Zu teuer, zu bürokratisch, so lauten die Argumente von Wirtschaftsverbänden gegen die KSK-Prüfungen. Dazu Alexander Gunkel, Mitglieder der Hauptgeschäftsführung in der Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände BDA:
"Wenn der Gesetzentwurf Realität geworden wäre, wären die Kosten von 23 Millionen Euro um noch einmal 50 Millionen Euro gestiegen. Das heißt die Kosten für den Prüfaufwand für die Künstlersozialabgabe von rund 200 Millionen Euro wären auf über 70 Millionen gestiegen und hätten über ein Drittel Verwaltungskosten allein für den Prüfaufwand gehabt. Und das ist ja nicht der gesamte Verwaltungskostenaufwand. Insofern ist es gut, dass die Koalitionsfraktionen diesen Gesetzentwurf insoweit zurückgezogen haben und damit einen Bürokratie-GAU verhindert haben."
Hätte es tatsächlich einen Bürokratie-GAU gegeben? Tatsache ist, dass die Künstlersozialabgabe, anders als Gunkel behauptet, nicht bei 200, sondern bei 270 Millionen Euro im Jahr liegt. (*Anmerkung der Redaktion) Auch sind die geschätzten Mehrausgaben der Deutschen Rentenversicherung für die KSK-Prüfungen in Höhe von über 70 Millionen Euro kaum stichhaltig. Sie entsprächen dem Gehalt von rund 900 Prüfern allein für die KSK-Abgabe im Zuge der eh stattfindenden Kontrollen der Rentenversicherung.
Im Bundesarbeitsministerium geht man daher von eher geringen Mehrkosten aus. Zudem seien durch die Prüfungen Zusatzeinnahmen von rund 50 Millionen Euro zu erwarten. Auch Prüfungsfachleute der Künstlersozialkasse halten die Zahlen der Deutschen Rentenversicherung für unrealistisch und sehen beträchtliche Mehreinnahmen durch effizienteres Prüfen. Das zeige auch die Prüfungspraxis in der Vergangenheit.
Der Deutsche Journalistenverband hatte daher nach dem Scheitern des Gesetzentwurfes wie andere Vertreter der Versicherten zur Teilnahme an der KSK-Petition aufgerufen, um die erweiterte Prüfung auf diesem Weg wieder in den Bundestag einzubringen. Sprecher Hendrik Zörner:
"Die rege Teilnahme von Künstlern und Urhebern an dieser Petition zeigt ja, und muss der Politik vor allem zeigen, dass es da ein vehementes Interesse der Künstler gibt, die KSK zu erhalten beziehungsweise auszubauen. Und das ist eine klare politische Forderung, der sich die künftige Mehrheit im Bundestag stellen muss."
Noch an einer anderen Front ist der deutsche Journalistenverband alarmiert und befürchtet eine Aushöhlung der Künstlersozialversicherung. Grund: Im Bundesarbeitsministerium tagt seit 2012 eine Expertengruppe, initiiert vom BDA, dominiert von Wirtschaftsverbänden. Verhandelt werden dort auch Optimierungsvorschläge in Sachen KSK-Abgabe:
"Das, was wir aus der Expertengruppe mitbekommen, geht eindeutig in die Richtung, die Wirtschaft zu entlasten, zu Lasten der Urheber und Künstler. Und wenn sich solche Vorstellungen durchsetzen würden, würde das in der Konsequenz das Aus der Künstlersozialkasse bedeuten."
So konnte laut DJV der Arbeitgeberdachverband einen Vorschlag unterbringen, der vorsieht, dass nicht mehr Unternehmen ihre Abgabe an die KSK entrichten, sondern Künstler und freie Journalisten ihren Auftraggebern diese in Rechnung stellen und sie dann abführen. Am besten, so Alexander Gunkel, sei es, die Privilegien für Künstler ganz abzuschaffen:
"Wir sehen nicht, dass Künstler und Publizisten bessere Menschen sind, die hier ein Privileg verdienen. Sondern wir wollen in der Sozialversicherung gleiche Regeln für alle haben. Und das würde bedeuten, dass ein Künstler genauso auch wie jeder Handwerker seine Kosten für seine Alterssicherung, auch für seine Rentenversicherung, in seine Preise einrechnet."
