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Juristen-Mangel in Deutschland
Zu wenige Richter und lange Justiz-Verfahren

Deutschland hat ein juristisches Nachwuchsproblem: Weil Richter fehlen, dauern Verfahren vor Gericht teilweise länger. Die Politik hat reagiert und will mehr Richter einstellen. Doch Großkanzleien locken angehende Juristen mit hohen Gehältern, die der Staat nicht zahlen kann.

Von Peggy Fiebig |
 An der Richterbank eines Sitzungssaals beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (Baden-Württemberg) sitzt ein Richter mit Richterrobe, davor stehen Gesetzesbücher
Die Justiz wird sich in den kommenden Jahrzehnten grundlegend verändern: die elektronische Akte ist nur der Anfang. Und dafür braucht es eine neue Richtergeneration. (Uli Deck / dpa)
Das Oberlandesgericht Braunschweig kennt jeder deutsche Dieselfahrer. Das Gericht ist zuständig für Klagen gegen den Wolfsburger Autobauer VW. Tausende Verfahren im Zusammenhang mit dem Dieselskandal hat das Oberlandesgericht zu schultern. Eine Menge Arbeit für die dort tätigen Richterinnen und Richter. Da ist jede Hilfe willkommen.
Zum Beispiel die von Tabea Roßmann. Sie ist Rechtsreferendarin, also noch in der Ausbildung zur Volljuristin, und arbeitet neben dem Referendariat als so genannte Justizassistentin beim Gericht. Die Vierundzwanzigjährige unterstützt eine Richterin bei der Bearbeitung so genannter Massenverfahren.
"Sprich, ich strukturiere Gesetzesmaterialien, ich bereite teilweise für diese Verfahren Sachen vor, das heißt, wenn es auch Rechercheaufgaben gibt, oder sonstige Vorbereitungsaufgaben, für die man schon ein juristisches Grundverständnis braucht, die aber eben den Richter dann schon entlasten, wenn diese Vorarbeit getan ist, das sind dann die Aufgaben, die ich übernehme. Also Zuarbeit und Vorarbeit im Wesentlichen."
VW-Dieselskandal - Hoffnung auf Klarheit vor Gericht
2015 wurde bekannt, dass Volkswagen in Diesel-Modellen illegale Abschalteinrichtungen installiert hatte. Der Wolfsburger Konzern musste daraufhin weltweit mehr als elf Millionen Autos zurückrufen. Vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe wurde der Dieselskandal juristisch aufgearbeitet.
Im vergangenen Juni hat das niedersächsische Justizministerium das Projekt "Justizassistenz" gestartet. Dahinter steht der Gedanke, junge, hochqualifizierte Juristinnen und Juristen für eine spätere Karriere vor Gericht zu begeistern. Denn die Justiz hat ein Nachwuchsproblem. Während im Jahr 2001 noch gut 10.000 Juristen mit der Befähigung zum Richteramt auf den Markt strömten, waren es 2017 nur noch gut 7.500.
Tabea Roßmann absolviert derzeit ihr Referendariat in Niedersachsen. Für sie steht schon jetzt fest: Sie will später Richterin werden.
"Ja, auf jeden Fall. Also dieser Grundberufswunsch, der ist schon immer da eigentlich bei mir. Als ich dann aber in der ersten Station, war und dort das erste Mal wirklich Urteilsentwürfe geschrieben habe, Voten geschrieben habe, in Verhandlungen war – ich hatte auch die Möglichkeit, mal eine Verhandlung selbst zu leiten mit meinem Richter – und dann war es eigentlich entschieden. Also das hat den Wunsch nochmal absolut bestätigt."

