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Jugendschutz im Internet
Mogelpackung

In Deutschland gelten strenge Jugendschutz-Regeln für Medieninhalte. Doch insbesondere im Netz seien Einschränkungen weitgehend wirkungslos, sagte Medienjournalist Tilmann Gangloff im Dlf. Software für Altersbeschränkungen sei ein mögliches Mittel.

Tilmann Gangloff im Gespräch mit Christoph Sterz |
ILLUSTRATION - Ein Kind schaut auf einem Laptop einen Trickfilm, aufgenommen am 06.01.2015 in Dresden (Sachsen).
Kinder sollen bei der Mediennutzung vor kritischen Inhalten geschützt werden. (dpa-Zentralbild / Thomas Eisenhuth )
Bei Darstellungen von Gewalt, Sex und Aggression – egal ob in Videos, Spielfilmen oder auf Bildern – gelten in Deutschland strenge Regeln, damit Kinder und Jugendliche möglichst nicht mit "entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten" in Kontakt kommen. Wer solche Inhalte verbreitet, muss den Zugang für Kinder und Jugendliche unterbinden, auch wenn das gerade im Internet nur schwer umzusetzen ist.
Um größtmögliche Kontrolle zu haben, müsse es beispielsweise geschlossene Benutzergruppen geben, sagte Medienjournalist Tilmann Gangloff im Deutschlandfunk: "Das heißt, die Angebote eines Anbieters dürften dann nur für Menschen zugänglich sein, die sich zum Beispiel bei der Post durch ihren Personalausweis als volljährig erwiesen haben. Aber das ist natürlich viel zu kompliziert für ganz normale Alltagswebsites."
Staatsvertrag über den Jugendmedienschutz
Die Bundesländer haben in einem gemeinsamen Staatsvertrag klare Regelungen für den Jugendmedienschutz getroffen und unterschiedliche Möglichkeiten genannt, um den Zugang für bestimmte Altersgruppen einzuschränken: So kann der Zugang durch die Uhrzeit oder durch Altersabfragen begrenzt werden. Eine weitere Möglichkeit zur Regulierung ist die Software "JusProg". Medienjournalist Gangloff bemängelt allerdings, dass dieses Jugendschutzprogramm auf den meisten Geräten gar nicht installiert ist.
"JusProg" war zertifiziert worden durch ein Gremium der freiwilligen Selbstkontrolle, in dem Vertreter von Internet-Konzernen wie Facebook und Google oder auch von privaten Fernsehanbietern wie RTL sitzen.
"Software ruhig herunterladen"
Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten hatte dagegen jedoch Einspruch eingelegt. Sie bemängelt, dass das Programm "JusProg" ausschließlich für Apple-Produkte und Windows-Computer mit dem Chrome Browser ausgelegt sei.
Tilmann Gangloff rät nun: "Eltern sollten die Software ruhig herunterladen, zumal der Verein auch nach Möglichkeiten sucht, um sie auch auf Tablets und auf Apple-Geräten wirksam werden zu lassen."