Zudem sei der Angriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober von unsagbarer Grausamkeit gewesen. In Rede stünden schwerste völkerrechtliche Verbrechen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, und sogar der Vorwurf des Völkermordes stehe ernsthaft zur Debatte. Strafrechtlich verantwortbar seien alle Mitglieder der Hamas, die gehandelt hätten - sei es vor Ort oder als Befehlsgeber im Hintergrund.
Mit Blick auf die Situation der Krankenhäuser im Norden des Gaza-Streifens, wo viele Menschen zwischenzeitlich Schutz gesucht hatten, meinte Kreß, Israel stehe vor großen Schwierigkeiten, zivile Schäden zu minimieren. Den Appell der US-Regierung an Israel, das humanitäre Völkerrechrecht einzuhalten, bezeichnete Kreß als vernünftig. Dass Dritt-Staaten die Konfliktparteien aufforderten, die geltenden Vorschriften zu respektieren, entspreche dem Völkerrecht. Zum anderen hätten die Amerikaner ihre eigenen Erfahrungen mit Überreaktionen im sogenannten Kampf gegen den Terror.
Der Völkerrechtler führte zudem - seiner Einschätzung nach - problematische Äußerungen israelischer Politiker wie die des Verteidigungsministers an, wonach der Gaza-Streifen zu Beginn des Kriegs komplett abgeriegelt werden sollte. Auch in bewaffneten Konflikten sei es verboten, die Zivilbevölkerung auszuhungern, betonte Kreß. Von dritter Seite angebotene humanitäre Lieferungen dürften nicht willkürlich verhindert werden. Israel dürfe die Erfüllung dieser Pflichten nicht davon abhängig machen, dass die Hamas die Geiseln freilasse.
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Diese Nachricht wurde am 24.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.