Anstehende Pensionierungswelle macht Sorgen

Deshalb hat Tabea Roßmann auch nicht lange gezögert, als sie von der Möglichkeit gehört hat, neben ihren einzelnen Ausbildungsstationen als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Gericht zu arbeiten. Die geforderten Noten hatte sie - einer Bewerbung stand daher nichts im Weg. Seit November arbeitet sie sechs Stunden pro Woche einer Richterin zu und lernt dabei viel, wie sie sagt. Nicht nur Jura.
"Ich lerne auch vor allem Softskills. Es ist natürlich einerseits der Umgang mit den Kollegen, der erlernt wird. Es ist ja auch immer auch ein gewisses Respektverhältnis, dass man überhaupt erstmal lernt, Aufgaben zu präsentieren, die man erledigt hat. Vielleicht auch irgendwie Entwürfe zu verteidigen, Kritik anzunehmen oder ähnliches. Das sind auf jeden Fall Softskills, die einen, in jedem Beruf letztlich weiterbringen, die man eben im normalen Referendariat natürlich auch mit seinem Ausbilder hat, die aber in einem Anstellungsverhältnis doch nochmal was anderes sind."
Dass die Justiz ein Nachwuchsproblem hat und hier deshalb neue Wege gehen muss, wird seit langem diskutiert. Der Deutsche Richterbund hatte bereits 2016 in einer Studie festgestellt, dass bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften riesige personelle Umwälzungen anstehen. Vor allem die anstehende Pensionierungswelle macht dem Verband Sorgen. 41 Prozent der Richter und Staatsanwälte gehen bis zum Jahre 2030 in Ruhestand, wurde damals berechnet. Vor allem in den ostdeutschen Bundesländern werde sich das bald zeigen, sagt auch Carsten Löbbert, der Sprecher des Bundesvorstandes der Neuen Richtervereinigung, die die Interessen von Richtern und Staatsanwälten vertritt. Das Problem hier ist, dass....
"..., weil ja viele damals nach der Wende eingestellt wurden, deswegen eine sehr unglückliche Alterspyramide besteht. Damit haben die neuen Bundesländer sicher ein besonderes Problem."
Soll heißen, viele der in den neunziger Jahren dort neueingestellten Richterinnen und Richter sind etwa im selben Alter und gehen deshalb auch etwa zur selben Zeit in Pension. Weil aber am Anfang der Zweitausenderjahre aus Spargründen nur sehr wenig eingestellt wurde, klafft jetzt eine Alterslücke.
Richterin / Staatsanwältin / Anwältin in einer Robe mit dem Schönfelder Gesetzbuch - Deutsche Gesetze
Mecklenburg-Vorpommern: Zu wenig Nachwuchs-Juristen
In Mecklenburg-Vorpommern fürchtet man einen bevorstehenden Juristenmangel. Grund sind eine Pensionierungswelle und zu wenig Nachwuchs. Neben der Uni Greifswald möchte daher nun auch wieder die Uni Rostock Juristen ausbilden. Die Landesregierung ist skeptisch und möchte das Problem anders lösen
"Dann kommt natürlich die Demografie hinzu: Die auch in den alten Bundesländern dazu führt, dass die Babyboomer irgendwann in Pension gehen und die neuen Generationen nicht in gleicher Menge nachwachsen."
Löbbert ist Direktor des Amtsgerichtes Lübeck und warnt vor den Konsequenzen, wenn die freiwerdenden Stellen nicht nachbesetzt werden. Das gefährde den funktionierenden Justizbetrieb und verzögere mitunter dringliche Verfahren.

