Die in der Anklage formulierten Vorwürfe der Vorteilsannahme im Amt seien aufgrund der ersten Bewertung der Kammer bislang nicht belegbar, sagte der zuständige Richter Frank Rosenow am Landgericht Hannover. Der Prozess könne deshalb Anfang Januar eingestellt werden.
Allerdings sollen auf jeden Fall noch Anfang Januar weitere Zeugen gehört werden. Ursprünglich waren Verhandlungstage bis April 2014 angesetzt.
Widerstand von der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft lehnte eine Einstellung des Prozesses jedoch ab."Die Zwischenbilanz der Kammer überzeugt uns nur teilweise", sagte Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer. Er halte daher eine Fortsetzung der Beweisaufnahme für geboten. Es bestünden Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussagen Wulffs und des mitangeklagten Filmunternehmers David Groenewold. Eimterbäumer sagte, er sehe weiterhin viele Hinweise darauf, dass Wulff sich wissentlich von Groenewold habe einladen lassen.
Wulffs Verteidigung dagegen wertete die Stellungnahme von Richter Rosenow als Erfolg. "Das Zwischenergebnis bestätigt die Verteidigung", sagte Wulffs Verteidiger Bernd Müssig. Der primäre Vorwurf der Vorteilsannahme sei nicht nachweisbar. Der Vorwurf der Verschleierung seitens der Staatsanwaltschaft sei jedoch "ehrabschneidend". Ihr Mandant werde daher weiter für einen Freispruch kämpfen. "Es kommt keine Einstellung mit oder ohne Auflagen in Betracht", sagte Anwalt Michael Nagel nach der Verhandlung.
Wulff muss sich in dem Verfahren wegen Vorteilsannahme verantworten, weil Groenewold beim Besuch des Oktoberfests 2008 Hotel- und Essenskosten bezahlt haben und Wulff im Gegenzug für eines seiner Filmprojekte geworben haben soll. Groenewold muss sich wegen Vorteilsgewährung verantworten.