Man nehme: Den mysteriösen Todesfall einer französischen Teenagerin mit dem deutschen Stiefvater als mutmaßlichen Täter, einen unerbittlich kämpfenden leiblichen Vater, zwei Rechtssysteme mit unterschiedlichen Auffassungen und eine Entführung: Die Mischung ergibt den Fall Krombach – Bamberski.
Letzterer, Bamberski, der leibliche Vater der 1982 mysteriös in Deutschland ums Leben gekommenen Kalinka, ist sogar bereit ins Gefängnis zu gehen.
Im Gegensatz zum mutmaßlichen Täter, dem deutschen Arzt Krombach: Verkehrte Welt!? Krombach lehnte es stets ab, sich der französischen Justiz zu stellen, wie er in einem seltenen Auftritt vor einigen Jahren einem französischen Fernsehteam gestand, das ihn an seiner Haustür überrumpelte:
"Ich war sogar bereit, aber in Frankreich würde ich sofort festgenommen und im Gefängnis vergewaltigt – das ist normal im Knast. Hätte ich wie in Deutschland ins Hotel gekonnt, aber in Frankreich käme ich sofort ins Gefängnis."
Mittlerweile ist Krombach im französischen Gefängnis, freilich wider Willen, dank einer Entführung. Am 16. Oktober wurde er vor seiner Wohnung in Scheidegg im Allgäu von drei Männern zusammengeschlagen, geknebelt, gefesselt und im Laufe der Nacht in der Nähe eines Gerichtsgebäudes im elsässischen Mühlhausen auf die Straße geworfen.
Anschließend verständigten die Entführer Bamberski, der wiederum die französische Justiz informierte.
"Eine Komplizenschaft akzeptiere er schlimmstenfalls, nicht aber die Mittäterschaft bei dieser Entführung,"
… sagte André Bamberski, über dessen Auslieferung nach Deutschland das Gericht heute in Toulouse berät, unlängst in einem Interview.
"Mein größter Fehler ist aufrichtig zu sein und ich habe zugegeben, dass ich meine Zustimmung zur Entführung gegeben habe."
Gegen Bamberski läuft auch in Frankreich deshalb ein Verfahren. War er doch am Tag nach der Entführung im Elsass mit 18.000 Euro Bargeld gefunden worden. Bamberski behauptet allerdings, kein Geld gezahlt zu haben, bleibt meldepflichtig auf freiem Fuß. Hierzulande glaubt niemand ernsthaft an seine Auslieferung.
"Es handelt sich um zwei verschiedene Verfahren, um den Fall Krombach vor dem Geschworenengericht und das Verfahren Bamberski. Beide sind juristisch betrachtet voneinander unabhängig, beim Strafmaß dürfte das eine sich aber auf das andere auswirken."
Bamberski’s Anwalt Laurent de Caunes erwartet Milde für den der Beihilfe zur Entführung und der Körperverletzung Verdächtigten, wohl aber nur in Frankreich. Dort war Dieter Krombach 1995 wegen Kalinkas Todes zu 15 Jahren Haft verurteilt worden, allerdings in Abwesenheit. Deshalb erkannte der Internationale Menschenrechtsgerichtshof das Urteil nicht an. Deutschland verweigerte die Auslieferung Krombachs, dem die Justiz in Deutschland damals keine Schuld am Tod Kalinkas gab, trotz zahlreicher Ungereimtheiten.
Während Deutschland die Rücküberstellung Krombachs verlangt, verfährt Frankreich nach dem Prinzip male captus – bene detentus – schlecht erwischt, bleibt er für die französische Justiz ein guter Gefangener. Jede Freilassung gegen Kaution wurde bislang mit Blick auf die bestehende Fluchtgefahr und die bestehenden Differenzen abgelehnt.
"Er erwarte von Deutschland und Frankreich sich in dieser Angelegenheit korrekt zu verhalten,"
… diesen Wunsch hatte Bamberski auch per Brief dem Staatspräsidenten und der Kanzlerin mitgeteilt. Denn ganz offensichtlich prallen unterschiedliche Rechtsempfinden aufeinander und der Fall wirft eine Fülle Fragen auf: Wie steht es um den europäischen Haftbefehl? Darf man Personen entführen und der Justiz überstellen? Kann 26 Jahre nach dem Tod Kalinkas, der Krombach ein Mittel gespritzt und die er anschließend vergewaltigt haben soll, die Wahrheit ermittelt werden? Zu denken gibt, dass bei der Obduktion von Kalinkas Leiche in Deutschland durch einen mit Krombach angeblich befreundeten Arzt die Geschlechtsteile entfernt worden sein sollen. Krombach ist 1997 überdies wegen Vergewaltigung einer sechzehnjährigen narkotisierten Patientin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Obwohl ihm die Approbation entzogen wurde, wirkte er weiter als Arzt und rechnet mit den Krankenkassen ab!