2019 etwa eine Million neue Zivilverfahren

"Naja, die Auswirkungen sind ja ganz leicht vorstellbar: Wenn man zu wenig Personal hat, werden die Verfahren nicht schnell genug abgearbeitet, können liegenbleiben. Und das wiederum wird zur Folge, dass die Menschen keinen Rechtsschutz zügig bekommen. Das hat natürlich große Auswirkungen, wenn Scheidungen nicht laufen, Kindschaftsverfahren nicht schnell genug bearbeitet werden, Strafverfahren liegenbleiben."
Allein bei den Amtsgerichten sind 2019 etwa eine Million neue Zivilverfahren eingegangen. Dazu kommen die Verfahren vor den Land- und Oberlandesgerichten, sowie vor den Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichten. Insbesondere bei den Landgerichten haben sich bei Strafverfahren in der ersten Instanz die Bearbeitungszeiträume deutlich verlängert – im Durchschnitt dauert es heute zwei Monate länger als noch vor zehn Jahren, beklagt der Deutsche Richterbund.
In der Politik ist der Ruf nach mehr Richtern und Staatsanwälten angekommen: Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD einigten sich in ihrem Koalitionsvertrag 2017 auf einen "Pakt für den Rechtsstaat". Danach sollten in den Ländern insgesamt 2.000 neue Richter- und Staatsanwaltsstellen geschaffen werden, der Bund sollte insgesamt 220 Millionen Euro dazuschießen. Laut Bundesjustizministerium haben die Länder in den Jahren 2017 und 2018 davon bereits mehr als 1.200 Stellen geschaffen.
Zum Beispiel in Brandenburg: Nach einer längeren Durststrecke wurde hier das Personal an den Gerichten und Staatsanwaltschaften in den vergangenen zwei Jahren erheblich aufgestockt, den Pakt für den Rechtsstaat hat das Land bereits vollständig umgesetzt. Zehn Prozent mehr Richter- und Staatsanwaltsstellen wurden in den vergangenen drei Jahren geschaffen, sagt der zuständige Abteilungsleiter im Justizministerium in Potsdam, Matthias Deller, stolz.
Brandenburg, Potsdam: Der Verhandlungssaal des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg im Justizzentrum.
Brandenburg versucht über neue Wege, junge Juristinnen und Juristen anzuwerben (Soeren Stache/dpa-ZB)
"Wir haben seit Anfang 2019 133 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte bekommen im Land Brandenburg. Und – auch das ist nötig, damit Staatsanwälte und Richter arbeiten können – wir haben 204 neue Stellen für Folgedienste bekommen, für Bürokräfte, für Rechtspfleger und all dem Unterbau, der in einem Gericht lebensnotwendig ist."
Diese abstrakten Zahlen seien im Arbeitsalltag auch deutlich spürbar, sagt Deller. Die Verfahren würden sich verkürzen...
"...und, was uns besonders wichtig ist, die Bestände von Altverfahren, die wir vor allem in den Verwaltungsgerichten, in den Sozialgerichten und in den Landgerichten haben, die werden schon jetzt spürbar abgebaut. Das Ziel ist es, dass dieser Abbau der Altverfahren binnen drei Jahren abgeschlossen sein soll."
Vor allem würde man bereits jetzt vorsorglich Personal einstellen, um der Pensionierungswelle zu begegnen. Deller ist deshalb zuversichtlich, dass es auch in den kommenden Jahren eine ausreichende Anzahl von Richtern, Staatsanwälten und Justizbeamten in Brandenburg geben wird. Ganz so optimistisch sieht das die Direktorin des Amtsgerichtes Nauen, Claudia Cerreto, nicht. Stellen auf dem Papier zu haben, sei das eine, aber…
"…wir sehen jetzt das Problem, dass wir schon jetzt nicht genug Leute finden, Juristinnen und Juristen, die in den Justizdienst wollen. Und das wird sich in den nächsten Jahren noch verstärken."

