Silvia Engels: Mitgehört hat der Koalitionspartner in Form von Max Stadler (FDP). Er ist der parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium. Guten Morgen!
Max Stadler: Guten Morgen!
Engels: Sie haben die Argumente von Herrn Bosbach gehört. Werden Sie jetzt auch im Lichte des Todes von Osama bin Laden, der möglicherweise erhöhten Terrorgefahr da etwas nachgiebiger sein und den Forderungen von Herrn Bosbach folgen?
Stadler: Wir gehen als FDP und als Bundesjustizministerium mit der Thematik selbstverständlich äußerst verantwortungsvoll um und haben dies immer getan, denn die terroristische Bedrohung hat ja bereits existiert. Es hat sich gezeigt: Unser Staat ist handlungsfähig, die Sicherheitsbehörden sind sehr wachsam und sie haben Fahndungserfolge erzielt, zuletzt in Düsseldorf, aber auch zuvor mit der Sauerland-Gruppe.
Unser Ziel ist es ja lediglich, klarzustellen, dass diejenigen Vorschriften des Terrorismusbekämpfungs-Ergänzungsgesetzes von 2007, die nun im nächsten Januar auslaufen, Punkt für Punkt überprüft werden, ob sie sich bewährt haben, ob sie verlängert werden sollen, ob sie entbehrlich sind, ob sie eventuell in modifizierter Form fortgelten, und ich glaube, das ist ja ein sehr sinnvolles Vorgehen, denn die damalige Koalition aus CDU/CSU und SPD hat ja bewusst diese Vorschriften befristet, damit man überprüft, welche praktische Bedeutung sie erlangt haben und wie sie sich bewährt haben, und diese Überprüfung nehmen wir gerade vor und dann werden wir sicherlich mit der CDU/CSU zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich zurecht immer nur dagegen gewandt, dass diese sämtlichen Vorschriften pauschal und unbesehen verlängert werden. Wir wollen eine Einzelprüfung und dann wird man zu einem differenzierten Ergebnis kommen.
Engels: Nun hat Herr Bosbach ja gerade darauf verwiesen, dass es einen externen Gutachter gibt, der zu der Fortsetzung dieser Regelungen in den allermeisten Fällen rät. Muss das in der Tat dann noch mal einzeln von Ihnen geprüft werden?
Stadler: Wenn der Gutachter zu der Fortführung in den meisten Fällen rät, bedeutet das auch, dass es einzelne Vorschriften gibt, die künftig entbehrlich sein werden …
Engels: Zum Beispiel?
Stadler: …weil sie keine praktische Bedeutung erlangt haben. Da sind wir gerade in der internen Abstimmung. Es hat ein erstes Gespräch gegeben mit den Fraktionen von CDU/CSU und FDP und mit dem Bundesinnenministerium und uns und diese Gespräche werden jetzt fortgeführt mit der Zielsetzung, dass wir rechtzeitig – und wir haben noch Zeit, denn zum 10. Januar 2012 laufen die Vorschriften aus – die Entscheidung treffen, welche verlängert werden, welche nicht. Und Sie dürfen sicher sein, wir treffen diese Entscheidung sehr, sehr sorgsam. Die Ausführungen von Gutachtern sind dabei eine Hilfe, aber die Entscheidung liegt letztlich dann bei der Politik.
Engels: Versuchen wir es konkret. Was bedeutet das dann zum Beispiel bei der vergangenen Freitag vorgenommenen Festnahme von drei Verdächtigen, die im Auftrag des Terrornetzwerks el-Kaida einen Anschlag geplant haben sollen? Kann man die demnächst weiterhin in ihren Computer- und Telefon-Verbindungen überwachen, wenn es nach Ihnen geht?
Stadler: Was die Festnahmen der letzten Woche betrifft, so waren die Vorschriften, über die in der Koalition jetzt gerade beraten wird, gar nicht die maßgeblichen. Es gibt ja natürlich verschiedene gesetzliche Grundlagen. Wir sprechen über das Terrorismusbekämpfungs-Ergänzungsgesetz der Großen Koalition von 2007, und nach dem Wissensstand, den ich derzeit habe, haben die dortigen Vorschriften bei dem erfreulichen Fahndungserfolg von der letzten Woche gar keine entscheidende Rolle gespielt. Es gibt natürlich eine Vielzahl von rechtlichen Vorschriften. Ich sagte ja schon, die Sicherheitsbehörden sind handlungsfähig. Das ist selbstverständlich das Interesse der gesamten Bundesregierung und der gesamten deutschen Politik. Wir müssen aber auch darauf achten, dass die Maßnahmen, die ja sehr in die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern eingreifen, verhältnismäßig sind, rechtsstaatlich sind, und das ist auch eine Aufgabe der Politik, diesen Maßstab immer wieder anzulegen, und genau dies geschieht jetzt in der koalitionsinternen Diskussion, die wir in den nächsten Wochen sehr ernsthaft und sorgfältig führen werden.