Umstände aus einer anderen Zeit, die der Unschuldsvermutung dennoch nicht gerade zuträglich sind. Spätestens im Mai muss die französische Justiz mit dem neuen Prozess gegen Krombach beginnen: Da bleibt noch viel Zeit für juristisches Fingerhakeln.
Letzterer, Bamberski, der leibliche Vater der 1982 mysteriös in Deutschland ums Leben gekommenen Kalinka, ist sogar bereit ins Gefängnis zu gehen.
Im Gegensatz zum mutmaßlichen Täter, dem deutschen Arzt Krombach: Verkehrte Welt!? Krombach lehnte es stets ab, sich der französischen Justiz zu stellen, wie er in einem seltenen Auftritt vor einigen Jahren einem französischen Fernsehteam gestand, das ihn an seiner Haustür überrumpelte:
"Ich war sogar bereit, aber in Frankreich würde ich sofort festgenommen und im Gefängnis vergewaltigt – das ist normal im Knast. Hätte ich wie in Deutschland ins Hotel gekonnt, aber in Frankreich käme ich sofort ins Gefängnis."
Mittlerweile ist Krombach im französischen Gefängnis, freilich wider Willen, dank einer Entführung. Am 16. Oktober wurde er vor seiner Wohnung in Scheidegg im Allgäu von drei Männern zusammengeschlagen, geknebelt, gefesselt und im Laufe der Nacht in der Nähe eines Gerichtsgebäudes im elsässischen Mühlhausen auf die Straße geworfen.
Anschließend verständigten die Entführer Bamberski, der wiederum die französische Justiz informierte.
"Eine Komplizenschaft akzeptiere er schlimmstenfalls, nicht aber die Mittäterschaft bei dieser Entführung,"
… sagte André Bamberski, über dessen Auslieferung nach Deutschland das Gericht heute in Toulouse berät, unlängst in einem Interview.
"Mein größter Fehler ist aufrichtig zu sein und ich habe zugegeben, dass ich meine Zustimmung zur Entführung gegeben habe."
Gegen Bamberski läuft auch in Frankreich deshalb ein Verfahren. War er doch am Tag nach der Entführung im Elsass mit 18.000 Euro Bargeld gefunden worden. Bamberski behauptet allerdings, kein Geld gezahlt zu haben, bleibt meldepflichtig auf freiem Fuß. Hierzulande glaubt niemand ernsthaft an seine Auslieferung.
"Es handelt sich um zwei verschiedene Verfahren, um den Fall Krombach vor dem Geschworenengericht und das Verfahren Bamberski. Beide sind juristisch betrachtet voneinander unabhängig, beim Strafmaß dürfte das eine sich aber auf das andere auswirken."
Bamberski’s Anwalt Laurent de Caunes erwartet Milde für den der Beihilfe zur Entführung und der Körperverletzung Verdächtigten, wohl aber nur in Frankreich. Dort war Dieter Krombach 1995 wegen Kalinkas Todes zu 15 Jahren Haft verurteilt worden, allerdings in Abwesenheit. Deshalb erkannte der Internationale Menschenrechtsgerichtshof das Urteil nicht an. Deutschland verweigerte die Auslieferung Krombachs, dem die Justiz in Deutschland damals keine Schuld am Tod Kalinkas gab, trotz zahlreicher Ungereimtheiten.
Während Deutschland die Rücküberstellung Krombachs verlangt, verfährt Frankreich nach dem Prinzip male captus – bene detentus – schlecht erwischt, bleibt er für die französische Justiz ein guter Gefangener. Jede Freilassung gegen Kaution wurde bislang mit Blick auf die bestehende Fluchtgefahr und die bestehenden Differenzen abgelehnt.
"Er erwarte von Deutschland und Frankreich sich in dieser Angelegenheit korrekt zu verhalten,"
… diesen Wunsch hatte Bamberski auch per Brief dem Staatspräsidenten und der Kanzlerin mitgeteilt. Denn ganz offensichtlich prallen unterschiedliche Rechtsempfinden aufeinander und der Fall wirft eine Fülle Fragen auf: Wie steht es um den europäischen Haftbefehl? Darf man Personen entführen und der Justiz überstellen? Kann 26 Jahre nach dem Tod Kalinkas, der Krombach ein Mittel gespritzt und die er anschließend vergewaltigt haben soll, die Wahrheit ermittelt werden? Zu denken gibt, dass bei der Obduktion von Kalinkas Leiche in Deutschland durch einen mit Krombach angeblich befreundeten Arzt die Geschlechtsteile entfernt worden sein sollen. Krombach ist 1997 überdies wegen Vergewaltigung einer sechzehnjährigen narkotisierten Patientin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Obwohl ihm die Approbation entzogen wurde, wirkte er weiter als Arzt und rechnet mit den Krankenkassen ab!
Umstände aus einer anderen Zeit, die der Unschuldsvermutung dennoch nicht gerade zuträglich sind. Spätestens im Mai muss die französische Justiz mit dem neuen Prozess gegen Krombach beginnen: Da bleibt noch viel Zeit für juristisches Fingerhakeln.