Geplant ist, zentrale Vorgaben zur Struktur des Gerichts im Grundgesetz zu verankern, so dass sie nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden können. Bundesjustizminister Buschmann dämpfte die Erwartungen. Es wäre naiv zu glauben, man könnte durch zusätzliche Regeln dafür sorgen, dass das Land ohne Schaden bliebe, sollten eines Tages Extremisten die Mehrheit in den Parlamenten übernehmen, sagte der FDP-Politiker den Funke-Medien. Auch die beste Gesetzgebung könne Extremisten nicht völlig stoppen. Man könne negative Auswirkungen verzögern und abmildern, aber auch die klügste Verfassung und das klügste Gesetz könnten sie nicht völlig verhindern.
Hintergrund sind Sorgen, dass autoritäre Kräfte gewählt werden könnten und sich ähnlich wie in der jüngeren Vergangenheit in Polen oder wie in anderen Staaten an der Verfassungsgerichtsbarkeit vergreifen könnten.
Diese Nachricht wurde am 10.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.