Fischer sagte im Deutschlandfunk, es stehe außer Frage, dass es sich bei den Klebeaktionen um Nötigung handele. Dieser Straftatbestand sehe im Wiederholungsfall Gefängnisstrafen ohne Bewährung vor. Der Jurist verwies auf die sogenannte Sozialprognose. Das Gericht müsse bei der Bemessung des Strafmaßes abwägen, ob zu erwarten sei, dass ein Täter durch die Strafe davon abgehalten werde, wieder eine Straftat zu begehen.
Das Amtsgericht Heilbronn hatte zwei Mitglieder der Gruppierung "Letzte Generation" wegen einer Straßenblockade zu mehrmonatigen Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Laut eines Gerichtssprechers waren die Angeklagten bereits zuvor wegen ihres Klimaprotests auffällig gewesen. Zudem hätten sie während des Prozesses angekündigt, damit weitermachen zu wollen.
Diese Nachricht wurde am 08.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.