Anforderungen gesenkt

Brandenburg ist deshalb einen Weg gegangen, den auch andere Bundesländer eingeschlagen haben: Um mehr Bewerber anzulocken, haben die Justizverwaltungen die Anforderungen an die für den Eintritt in den Richterdienst erforderlichen Noten abgesenkt. In Brandenburg sogar recht deutlich, wie Matthias Deller aus dem Justizministerium erläutert. Das so genannte Prädikatsexamen, neun Punkte oder mehr, ist nicht mehr das Maß aller Dinge:
"Wir haben noch vor vier Jahren eine hundertprozentige Prädikatsquote gehabt, das bedeutet, dass jeder, der eingestellt worden ist, wenigstens in einem seiner beiden Staatsexamen die Note vollbefriedigend gemacht hat. Das können wir so inzwischen nicht mehr halten, wir haben gerade die Quote für das Jahr 2020 ermittelt von unseren Einstellungen und sind jetzt noch bei einer Prädikatsexamensquote von gut 26 Prozent."
Das heißt: Knapp drei Viertel der 81 im vergangenen Jahr neu eingestellten Richterinnen und Richter haben ein Examen, mit dem sie noch vor wenigen Jahren vermutlich nicht in den Justizdienst gekommen wären. Man müsse sich eben der Marktsituation anpassen, so Deller. Denn weil die Zahl der examinierten Juristen insgesamt sinkt, wird auch die Zahl derer mit besonders guten Noten geringer. Dazu kommt, dass Spitzenjuristen auch von anderen künftigen Arbeitgebern stark umworben werden.
Justiz in Zeiten der Coronakrise: Der leere Gerichtssaal Nr. 6 im Justizzentrum in Potsdam am 25. März 2020.
Justiz im Notbetrieb - Gerichte und Gefängnisse in Zeiten von Corona
Das Coronavirus zwingt die Justiz in den Notbetrieb. Der Cum-Ex-Prozess wurde noch eilig beendet und an vielen Gerichten wird weniger verhandelt. Die Gefängnisse rüsten sich derweil für das Virus. Der Rechtsstaat ist im Krisenmodus.
"Von attraktiven Angeboten aus der Wirtschaft, aus großen Anwaltsfirmen. Hier für uns im Land Brandenburg auch immer natürlich eine Konkurrenz: Die ganzen Bundesministerien in Berlin, die zu ganz anderen Vergütungsklassen die Menschen einstellen können."
In allen Bundesländern sind die Justizverwaltungen mit ihren Anforderungen an die künftigen Richter und Staatsanwälte heruntergegangen, allerdings in unterschiedlichem Ausmaß. In Hessen beispielsweise müssen Bewerber seit Februar 2020 in beiden Examina zusammen mindestens 16 Punkte erreicht haben, davon mindestens 7,5 in der Zweiten Staatsprüfung. Vorher waren es ein Punkt beziehungsweise ein halber Punkt mehr: 17 Punkte insgesamt und 8 im Zweiten. Der hessische Richterbund ist mit der Entwicklung nicht besonders glücklich. Charlotte Rau ist Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main und die Erste stellvertretende Vorsitzende des Landesrichterbundes Hessen.
"Wir befürchten als Verband eine Minderung der Qualität der Rechtsprechung, die für den Rechtsstaat durchaus gravierende Folgen haben könnte. Im Richterberuf ist man, ab dem ersten Tag eigenverantwortlich mit hoch verantwortungsvollen Dingen tätig. Und da halten wir es für unabdingbar, dass der Qualitätsstandard so hoch wie möglich gehalten wird."