Was Gunkel nicht sagt: Für die meisten Selbstständigen wie Anwälte, Wirtschaftsprüfer oder Architekten gibt es Kammern und verbindliche Honorarverordnungen, die Dumpingwettbewerb verhindern. Das ist bei Journalisten und Künstlern nicht der Fall. Ihre Einkommen sind stark unterdurchschnittlich und schwanken zwischen 1000 bis 2000 Euro monatlich - vor Steuern. In einem Punkt hat der BDA jedoch recht: Es sollte Gleichheit herrschen. Andere schlecht bezahlte und abgesicherte Selbstständige wie Hebammen oder Dozenten verdienen sicherlich denselben Schutz beziehungsweise das gleiche "Privileg" wie KSK-Versicherte.
Für den Deutschen Journalistenverband steht fest: Ohne effiziente Prüfungen wäre die Künstlersozialversicherung bei steigender Abgabenquote in Zukunft wieder in Frage gestellt. Hendrik Zörner:
"Ich kann jede künftige Bundesregierung nur davor warnen, sich mit den Künstlern und Publizisten anzulegen. Das wäre politisch fatal. Deswegen sind wir schon zuversichtlich, dass der begründete Protest der Künstler und Publizisten letztendlich auch zum Erfolg führt."
* Anmerkung der Redaktion:Eine weitergehende Recherche hat ergeben, dass die vom BDA angeführten Zahlen doch richtig sind. Demnach werden die Unternehmen - aller Voraussicht nach - bei einem derzeitigen Abgabesatz von 4,1 % ca. 196 Mio. als Künstlersozialabgabe für 2013 aufbringen, also einzahlen. Der tatsächliche Bedarf liegt zwar bei rund 263 Mio. Euro, die Differenz wird aber durch einen Überschuss aus dem vorvergangenen Kalenderjahr gedeckt werden können.
"Wenn der Gesetzentwurf Realität geworden wäre, wären die Kosten von 23 Millionen Euro um noch einmal 50 Millionen Euro gestiegen. Das heißt die Kosten für den Prüfaufwand für die Künstlersozialabgabe von rund 200 Millionen Euro wären auf über 70 Millionen gestiegen und hätten über ein Drittel Verwaltungskosten allein für den Prüfaufwand gehabt. Und das ist ja nicht der gesamte Verwaltungskostenaufwand. Insofern ist es gut, dass die Koalitionsfraktionen diesen Gesetzentwurf insoweit zurückgezogen haben und damit einen Bürokratie-GAU verhindert haben."
Hätte es tatsächlich einen Bürokratie-GAU gegeben? Tatsache ist, dass die Künstlersozialabgabe, anders als Gunkel behauptet, nicht bei 200, sondern bei 270 Millionen Euro im Jahr liegt. (*Anmerkung der Redaktion) Auch sind die geschätzten Mehrausgaben der Deutschen Rentenversicherung für die KSK-Prüfungen in Höhe von über 70 Millionen Euro kaum stichhaltig. Sie entsprächen dem Gehalt von rund 900 Prüfern allein für die KSK-Abgabe im Zuge der eh stattfindenden Kontrollen der Rentenversicherung.
Im Bundesarbeitsministerium geht man daher von eher geringen Mehrkosten aus. Zudem seien durch die Prüfungen Zusatzeinnahmen von rund 50 Millionen Euro zu erwarten. Auch Prüfungsfachleute der Künstlersozialkasse halten die Zahlen der Deutschen Rentenversicherung für unrealistisch und sehen beträchtliche Mehreinnahmen durch effizienteres Prüfen. Das zeige auch die Prüfungspraxis in der Vergangenheit.
