Zur Begründung verwies Maas auf eine Vielzahl von deutschen Staatsbürgern, die in türkischen Gefängnissen inhaftiert seien. Irgendwann sei ein Punkt erreicht, an dem es so nicht mehr weitergehe, sagte der SPD-Politiker im Interview der Woche des Deutschlandfunk. "Bis heute warten wir noch auf Anklageschriften". Die Unterstellungen von Terrorismus bis hin zur Unterstützung des Putsches nannte Maas "absurd". Die Türkei habe nichts mehr mit einem Rechtsstaat zu tun. Er stellte klar: "Wir lassen es nicht zu, dass in dem Land auch deutsche Staatsbürger in Geiselhaft genommen werden."
"Bisher hat alles, was es an klaren Worten gegeben hat, nichts genutzt."
Mit Blick auf die zurückhaltende Reaktion der anderen EU-Mitgliedstaaten meinte Maas, Deutschland müsse in der Lage sein, erstmal eine eigene Position zu finden. Den deutschen Vorstoß wertete Maas als ein "Signal". Man sei nicht mehr bereit, innerhalb der EU die "Türkeipolitik mit Samthandschuhen" fortzuführen.
Konsequenzen für Moschee-Gemeinden
Der Bundesjustizminister ging auch auf die Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts gegen Mitglieder der DITIB-Gemeinden in Deutschland ein. Wenn in Moschee-Gemeinden Räumlichkeiten missbraucht würden, um Leute zu bespitzeln, dann müsse man ernsthaft überlegen, wie es weiter gehen könne. Maas schloss nicht aus, die betroffenen Einrichtungen schließen zu lassen.
Keine parlamentarische Reaktion auf möglichen AfD-Einzug
Bundesjustizminister Maas hält es für falsch, wegen der AfD parlamentarische Geflogenheiten zu ändern. Anlass für seine Äußerungen sind Diskussionen darüber, ob die AfD im Falle ihres Einzugs in den Bundestag einen Vizepräsidenten stellen sollte und ob man ihr den Vorsitz im Haushaltsauschuss verweigern kann. Maas sagte dazu im Interview der Woche, er halte nichts davon, irgendetwas zu verändern, nur damit die AfD kleingehalten werde. Sollte die Partei ins Parlament einziehen, dann sei das ein Teil der politischen und gesellschaftlichen Realität - und dann habe auch er das zu akzeptieren.
Maas betonte, wenn die Partei im Bundestag sei, dann sei das schlimm genug und werde wahrscheinlich zu unerträglichen Situationen führen. Aber das könne man durch Änderungen der Verfahrensordnung nicht wieder gutmachen.
(rei/tep/jcs)