Persönliche Eignung der Bewerber wichtiger

Allerdings sinkt das Notenniveau jener, die in die Justiz gehen, bereits seit längerem – unabhängig von einer Veränderung der formalen Einstellungsvoraussetzungen. So starteten in Hessen 2013 lediglich vier Prozent der Absolventen mit einem "Befriedigend" und nicht wie bis dahin üblich mit einem "Vollbefriedigend" im Zweiten Staatsexamen ihre Justizkarriere. 2015 lag der Anteil der Jungjuristen mit der Note "Befriedigend" schon bei 27 Prozent und 2017 sogar schon 44 Prozent, heißt es aus dem Justizministerium in Wiesbaden.
Constanze Zanner, auch sie ist Richterin in Frankfurt am Main, sieht in der jetzt beschlossenen Noten-Absenkung keine Gefahr für die Qualität der Rechtsprechung. Zanner ist Mitglied im hessischen Richterwahlausschuss, jenem Gremium also, das über die Einstellung neuer Richter und Richterinnen entscheidet. Seitdem die Anforderungen an die Noten abgesenkt wurden, werde mehr Wert auf die persönliche Eignung der Bewerber gelegt, berichtet sie. So kann beispielsweise ein fehlender Punkt im Examen durch ein ehrenamtliches Engagement wettgemacht werden. Das käme dann auch der Arbeit als Richter oder Staatsanwalt zu Gute.
"Da ist, glaube ich, jeder Rechtssuchende dankbar, wenn vorne auf dem Stuhl Leute sitzen, die ein bisschen mehr Lebenserfahrung haben und auch aus einem Judiz heraus urteilen können, das nicht nur auf Paragrafen beruht."
Die bisherige Entwicklung bei den Bewerberzahlen scheint ihr recht zu geben, nicht nur haben sich im vergangenen Jahr deutlich mehr Juristen um eine Stelle in der Justiz beworben...
"... es ist auch vom menschlichen Spektrum breiter geworden, das Bewerberfeld, eindeutig. Man hat nicht mehr die ganz geraden Lebensläufe, mit Papa war Anwalt, ich habe zwei Prädikatsexamina gemacht und bewerbe mich jetzt direkt aus dem Referendariat auf den Richterdienst. Das wird weniger."
Ein Angeklageter sitzt auf einer langen hölzernen Anklagebank am Langericht Berlin-Moabit. Er verdeckt sein Gesicht mit einem Aktendeckel.
Gerichtsverfahren - Wenn Strafprozesse zu lange dauern
Ob Loveparade-Verfahren oder NSU-Prozess – manche Strafverfahren ziehen sich Jahre. Das sei zu lange, meinen einige Richter und Staatsanwälte. Das will das Justizministerium ändern – und stößt mit seinen Plänen auf Kritik von Anwälten. Aber nicht nur von Strafverteidigern, sondern auch von Opferanwälten.
In Frankfurt am Main hat die Justiz im Wettrennen um gute Juristen einen besonders schweren Stand. In Laufnähe zum hiesigen Justizviertel stehen die Bürotürme der internationalen Rechtsanwaltskanzleien. Auch hier werden junge, hoch qualifizierte Juristen händeringend gesucht. Die Großkanzleien zahlen Anfangsgehälter von deutlich über 100.000 Euro, dazu gibt es einen schicken Arbeitsplatz. Mit einer Eingangsbesoldung von gut 50.000 Euro und oft nur einem kleinen Kämmerchen mit teils in die Jahre gekommener Möbel- und Digitalausstattung hat die Justiz dagegen einen schweren Stand.
Das ist enorme Konkurrenz. Die Lebenshaltungskosten sind hier enorm hoch in Frankfurt. Also so im Kernbereich....da ist es wesentlich leichter mit 120 bis 130 Tausend Euro im Jahr als mit unserem kleinen Gehalt."
Der Richterbund fordert daher seit Jahren eine Verbesserung der Richterbesoldung, denn die Schere zwischen den Einkommen der Rechtsanwälte und der Richter gehe immer weiter auseinander, beklagt Charlotte Rau vom hessischen Richterbund
"Also vor zwanzig Jahren war das Verhältnis des Verdienstes von Anwälten und Richtern ein anderes als heute. Und insofern würde eine Steigerung der Alimentation insgesamt wohl zu einer größeren Attraktivität des Berufsbildes führen."