Engels: Wird der Tod von Osama bin Laden und die möglichen Folgen daraus die FDP-Politik in irgendeiner Form verändern?
Stadler: Der Tod von Osama bin Laden wird ja nicht dazu führen, dass die Bedrohung durch den Terrorismus damit beendet ist. Das hat Herr Bosbach völlig richtig vorhin dargestellt. Und ich erinnere mich ein wenig an den alten Mythos des Herkules mit seinem Kampf gegen die Hydra von Lerna. Das war eine Schlange, der immer wieder Köpfe nachgewachsen sind, wenn Herkules ihr einen Kopf abgeschlagen hat. Leider, glaube ich, dürfen wir nicht die Hoffnung haben, dass mit dem Tod von Osama bin Laden die terroristische Bedrohung endet, und deswegen bleibt es dabei, dass wir in der Vergangenheit sehr darauf geachtet haben, dass die Sicherheitsbehörden die erforderlichen Eingriffsbefugnisse haben, aber eben auch nur diejenigen.
Wir müssen auch darauf achten, dass die Bürgerrechte gewahrt werden und unverhältnismäßige Eingriffe nicht stattfinden. Ich darf als Beispiel auch nennen, dass es meine eigene Initiative gewesen ist, zusammen mit anderen Abgeordneten, dass die Kontrolle über die Nachrichtendienste in Deutschland durch den Bundestag verbessert worden ist. Das Gesetz für das parlamentarische Kontrollgremium ist reformiert worden, weil wir immer gesagt haben, wenn Nachrichtendienste mehr Eingriffsbefugnisse bekommen, dann muss auch die Kontrolle verstärkt werden. Das konnten wir parteiübergreifend erreichen und mit dieser Grundhaltung, den Sicherheitsbehörden das notwendige Instrumentarium zu geben, aber zugleich die Grundrechte zu achten, wie es uns das Bundesverfassungsgericht ja aufgibt, mit dieser Grundhaltung bestreiten wir auch die aktuelle Diskussion mit unserem Koalitionspartner und dem Bundesinnenministerium.
Engels: Max Stadler, der parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium von der FDP. Vielen Dank für dieses Gespräch.
Stadler: Ich danke.
Mehr zum Thema in unserem Programm:
Pohly: "Ich glaube, er ist fallen gelassen worden"
Stadler: "Kampf gegen die Hydra" Kaida
Ischinger: "Das ist nicht das Ende des internationalen Terrorismus"
Schulz: Das Terrornetzwerk wird zurückschlagen
Bosbach: "Wer die Opfer sind, spielt dabei kaum eine Rolle"
2006: US-Präsident Bush droht bin Laden
2004: Bin Laden bekennt sich zu Anschlägen am 11. September
2004: Bush begrüßt Abschlussbericht zum 11. September
2004: Al-Kaida wollte am 11.9. offenbar zehn Ziele angreifen
Bin Laden ist tot - Tagesthema bei DRadio Wissen
Max Stadler: Guten Morgen!
Engels: Sie haben die Argumente von Herrn Bosbach gehört. Werden Sie jetzt auch im Lichte des Todes von Osama bin Laden, der möglicherweise erhöhten Terrorgefahr da etwas nachgiebiger sein und den Forderungen von Herrn Bosbach folgen?
Stadler: Wir gehen als FDP und als Bundesjustizministerium mit der Thematik selbstverständlich äußerst verantwortungsvoll um und haben dies immer getan, denn die terroristische Bedrohung hat ja bereits existiert. Es hat sich gezeigt: Unser Staat ist handlungsfähig, die Sicherheitsbehörden sind sehr wachsam und sie haben Fahndungserfolge erzielt, zuletzt in Düsseldorf, aber auch zuvor mit der Sauerland-Gruppe.
Unser Ziel ist es ja lediglich, klarzustellen, dass diejenigen Vorschriften des Terrorismusbekämpfungs-Ergänzungsgesetzes von 2007, die nun im nächsten Januar auslaufen, Punkt für Punkt überprüft werden, ob sie sich bewährt haben, ob sie verlängert werden sollen, ob sie entbehrlich sind, ob sie eventuell in modifizierter Form fortgelten, und ich glaube, das ist ja ein sehr sinnvolles Vorgehen, denn die damalige Koalition aus CDU/CSU und SPD hat ja bewusst diese Vorschriften befristet, damit man überprüft, welche praktische Bedeutung sie erlangt haben und wie sie sich bewährt haben, und diese Überprüfung nehmen wir gerade vor und dann werden wir sicherlich mit der CDU/CSU zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich zurecht immer nur dagegen gewandt, dass diese sämtlichen Vorschriften pauschal und unbesehen verlängert werden. Wir wollen eine Einzelprüfung und dann wird man zu einem differenzierten Ergebnis kommen.
Engels: Nun hat Herr Bosbach ja gerade darauf verwiesen, dass es einen externen Gutachter gibt, der zu der Fortsetzung dieser Regelungen in den allermeisten Fällen rät. Muss das in der Tat dann noch mal einzeln von Ihnen geprüft werden?
