Das Bundeskabinett billigte in Berlin einen Entwurf von Innenministerin Faeser, wonach eine Ausweisung bereits nach Billigung einer einzelnen terroristischen Straftat möglich werden soll. Als Verbreitung gilt demnach nicht nur das Erstellen solcher Inhalte etwa in Sozialen Netzwerken, sondern bereits ein Markieren durch ein "Gefällt mir". Eine strafgerichtliche Verurteilung soll dem Entwurf zufolge nicht Voraussetzung für eine Abschiebung sein. Dafür wird in das Gesetz der Tatbestand eines "besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses" aufgenommen.
Die Bundesregierung reagiert mit der Vorlage auf Hasspostings im Netz. Erforderlich ist auch die Zustimmung des Bundestags.
Diese Nachricht wurde am 26.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.