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Kampf gegen Hasskommentare im Netz
Justizminister Maas setzt Frist bis Frühjahr

Strafbare Inhalte im Internet werden nach Ansicht von Bundesjustizminister Heiko Maas noch immer unzureichend gelöscht - trotz aller Selbstverpflichtungen von Twitter, Facebook, Youtube & Co. Die Unternehmen reagierten vor allem dann, wenn sich die Organisation jugendschutz.net einschalte. Beschwerden von Usern würden dagegen oft ignoriert.

    Ein Jugendlicher sitzt an einem Computer mit Bildern von Twitter.
    Wenn User strafbare Inhalte melden, löscht Twitter davon gerade einmal ein Prozent, sagt Justizminister Maas. (picture alliance / dpa / Jens Kalaene)
    Strafbare Inhalte im Internet werden nach Ansicht von Bundesjustizminister Heiko Maas noch immer "viel zu wenig und viel zu langsam" gelöscht. Das größte Problem liege darin, dass die Beschwerden von Nutzern nicht ernstgenommen würden, sagte der SPD-Politiker in Berlin. Maas nannte auch konkrete Zahlen: "Von den strafbaren Inhalten, die User melden, löschte Twitter gerade einmal ein Prozent, Youtube nur zehn und Facebook 46 Prozent. Das ist zu wenig."
    Löschen innerhalb von 24 Stunden
    Deutlich konsequenter reagieren dagegen die Netzwerke, wenn sich direkt Institutionen wie jugendschutz.net an sie wenden. Laut einer Bilanz der Organisation jugendschutz.net löschte YouTube 96 Prozent und Facebook 84 Prozent der Beiträge, wenn die Organisation selbst diese melden. Auch werde die Hälfte der Löschungen Maas zufolge in diesem Fall noch innerhalb von 24 Stunden vorgenommen.
    "Das ist deutlich schneller als noch im Frühjahr", sagte Maas. "Die Lage ist besser geworden, aber sie ist noch lange nicht gut." Eine Arbeitsgruppe hatte sich im Kampf gegen Hasskommentare mit den Internet-Unternehmen darauf geeinigt, dass gemeldete und strafbare Beiträge innerhalb von 24 Stunden entfernt werden sollen.
    Unternehmen erhalten Frist bis Frühjahr
    "Wir müssen den Druck auf die Unternehmen aufrechterhalten", erklärte der Justizminister. Bis zum Frühjahr nächsten Jahres soll die Entwicklung im Netz beobachtet werden. Bis dahin will Maas nach eigenen Worten weiter auf die Selbstverpflichtungen der Unternehmen setzen. Ist das nicht wirksam genug, wolle er aber auch ein rechtliches Einschreiten nicht ausschließen, sagte er. Als Beispiel nannte er Transparenzregeln. Unternehmen könnten danach verpflichtet werden, die Anzahl der Beschwerden und ihren Umgang damit offenzulegen.
    (pg/am/fwa)