Oury Jalloh aus Sierra Leone war 2005 bei einem Brand in einer Polizeizelle in Dessau ums Leben gekommen. Vorher war er auf einer Pritsche zur Ruhigstellung festgebunden worden. Vor ihrer Urteilsbegründung stellte die Vorsitzende Richterin des 4. Strafsenats, Beate Sost-Scheible, fest: "Der tragische Tod bewegt die Öffentlichkeit ganz zu Recht und hinterlässt Fassungslosigkeit und Ratlosigkeit". Doch die Erwartungshaltungen der Öffentlichkeit dürften "nicht Maßstab für die Entscheidungsfindung eines Gerichts sein".
BGH: Keine Rechtsfehler
Das Landgericht Magdeburg habe nach der Aufhebung des ersten Freispruchs durch das Landgericht Dessau an 67 Verhandlungstagen eine umfassende Beweisaufnahme vorgenommen. Bei der Würdigung der Beweise habe es keine Rechtsfehler gegeben. Dies gelte auch für die Feststellung der Brandursache, sagte Sost-Scheible. Nach Überzeugung des Gerichts hatte Jalloh den Brand selbst verursacht. Angehörige und Unterstützer bezweifeln bezweifeln allerdings die Annahme, dass Jalloh die Matratze selbst angezündet habe, weil der Asylbewerber in der Zelle an Händen und Füßen gefesselt war.
Der verantwortliche Dienstgruppenleiter der Polizei war vom Landgericht Dessau-Roßlau zunächst freigesprochen worden; dieses Urteil hob der BGH später auf. Daraufhin verurteilte das Landgericht Magdeburg den Polizisten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen, insgesamt 10.800 Euro. Der BGH bestätigte nun diese Verurteilung. Der Prozess wird nicht neu aufgerollt.
pg/swe