Der Deutsche Journalistenverband hatte daher nach dem Scheitern des Gesetzentwurfes wie andere Vertreter der Versicherten zur Teilnahme an der KSK-Petition aufgerufen, um die erweiterte Prüfung auf diesem Weg wieder in den Bundestag einzubringen. Sprecher Hendrik Zörner:
"Die rege Teilnahme von Künstlern und Urhebern an dieser Petition zeigt ja, und muss der Politik vor allem zeigen, dass es da ein vehementes Interesse der Künstler gibt, die KSK zu erhalten beziehungsweise auszubauen. Und das ist eine klare politische Forderung, der sich die künftige Mehrheit im Bundestag stellen muss."
Noch an einer anderen Front ist der deutsche Journalistenverband alarmiert und befürchtet eine Aushöhlung der Künstlersozialversicherung. Grund: Im Bundesarbeitsministerium tagt seit 2012 eine Expertengruppe, initiiert vom BDA, dominiert von Wirtschaftsverbänden. Verhandelt werden dort auch Optimierungsvorschläge in Sachen KSK-Abgabe:
"Das, was wir aus der Expertengruppe mitbekommen, geht eindeutig in die Richtung, die Wirtschaft zu entlasten, zu Lasten der Urheber und Künstler. Und wenn sich solche Vorstellungen durchsetzen würden, würde das in der Konsequenz das Aus der Künstlersozialkasse bedeuten."
So konnte laut DJV der Arbeitgeberdachverband einen Vorschlag unterbringen, der vorsieht, dass nicht mehr Unternehmen ihre Abgabe an die KSK entrichten, sondern Künstler und freie Journalisten ihren Auftraggebern diese in Rechnung stellen und sie dann abführen. Am besten, so Alexander Gunkel, sei es, die Privilegien für Künstler ganz abzuschaffen:
"Wir sehen nicht, dass Künstler und Publizisten bessere Menschen sind, die hier ein Privileg verdienen. Sondern wir wollen in der Sozialversicherung gleiche Regeln für alle haben. Und das würde bedeuten, dass ein Künstler genauso auch wie jeder Handwerker seine Kosten für seine Alterssicherung, auch für seine Rentenversicherung, in seine Preise einrechnet."
Was Gunkel nicht sagt: Für die meisten Selbstständigen wie Anwälte, Wirtschaftsprüfer oder Architekten gibt es Kammern und verbindliche Honorarverordnungen, die Dumpingwettbewerb verhindern. Das ist bei Journalisten und Künstlern nicht der Fall. Ihre Einkommen sind stark unterdurchschnittlich und schwanken zwischen 1000 bis 2000 Euro monatlich - vor Steuern. In einem Punkt hat der BDA jedoch recht: Es sollte Gleichheit herrschen. Andere schlecht bezahlte und abgesicherte Selbstständige wie Hebammen oder Dozenten verdienen sicherlich denselben Schutz beziehungsweise das gleiche "Privileg" wie KSK-Versicherte.
Für den Deutschen Journalistenverband steht fest: Ohne effiziente Prüfungen wäre die Künstlersozialversicherung bei steigender Abgabenquote in Zukunft wieder in Frage gestellt. Hendrik Zörner:
"Ich kann jede künftige Bundesregierung nur davor warnen, sich mit den Künstlern und Publizisten anzulegen. Das wäre politisch fatal. Deswegen sind wir schon zuversichtlich, dass der begründete Protest der Künstler und Publizisten letztendlich auch zum Erfolg führt."
* Anmerkung der Redaktion:Eine weitergehende Recherche hat ergeben, dass die vom BDA angeführten Zahlen doch richtig sind. Demnach werden die Unternehmen - aller Voraussicht nach - bei einem derzeitigen Abgabesatz von 4,1 % ca. 196 Mio. als Künstlersozialabgabe für 2013 aufbringen, also einzahlen. Der tatsächliche Bedarf liegt zwar bei rund 263 Mio. Euro, die Differenz wird aber durch einen Überschuss aus dem vorvergangenen Kalenderjahr gedeckt werden können.