zählten etwa Kosmetikstudios, Cafes oder Friseursalons.
    Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums hatten viele Antragssteller allerdings kein Anrecht auf die Hilfen oder erhielten mehr Geld als ihnen zustand. Bundesrechnungshof und Interessenverbände kritisierten hingegen, dass das Ministerium die Voraussetzungen für die Corona-Soforthilfe nachträglich mehrfach geändert habe. Mehr als 5.000 Betroffene haben deshalb dem Medienbericht zufolge gegen die Rückforderungszahlung geklagt.
    Diese Nachricht wurde am 18.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.