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Kabinett
Reform des Länderfinanzausgleichs auf den Weg gebracht

Die Bundesregierung hat die umfangreichen Grundgesetzänderungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen auf den Weg gebracht. Danach erhalten die Länder ab 2020 jährlich rund 9,7 Milliarden Euro vom Bund. Im Gegenzug sichert sich dieser Kontroll- und Mitspracherechte bei der Verwendung der Gelder.

    Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD), Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) (v.l.) stehen am Kabinettstisch.
    Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD), Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) (v.l.) bei der Kabinettssitzung. (dpa/picture alliance / Kay Nietfeld)
    Der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form wird mit der Reform abgeschafft. Ein Ausgleich erfolgt ab 2020 im Wesentlichen über die Umsatzsteuer. Vor allem der Bund greift "ärmeren" Ländern unter die Arme. Dafür erhält er mehr Eingriffsrechte - etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung, bei Investitionen in Schulen sowie Online-Angeboten der Verwaltung.
    Investitionshilfen vom Bund zur Sanierung von Schulen
    So wird etwa beim Bund eine zentrale Gesellschaft für die Fernstraßen gegründet. Sie soll ab 2021 Bau, Planung und Betrieb der Autobahnen und zumindest eines Teils der Bundesstraßen bündeln. Der Bund kann sich dazu einer Gesellschaft des privaten Rechts bedienen - geplant ist eine GmbH. Private Investitionen sollen auf Projektebene mit der Maßgabe der Wirtschaftlichkeit mobilisiert werden können. Der Bund bleibt aber Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs.
    Zudem soll der Bund finanzschwachen Kommunen Investitionshilfen zur Sanierung maroder Schulen gewähren können. Aus dem Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" zahlt der Bund den Ländern Finanzhilfen von 3,5 Milliarden Euro. In der Steuerverwaltung sollen die Kompetenzen des Bundes sowie die länderübergreifende Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen gestärkt werden. Beim Steuervollzug sollen bindende Mehrheitsentscheidungen nicht mehr so einfach durch einzelne Länder blockiert werden können.
    Endgültige Verabschiedung im Frühjahr 2017
    Der Bund unterstützt zudem ab 2020 Bremen und das Saarland jährlich mit Sanierungshilfen von jeweils 400 Millionen Euro. Diese werden im Grundgesetz verankert. Beide Länder sollen dafür "Maßnahmen zum Abbau der übermäßigen Verschuldung sowie zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft" ergreifen.
    Außerdem soll das Onlineangebot öffentlicher Verwaltungen verbessert und erweitert werden. Leistungen sollen über einen Portalverbund zur Verfügung gestellt werden. Bürger und Unternehmen sollen diese Leistungen des Portalverbundes jeweils mit einem einzigen Nutzerkonto in Anspruch nehmen können.
    Die Grundgesetzänderungen müssen nun in Bundestag und Bundesrat erörtert werden. Endgültig verabschiedet werden soll der neue Finanzpakt im kommenden Frühjahr. Die Neuregelung ist notwendig geworden, weil der Länderfinanzausgleich und der Solidarpakt II mit Ostdeutschland Ende 2019 auslaufen.
    Streit um Unterhaltsvorschuss
    Die Einigung wurde im Vorfeld von der Finanzierung des Unterhaltsvorschusses überlagert. Die Länder fordern, dass der Bund mindestens die Hälfte der absehbaren Mehrkosten der Reform von Familienministerin Manuela Schwesig übernimmt. Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende soll künftig nicht mehr nur bis zum 12., sondern bis zum 18. Lebensjahr der Kinder gezahlt werden. Die Kommunen können sich das Geld zwar vom zahlungspflichtigen Elternteil zurückholen. Das gelingt in der Praxis jedoch selten. Der Bund geht von 790 Millionen Euro Mehrkosten und 260.000 zusätzlichen Anträgen aus, wenn künftig auch ältere Kinder Unterhaltsvorschuss erhalten. Die Länder sehen mehr als 450.000 neue Anträge auf sich zukommen und fürchten unkalkulierbare Kosten und überforderte Ämter. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wiederum will für die Reform keine zusätzlichen Bundesmittel aufbringen. Schwesig verteidigte im Deutschlandfunk ihre Reform und warf den Kommunen vor, eine Kampagne gegen das Programm zu führen.
    (cvo/sima)