Stadler: Wenn der Gutachter zu der Fortführung in den meisten Fällen rät, bedeutet das auch, dass es einzelne Vorschriften gibt, die künftig entbehrlich sein werden …
Engels: Zum Beispiel?
Stadler: …weil sie keine praktische Bedeutung erlangt haben. Da sind wir gerade in der internen Abstimmung. Es hat ein erstes Gespräch gegeben mit den Fraktionen von CDU/CSU und FDP und mit dem Bundesinnenministerium und uns und diese Gespräche werden jetzt fortgeführt mit der Zielsetzung, dass wir rechtzeitig – und wir haben noch Zeit, denn zum 10. Januar 2012 laufen die Vorschriften aus – die Entscheidung treffen, welche verlängert werden, welche nicht. Und Sie dürfen sicher sein, wir treffen diese Entscheidung sehr, sehr sorgsam. Die Ausführungen von Gutachtern sind dabei eine Hilfe, aber die Entscheidung liegt letztlich dann bei der Politik.
Engels: Versuchen wir es konkret. Was bedeutet das dann zum Beispiel bei der vergangenen Freitag vorgenommenen Festnahme von drei Verdächtigen, die im Auftrag des Terrornetzwerks el-Kaida einen Anschlag geplant haben sollen? Kann man die demnächst weiterhin in ihren Computer- und Telefon-Verbindungen überwachen, wenn es nach Ihnen geht?
Stadler: Was die Festnahmen der letzten Woche betrifft, so waren die Vorschriften, über die in der Koalition jetzt gerade beraten wird, gar nicht die maßgeblichen. Es gibt ja natürlich verschiedene gesetzliche Grundlagen. Wir sprechen über das Terrorismusbekämpfungs-Ergänzungsgesetz der Großen Koalition von 2007, und nach dem Wissensstand, den ich derzeit habe, haben die dortigen Vorschriften bei dem erfreulichen Fahndungserfolg von der letzten Woche gar keine entscheidende Rolle gespielt. Es gibt natürlich eine Vielzahl von rechtlichen Vorschriften. Ich sagte ja schon, die Sicherheitsbehörden sind handlungsfähig. Das ist selbstverständlich das Interesse der gesamten Bundesregierung und der gesamten deutschen Politik. Wir müssen aber auch darauf achten, dass die Maßnahmen, die ja sehr in die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern eingreifen, verhältnismäßig sind, rechtsstaatlich sind, und das ist auch eine Aufgabe der Politik, diesen Maßstab immer wieder anzulegen, und genau dies geschieht jetzt in der koalitionsinternen Diskussion, die wir in den nächsten Wochen sehr ernsthaft und sorgfältig führen werden.
Engels: Wird der Tod von Osama bin Laden und die möglichen Folgen daraus die FDP-Politik in irgendeiner Form verändern?
Stadler: Der Tod von Osama bin Laden wird ja nicht dazu führen, dass die Bedrohung durch den Terrorismus damit beendet ist. Das hat Herr Bosbach völlig richtig vorhin dargestellt. Und ich erinnere mich ein wenig an den alten Mythos des Herkules mit seinem Kampf gegen die Hydra von Lerna. Das war eine Schlange, der immer wieder Köpfe nachgewachsen sind, wenn Herkules ihr einen Kopf abgeschlagen hat. Leider, glaube ich, dürfen wir nicht die Hoffnung haben, dass mit dem Tod von Osama bin Laden die terroristische Bedrohung endet, und deswegen bleibt es dabei, dass wir in der Vergangenheit sehr darauf geachtet haben, dass die Sicherheitsbehörden die erforderlichen Eingriffsbefugnisse haben, aber eben auch nur diejenigen.
Wir müssen auch darauf achten, dass die Bürgerrechte gewahrt werden und unverhältnismäßige Eingriffe nicht stattfinden. Ich darf als Beispiel auch nennen, dass es meine eigene Initiative gewesen ist, zusammen mit anderen Abgeordneten, dass die Kontrolle über die Nachrichtendienste in Deutschland durch den Bundestag verbessert worden ist. Das Gesetz für das parlamentarische Kontrollgremium ist reformiert worden, weil wir immer gesagt haben, wenn Nachrichtendienste mehr Eingriffsbefugnisse bekommen, dann muss auch die Kontrolle verstärkt werden. Das konnten wir parteiübergreifend erreichen und mit dieser Grundhaltung, den Sicherheitsbehörden das notwendige Instrumentarium zu geben, aber zugleich die Grundrechte zu achten, wie es uns das Bundesverfassungsgericht ja aufgibt, mit dieser Grundhaltung bestreiten wir auch die aktuelle Diskussion mit unserem Koalitionspartner und dem Bundesinnenministerium.
Engels: Max Stadler, der parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium von der FDP. Vielen Dank für dieses Gespräch.
Stadler: Ich danke.
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