Zudem sollten Klagen zeitnah an Internetunternehmen mit Sitz im Ausland zugestellt werden können und diese in angemessener Zeit antworten, beschlossen die Justizminister bei einer Konferenz in Berlin. In dem Beschluss forderten die Landesminister Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auf, Lösungsvorschläge zu machen.
Maas sagte, er wolle vor einer rechtlichen Regelung eine Studie über das Löschverhalten von Internetunternehmen abwarten. Er sei aber "mit den Ergebnissen bisher nicht zufrieden". Bei Twitter liege die Löschquote beanstandeter Einträgen bei einem Prozent, bei Facebook bei 46 Prozent. Ansonsten werde er unmittelbar nach Ablauf der Frist eine Gesetzesnovelle vorgelegen.
Daten an Justiz weitergeben
Mehrere Landesjustizminister forderten unabhängig von der Studie rechtliche Rahmenbedingungen für die sozialen Netzwerke. Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) sprach sich für den unmittelbaren Anspruch der Justiz auf Herausgabe von Daten, vergleichbar der Auskunftspflicht von Banken.
Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) betonte, dass es noch vor den Bundestagswahlen zu einem Gesetz kommen müsse. Internetunternehmen müssten beanstandete Beiträge innerhalb von 24 Stunden löschen. Bei systematischem Versagen sollten Bußgelder in Höhe von bis zu einer Million Euro fällig werden.
Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) sagte, das Internet brauche ein "rechtliches Rückgrat". Es müsse den Schutz der Nutzer genauso berücksichtigen wie verbesserte Eingriffsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden. "Der Rechtsstaat steht vor einer seiner größten Herausforderungen der letzten Jahrzehnte." Das Internet dürfe kein rechtsfreier Raum sein.
(fwa/cvo)