München
Justizopfer im Fall um "Badewannen-Mord" will 750.00 Euro Schmerzensgeld

Ein Mann, der in Bayern zu Unrecht zu einer jahrelangen Haftstrafe verurteilt wurde, fordert vom Freistaat ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 750.000 Euro.

    Landgericht München I: Strafverfahren (Wiederaufnahmeverfahren) gegen Manfred G. Er steht zwischen seinen Rechtsanwälten und einer Polizistin.
    Im Juli des vergangenen Jahres wurde der Mann in einer Wiederaufnahme des Verfahrens freigesprochen. Nun will er ein Schmerzensgeld vom Staat. (picture alliance / SVEN SIMON / Frank Hoermann / SVEN SIMON)
    Dies bestätigte das Landgericht München der Deutschen Presseagentur. Der Mann war im Jahr 2010 in einem aufsehenerregenden Prozess um den sogenannten "Badewannenmord" zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ein Gericht hatte ihn für schuldig befunden, eine Rentnerin ertränkt zu haben. Im Juli des vergangenen Jahres wurde er dann in einer Wiederaufnahme des Verfahrens nach 13 Jahren im Gefängnis freigesprochen. Das Gericht bezweifelte, dass überhaupt ein Verbrechen stattgefunden hatte.
    Im vergangenen September hatte der Mann bereits eine Entschädigung von fast 370.000 Euro erhalten. Er hält diese Summe aber angesichts seiner langen Haftstrafe für nicht ausreichend.
    Diese Nachricht wurde am 27.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.