Freiheiten statt hoher Besoldung

Klar ist jedoch, an die Gehälter in der freien Wirtschaft wird die Justiz nie herankommen, das sieht auch der Richterbund so. Damit aber die Judikative die ihr obliegenden Aufgaben uneingeschränkt und effektiv erfüllen kann, bedarf es einer sachlichen und personellen Ausstattung, die der Bedeutung der dritten Staatsgewalt Rechnung trägt, heißt es vom Deutschen Richterbund in Berlin. Und dazu gehöre eben auch eine amtsangemessene Besoldung.
Rechtsreferendarin Tabea Roßmann hat zwar noch gut ein Jahr Zeit, bis sie sich endgültig für einen Berufsweg entscheiden muss, aber eine Tätigkeit in einer Großkanzlei stand für sie nie zur Debatte.
"Erstmal aus dem Grund schon, dass überhaupt die Anwaltstätigkeit, dieses auf der einen oder auf der anderen Seite des Mandatsstehen, mir nicht so sehr zusagt, wie eben eine objektive Position. Und der Aspekt, dass man in der Großkanzlei vielleicht auch schnell viel Geld verdienen kann, das wäre für mich nie ein Argument, einen bestimmten Beruf anzunehmen."
Ähnlich sieht das Oliver Nießing. Er hat bereits beide Examina erfolgreich absolviert, mit jeweils zweistelligen Noten gehört er zu den Besten. Vor einigen Wochen hat er sich in mehreren Bundesländern für den Richterdienst beworben. Auch für ihn ist das Geld eher zweitrangig.
"Also Bezahlung ist eine Sache, die ist nicht völlig unbedeutend für mich. Mir reicht es aus, vernünftig bezahlt zu sein, um damit sicher, vielleicht auch ein bisschen gut leben zu können. Aber ich glaube, die Freiheiten, die man als Richter im Staatsdienst hat, sind dann auch nicht als materielle Faktoren, aber zumindest als immaterielle Güter, die man kriegt, die auch einen Wert haben und das auch kompensieren können."
Deshalb empfiehlt auch die Justizforscherin Anne Sanders von der Universität Bielefeld der Justiz, früher und offensiver auf potentielle Bewerber zuzugehen. Kanzleien kommen schon an die Universitäten und stellen sich den Studenten vor, Rechtsanwälte übernehmen Lehrtätigkeiten und mit attraktiven Praktika werden vielversprechende Kandidaten bereits während des Studiums in eine bestimmte Richtung geführt und geformt.
"Und das macht die Justiz halt traditionell eben nicht. Die Justiz ist traditionell gewohnt, dass die Leute zur ihr kommen und dass es eine Ehre ist, dort arbeiten zu können."

Die Justiz muss umdenken

Sie selbst lädt deshalb regelmäßig Richter in ihre Vorlesung ein, erzählt Anne Sanders, die an der Universität Bielefeld unter anderem Familienrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht lehrt.
"Damit die Studierenden Richter kennenlernen und damit die auch aus ihrem Beruf erzählen und ihnen dann auch sagen was sie daran mögen, Richter zu sein, eben was das Besondere ist, eben diese Unabhängigkeit und so weiter. Und gerade Unabhängigkeit und Eigenverantwortung sind ja durchaus auch Werte, die gerade auchjunge Leute sehr zu schätzen wissen."
Und auch die Sicherheit, die ein Job in der Justiz bietet, ist ein Pfund, das zählen kann, davon ist die Professorin überzeugt. Das werde vielen gerade jetzt in der Pandemie deutlich.
"Junge Juristen, die jetzt studieren, die jetzt in die Prüfungen gehen, gehen mit einer wahnsinnigen Unsicherheit. Die sehen alle, auch bei ihren Eltern, wie Unternehmen kämpfen, was es für Schwierigkeiten gibt. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass viele auch sehr gute Leute sagen: ‚Eigentlich ist das toll in der Justiz. Ich kann unabhängig mich für das Recht einsetzen. Und ich habe einen sicheren Job‘."
Die Justiz muss also, um konkurrenzfähig zu bleiben, umdenken bei der Nachwuchsgewinnung. Denn eines dürfte klar sein, der Personalbedarf wird in den kommenden Jahren nicht geringer werden. Dafür sorgen schon die zahlreichen neuen Gesetze, die Jahr für Jahr verabschiedet werden. Der Richterbund wird nicht müde, darauf hinzuweisen, dass insbesondere im Strafrecht jeder neue Tatbestand entsprechendes Personal vor allem bei den Staatsanwaltschaften erfordert. Klar ist auch, dass nicht nur ins Personal investiert werden muss, sondern auch in die Digitalisierung. Die Justiz wird sich in den kommenden Jahrzehnten dadurch grundlegend verändern, die elektronische Akte, die demnächst eingeführt wird, ist dabei nur der Anfang. Und dazu braucht es auch eine neue Richtergeneration.