Notfälle, Nierenspenden, Prävention
Kabinett beschließt mehrere Gesetzentwürfe zur Gesundheitsversorgung

Das Bundeskabinett hat mehrere Neuerungen in der Gesundheitsversorgung beschlossen. So ist geplant, dass Notfallpatienten zielgerichteter versorgt werden sollen. Laut dem Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Lauterbach ist unter anderem vorgesehen, dass Patienten, die ambulant behandelt oder telefonisch beraten werden können, nicht mehr ins Krankenhaus gebracht werden.

    Blick in eine Notaufnahme, man sieht Klinkpersonal mit Mundschutz.
    Das Bundeskabinett beschließt mehrere Gesetzesentwürfe. (picture alliance/dpa/Friso Gentsch)
    Die Notrufnummern von Rettungsdienst und Kassenärzten sollen vernetzt werden, Hilfesuchende sollen unter beiden Nummern eine Ersteinschätzung erhalten und dann der für sie am besten geeigneten Versorgung zugewiesen werden. Bundesweit sollen nach den Plänen von Gesundheitsminister Lauterbach zudem an Krankenhäusern integrierte Notfallzentren für Patienten aufgebaut werden. Für die Rettungsdienste, die unter Überlastung und Personalnot leiden, sollen Mindeststandards für die personelle Ausstattung und ihre Arbeit gelten.

    Bericht: Notfall-Behandlung oft nicht schnell genug

    Gestern hatte der Südwestrundfunk berichtet, dass die Behandlung von Notfallpatienten oft nicht so schnell geschieht wie empfohlen. Nach Berechnungen des SWR halten bundesweit nur 24 Rettungsdienstbereiche den empfohlenen Richtwert von acht Minuten ein. In mehr als 130 Rettungsdienstbereichen gelingt dies nicht. Aus den übrigen Bereichen liegen keine Angaben vor.
    Für die Recherche wurden Anfragen an knapp 300 Rettungsdienstbereiche in ganz Deutschland gestellt und ausgewertet. Medizinische Fachgesellschaften empfehlen, dass 80 Prozent der Reanimationsfälle innerhalb der acht Minuten vor Ort professionell versorgt werden sollten.

    "Überkreuz-Nierenspenden" sollen erleichtert werden

    Änderungen sind auch bei Nierenspenden vorgesehen. Dabei geht es vor allem um die sogenannte Überkreuzspende, die erleichtert werden soll. Ist eine direkte Spende einer Niere z.B. innerhalb einer Partnerschaft aufgrund einer Inkompatibilität nicht möglich, kann eine sogenannte Überkreuz-Lebendspende in Frage kommen. Dabei geht die Niere nicht von der Spenderin oder dem Spender an die eigentlich vorgesehene nahestehende Person, sondern "über Kreuz" an eine passende Empfängerin oder einen Empfänger eines zweiten Paares, das untereinander ebenfalls nicht kompatibel ist. Im Gegenzug spendet die Spenderin oder der Spender des zweiten Paares die Niere der Empfängerin oder dem Empfänger des ersten Paares. Das Kabinett will so den Kreis der Empfänger und Spender deutlich erweitern.

    "Bundesinstitut für Pravention" beschlossen

    Zudem beschloss die Regierung die Gründung eines "Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin". Dieses soll dazu beitragen, Krankheiten wie etwa Krebs, Demenz oder koronaren Herzleiden vorzubeugen. Es soll seine Aufgaben ab 1. Januar wahrnehmen. Hauptsitz der Einrichtung mit 500 Mitarbeitern wird Köln sein; außerdem ist eine Außenstelle in Berlin geplant. Ein weiterer Gesetzentwurf sieht den Ausbau einer Digitalagentur Gesundheit vor.
    Diese Nachricht wurde am 17.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.