Vor etwa einem Monat entschied ein israelisches Gericht, den Nachlass des Schriftstellers Max Brod samt der darin enthaltenen Kafka-Manuskripte für immer im Land zu behalten. Die jahrelange und Aufsehen erregende juristische Auseinandersetzung zwischen dem israelischen Staat und den Erbinnen von Brods einstiger Sekretärin Eva Hoffe ließ einen nicht weniger brisanten Rechtsstreit um Besitzrechte in den Hintergrund treten.
Auch hier geht es um Dokumente, die zu einem erheblichen Teil aus der Zeit der Österreichisch-Ungarischen Monarchie stammen. Und der Streit, der sich um den endgültigen Verbleib des umfangreichen historischen Archivs der jüdischen Gemeinde von Wien dreht, erscheint auch diesmal nicht weniger kafkaesk. Begonnen hatte alles damit, dass sich die Gemeindevorsteher nach dem Holocaust in den Nachkriegswirren um den Fortbestand des Gemeindearchivs sorgten. Sie beschlossen, die Archivbestände, die bis ins 17. Jahrhundert zurückreichen, dem israelischen Staat zur Aufbewahrung zu übergeben, wo sie seitdem in den Magazinen des Jerusalemer Zentralarchivs für die Geschichte des jüdischen Volkes lagern – einer Einrichtung, in der rund 1600 Materialsammlungen von verschiedenen jüdischen Diasporagemeinden und Organisationen aufbewahrt werden. Die Kommunikation zwischen Wien und Jerusalem war all die Jahre unproblematisch, die Israelis erhielten sogar periodisch weitere Akten aus Österreich.
Vor eineinhalb Jahren aber trübte sich das gute Verhältnis zwischen Jerusalem und der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, als deren damaliger Präsident Ariel Muzicant die israelische Einrichtung um die Rückgabe des historischen Archivs bat. Für diese auch von ihrem Umfang her im Kontext der europäisch-jüdischen Geschichte einzigartige Dokumentensammlung soll nämlich in Wien ein großes Benutzerarchiv eingerichtet werden.
Doch statt der erwarteten Zusage erteilten die Jerusalemer den Wienern eine Absage. Die Israelis, zum ersten Mal überhaupt mit einer derartigen Rückgabeforderung konfrontiert, fühlten sich vor den Kopf gestoßen. Ihre Weigerung begründeten sie zunächst damit, die Dokumente mühevoll gesichtet, sortiert und archiviert zu haben, weshalb sie ins Jerusalemer jüdische Zentralarchiv gehörten. Notgedrungen entschied sich Muzicant schließlich für den Rechtsweg und reichte im Mai letzten Jahres eine Klage auf Rückgabe beim Jerusalemer Bezirksgericht ein.
Aus seiner Sicht handelt es sich bei den Archivalien eindeutig um Eigentum der Wiener Gemeinde, die Jerusalem lediglich vorübergehend als Leihgabe überlassen worden seien. Das Jerusalemer Bezirksgericht ließ sich erst einmal Zeit. Vor einigen Tagen nun wies es die Klage der Wiener Juden ab und schloss sich damit der Position des israelischen Staatsarchivs an. Hier besteht man darauf, dass die Archivbestände aus Wien von Beginn an als Dauerleihgabe vorgesehen waren. Für ihre Aufbewahrung sei Israel der geeignetste Ort, schließlich befinde sich dort das kulturelle Zentrum des jüdischen Volkes. Die Israelitische Kultusgemeinde Wien, wie ihre Restitutionsbeauftragte Erika Jakubovits auf Anfrage mitteilte, erwägt nun weitere rechtliche Schritte.
Auch hier geht es um Dokumente, die zu einem erheblichen Teil aus der Zeit der Österreichisch-Ungarischen Monarchie stammen. Und der Streit, der sich um den endgültigen Verbleib des umfangreichen historischen Archivs der jüdischen Gemeinde von Wien dreht, erscheint auch diesmal nicht weniger kafkaesk. Begonnen hatte alles damit, dass sich die Gemeindevorsteher nach dem Holocaust in den Nachkriegswirren um den Fortbestand des Gemeindearchivs sorgten. Sie beschlossen, die Archivbestände, die bis ins 17. Jahrhundert zurückreichen, dem israelischen Staat zur Aufbewahrung zu übergeben, wo sie seitdem in den Magazinen des Jerusalemer Zentralarchivs für die Geschichte des jüdischen Volkes lagern – einer Einrichtung, in der rund 1600 Materialsammlungen von verschiedenen jüdischen Diasporagemeinden und Organisationen aufbewahrt werden. Die Kommunikation zwischen Wien und Jerusalem war all die Jahre unproblematisch, die Israelis erhielten sogar periodisch weitere Akten aus Österreich.
Vor eineinhalb Jahren aber trübte sich das gute Verhältnis zwischen Jerusalem und der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, als deren damaliger Präsident Ariel Muzicant die israelische Einrichtung um die Rückgabe des historischen Archivs bat. Für diese auch von ihrem Umfang her im Kontext der europäisch-jüdischen Geschichte einzigartige Dokumentensammlung soll nämlich in Wien ein großes Benutzerarchiv eingerichtet werden.
Doch statt der erwarteten Zusage erteilten die Jerusalemer den Wienern eine Absage. Die Israelis, zum ersten Mal überhaupt mit einer derartigen Rückgabeforderung konfrontiert, fühlten sich vor den Kopf gestoßen. Ihre Weigerung begründeten sie zunächst damit, die Dokumente mühevoll gesichtet, sortiert und archiviert zu haben, weshalb sie ins Jerusalemer jüdische Zentralarchiv gehörten. Notgedrungen entschied sich Muzicant schließlich für den Rechtsweg und reichte im Mai letzten Jahres eine Klage auf Rückgabe beim Jerusalemer Bezirksgericht ein.
Aus seiner Sicht handelt es sich bei den Archivalien eindeutig um Eigentum der Wiener Gemeinde, die Jerusalem lediglich vorübergehend als Leihgabe überlassen worden seien. Das Jerusalemer Bezirksgericht ließ sich erst einmal Zeit. Vor einigen Tagen nun wies es die Klage der Wiener Juden ab und schloss sich damit der Position des israelischen Staatsarchivs an. Hier besteht man darauf, dass die Archivbestände aus Wien von Beginn an als Dauerleihgabe vorgesehen waren. Für ihre Aufbewahrung sei Israel der geeignetste Ort, schließlich befinde sich dort das kulturelle Zentrum des jüdischen Volkes. Die Israelitische Kultusgemeinde Wien, wie ihre Restitutionsbeauftragte Erika Jakubovits auf Anfrage mitteilte, erwägt nun weitere rechtliche Schritte.