Die massiven Überkapazitäten in den Müllverbrennungsanlagen gehen auf einschneidende Entwicklungen in der Abfallwirtschaft in den 90er-Jahren zurück. Aus ökologischen Gründen wurde damals der Fokus darauf gelegt, Abfall vor allem energetisch zu verwerten statt zu entsorgen. Die Restmüllmengen nahmen daraufhin immer mehr ab. Zudem sorgte das Deponierungsverbot für behandlungsbedürftige Abfälle ab 2005 für hohe Marktpreise in der Müllverbrennung. Es lohnte sich zu investieren. Zusätzliche Kapazitäten entstanden auch in Form von sogenannten Ersatzbrennstoff-Kraftwerken, in denen Abfälle statt Kohle oder Gas zur Energieerzeugung verbrannt werden. Hohe Preise für diese fossilen Brennstoffe auf dem Weltmarkt wirkten als zusätzlicher Anreiz, wie der Pressesprecher von Remondis, Michael Schneider, erklärt.
"Man hat gesehen, der Ölpreis steigt ständig und hat in Abfall eine preiswerte Alternative für die eigene Energieversorgung gesehen, und das bringt natürlich Druck in den Markt. Und dieser Druck bedeutet, dass die Verbrennungspreise auch in den kommunalen Anlagen sinken. Und das wirkt sich natürlich dann indirekt negativ auf den Gebührenhaushalt aus."
Druck im Markt bedeutet: Inzwischen konkurrieren viel zu viele Müllverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoff-Kraftwerke um die begehrten Abfälle, der Markt ist gekippt, die Verbrennungspreise für Abfall sind deshalb stark gesunken. 2005 wurden rund 190 Euro pro Tonne Abfall zur Entsorgung bezahlt. Heute sind es nur noch 60 bis 80 Euro. Zu wenig, um eine Müllverbrennungsanlage auf Dauer wirtschaftlich zu betreiben. Zudem laufen langfristige Verträge der Müllverbrennungsanlagen mit den Kommunen in den nächsten Jahren aus. In den 90er-Jahren wurden Verträge geschlossen, die teilweise über 20 Jahre liefen. Diese garantierten den Müllverbrennungsanlagen feste Preise für die Verbrennung. Laufen diese Verträge nun aus, kann das den Gebührenzahler höchst unterschiedlich treffen, je nachdem ob er in einer Stadt mit oder ohne Müllverbrennungsanlage wohnt, erklärt Gerhard Hansmann, Sprecher der Müllverbrennungsanlagen in Nordrheinwestfalen.
"Die Kommunen, die zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit in Anlagen investiert haben und wenn dort jetzt hinterher Mengen nicht mehr zur Verfügung stehen sollten, da besteht eher ein Gebührenrisiko. Bei den Kommunen, die neu ausschreiben können ohne in Anlagen investiert zu haben, kann es sich eher auch positiv auswirken, und damit kann die Gebührenspreizung - also sprich zwischen den höchsten und den niedrigsten Gebühren - weiter zunehmen, und das Thema Gebührengerechtigkeit ist sicherlich mit einem Fragezeichen zu versehen."
Mit anderen Worten: Steigende Abfallgebühren drohen in den Kommunen, die ihre Müllverbrennungsanlagen auslasten müssen, für das Verbrennen aber weniger Erlöse erzielen als in den alten Verträgen. Sinkende Abfallgebühren sind dagegen in den Städten und Gemeinden möglich, die ihren Abfall künftig an die Anlage liefern können, die die preiswerteste Verbrennung anbietet.
Dabei klaffen die Abfallgebühren schon jetzt auseinander: In Bottrop beispielsweise kostet eine 120-Liter Restmülltonne bei wöchentlicher Leerung rund 216 Euro im Jahr. In Oberhausen hingegen sind dafür rund 390 Euro fällig. Das hat der Bund der Steuerzahler ermittelt. Dieser Flickenteppich der Abfallgebühren wird sich durch die Überkapazitäten in der Müllverbrennung aber noch aus einem anderen Grund weiter vergrößern. Entscheidend für die zukünftige Entwicklung der Abfallwirtschaftsbranche ist das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Bis zum 12. Dezember muss dieses durch das Bundesumweltministerium erneuert werden. Das Gesetz wird das Problem der Überkapazitäten in der Müllverbrennung nach Ansicht von Michael Schneider weiter verschärfen.
