Die Spezialkammer für Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung ist keine Neugründung, sondern die Umwidmung einer bestehenden großen Strafkammer - bestehend aus drei Berufsrichtern und Schöffen. Diese Kammer solle sich ausschließlich um Fälle der sexuellen Selbstbestimmung kümmern, sagte Dlf-Korrespondent Moritz Küppers. So könne sie Fachwissen aufbauen. Das habe auch der Landgerichtspräsident Roland Ketterle betont. "Wir erwarten uns davon eine schnellere Bearbeitung und auch ein höheres Maß an Akzeptanz für die Rechtsprechung", sagte Ketterle. Man verspreche sich eine bessere, inhaltliche Rechtssprechung, einheitlichere Urteile, mehr Effizienz und damit auch eine schnellere Rechtssprechung, so Küppers. Es gebe immer mehr Fachwissen bei Anwälten, da müsse die Justiz mithalten: "Die Justiz muss auf Augenhöhe sein", sagte NRW-Justizminister Peter Biesenbach.
Mehr Spezialisierung gewünscht
Es zeichne sich ein Trend zur Spezialisierung ab, sagte Küppers. Allerdings habe so etwas auch natürliche Grenzen: Das Kölner Landgericht sei eines der größten des Landes mit 24 großen und sieben kleinen Strafkammern. "Da kann man einige Strafkammern zur Spezialisierung freigeben", sagte Küppers. Bei kleineren Landgerichten sei das nicht so einfach möglich.
Es gebe zwar bereits Spezialkammern zu anderen Themen, aber diese in Köln "ist die erste Strafkammer für Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung unter den großen Landgerichten deutschlandweit", so Küppers.