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Juristische Betrachtung von Wagners Ring
"Eine Fundgrube fürs Zivilrecht"

Der ehemalige Anwalt Peter Ernst Küfner hat Richard Wagners "Ring des Nibelungen" durch die juristische Brille betrachtet. Mit den Handlungen rund um Besitz- und Erbansprüche sei das Werk eine Fundgrube für das Zivilrecht, sagte er im Dlf.

Peter Ernst Küfner im Gespräch mit Jochen Hubmacher | 05.08.2019
    Fotoprobe "Der Ring des Nibelungen/Die Walküre" - 3. Aufzug, 3. Szene. Wotan: Albert Dohmen - der Bayreuther Festspiele 2007. Premiere bei den 96. Richard-Wagner-Festspielen in Bayreuth ist am 28.07.2007.
    Mit Blick auf das Bühnenpersonal sei der Obergott Wotan der Haupttäter, sagt der Autor und ehemalige Anwalt Peter Ernst Küfner (picture alliance/dpa/ Jörg Schulze)
    Fünf Mal lebenslänglich und jede Menge weitere langjährige Haftstrafen! So lautete das Urteil, das Ernst von Pidde einst fällte. Er war der erste, wenn auch wohl fiktive Jurist, der das kriminelle Potential des Bühnenpersonals in Richard Wagners "Ring des Nibelungen" beleuchtete. Ende der 1960er-Jahre erschien seine legendäre Abhandlung. Seither hat das Thema Juristen immer wieder umgetrieben. Zuletzt Peter Ernst Küfner. "Vier Ehedramen und zehn Todesfälle" lautet der Titel seines beim Verlag für Moderne Kunst erschienenen Buchs. Er hat darin Wagners Ring-Tetralogie auf den Prüfstand des aktuell geltenden deutschen Zivil- und Strafrechts gestellt.
    Küfner selbst hat bereits 175 Aufführungen in Bayreuth erlebt. Als Jurist habe er sich schon immer sehr dafür interessiert, wie die Handlungen in Wagners Ring aus heutiger Sicht juristisch zu beurteilen seien. Dafür habe er jahrelang Material gesammelt.
    Haupttäter Wotan
    Thematisch gehe es um "Macht und Recht, um Geld und Liebe, um Leben und Sterben (…), das hat mich auf diese rechtliche Schiene gebracht", sagt Küfner. Mit Blick auf das Bühnenpersonal sei der Obergott Wotan der Haupttäter - "nicht etwa Alberich, der das Rheingold stiehlt, sondern Wotan, der in mehrerer Hinsicht kriminelle Taten begeht: Umweltverbrechen, familiäre Verbrechen und natürlich auch Tötungen."
    Auch der Raub des Rheingolds durch den Zwerg Alberich sei aus heutiger Sicht nicht als Raub, sondern als "normaler Diebstahl" zu bewerten, "denn er tut den Rheintöchtern weder Gewalt an noch handelt er mit Drohungen gegen sie."
    Fundgrube für das Zivilrecht
    Wagners Ring sei eine Fundgrube für das Zivilrecht, meint der Jurist. Die Handlungen aus dieser Perspektive aufzuarbeiten: "wem was gehört oder wer was vererbt", sei dabei sehr wichtig gewesen.
    Peter Ernst Küfner: "Vier Ehedramen und zehn Todesfälle. Unrecht und Recht in Richard Wagners Ring des Nibelungen"
    Verlag für moderne Kunst, 288 Seiten, 34,00 Euro