"Die Restabfallmenge zur Verbrennung wird definitiv zurückgehen, wir werden mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz in der einen oder anderen Form die Wertstofftonne bekommen, durch die Wertstofftonne wird noch mal sieben Kilogramm pro Einwohner Abfall zur Verwertung mehr gesammelt, dazu kommt die Biotonne, die auch flächendeckend eingeführt werden soll in Deutschland, da sind noch große Potenziale. Wir denken, dass noch weitere 3,5 Millionen Tonnen zur Verwertung kommen."
Dieser Abfall wird in der Müllverbrennung fehlen. Das aber heißt: Dort, wo Müllverbrennungsanlagen nicht ausgelastet sind, könnten die Müllgebühren noch weiter steigen.
"Man hat gesehen, der Ölpreis steigt ständig und hat in Abfall eine preiswerte Alternative für die eigene Energieversorgung gesehen, und das bringt natürlich Druck in den Markt. Und dieser Druck bedeutet, dass die Verbrennungspreise auch in den kommunalen Anlagen sinken. Und das wirkt sich natürlich dann indirekt negativ auf den Gebührenhaushalt aus."
Druck im Markt bedeutet: Inzwischen konkurrieren viel zu viele Müllverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoff-Kraftwerke um die begehrten Abfälle, der Markt ist gekippt, die Verbrennungspreise für Abfall sind deshalb stark gesunken. 2005 wurden rund 190 Euro pro Tonne Abfall zur Entsorgung bezahlt. Heute sind es nur noch 60 bis 80 Euro. Zu wenig, um eine Müllverbrennungsanlage auf Dauer wirtschaftlich zu betreiben. Zudem laufen langfristige Verträge der Müllverbrennungsanlagen mit den Kommunen in den nächsten Jahren aus. In den 90er-Jahren wurden Verträge geschlossen, die teilweise über 20 Jahre liefen. Diese garantierten den Müllverbrennungsanlagen feste Preise für die Verbrennung. Laufen diese Verträge nun aus, kann das den Gebührenzahler höchst unterschiedlich treffen, je nachdem ob er in einer Stadt mit oder ohne Müllverbrennungsanlage wohnt, erklärt Gerhard Hansmann, Sprecher der Müllverbrennungsanlagen in Nordrheinwestfalen.
"Die Kommunen, die zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit in Anlagen investiert haben und wenn dort jetzt hinterher Mengen nicht mehr zur Verfügung stehen sollten, da besteht eher ein Gebührenrisiko. Bei den Kommunen, die neu ausschreiben können ohne in Anlagen investiert zu haben, kann es sich eher auch positiv auswirken, und damit kann die Gebührenspreizung - also sprich zwischen den höchsten und den niedrigsten Gebühren - weiter zunehmen, und das Thema Gebührengerechtigkeit ist sicherlich mit einem Fragezeichen zu versehen."
Mit anderen Worten: Steigende Abfallgebühren drohen in den Kommunen, die ihre Müllverbrennungsanlagen auslasten müssen, für das Verbrennen aber weniger Erlöse erzielen als in den alten Verträgen. Sinkende Abfallgebühren sind dagegen in den Städten und Gemeinden möglich, die ihren Abfall künftig an die Anlage liefern können, die die preiswerteste Verbrennung anbietet.
Dabei klaffen die Abfallgebühren schon jetzt auseinander: In Bottrop beispielsweise kostet eine 120-Liter Restmülltonne bei wöchentlicher Leerung rund 216 Euro im Jahr. In Oberhausen hingegen sind dafür rund 390 Euro fällig. Das hat der Bund der Steuerzahler ermittelt. Dieser Flickenteppich der Abfallgebühren wird sich durch die Überkapazitäten in der Müllverbrennung aber noch aus einem anderen Grund weiter vergrößern. Entscheidend für die zukünftige Entwicklung der Abfallwirtschaftsbranche ist das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Bis zum 12. Dezember muss dieses durch das Bundesumweltministerium erneuert werden. Das Gesetz wird das Problem der Überkapazitäten in der Müllverbrennung nach Ansicht von Michael Schneider weiter verschärfen.
"Die Restabfallmenge zur Verbrennung wird definitiv zurückgehen, wir werden mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz in der einen oder anderen Form die Wertstofftonne bekommen, durch die Wertstofftonne wird noch mal sieben Kilogramm pro Einwohner Abfall zur Verwertung mehr gesammelt, dazu kommt die Biotonne, die auch flächendeckend eingeführt werden soll in Deutschland, da sind noch große Potenziale. Wir denken, dass noch weitere 3,5 Millionen Tonnen zur Verwertung kommen."
Dieser Abfall wird in der Müllverbrennung fehlen. Das aber heißt: Dort, wo Müllverbrennungsanlagen nicht ausgelastet sind, könnten die Müllgebühren noch weiter steigen.