In einem Referentenentwurf heißt es, die Angriffe und die darin zum Ausdruck kommenden Verrohungstendenzen könnten gravierende Auswirkungen haben. Neben den individuellen Folgen für das Opfer sei auch die Funktionstüchtigkeit des Gemeinwesens gefährdet.
Der Entwurf enthält zwei Ergänzungen des Strafgesetzbuches. Geplant ist etwa eine Reform des Paragrafen 113, der den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte regelt. Künftig soll auch ein "hinterlistiger Überfall" einen besonders schweren Fall des Widerstands darstellen - und mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren belegt werden können.
Diese Nachricht wurde am 29.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.