Das Verbot zeigt offenbar Wirkung. Deutsche Sicherheitsbehörden ermitteln inzwischen gegen mehr als 200 Kämpfer oder Unterstützer der Terrorgruppe Islamischer Staat. Im September hatte die Zahl nach Angaben von Justizminister Heiko Maas noch bei 140 gelegen. "Wir werden mit den Mitteln des Strafrechts alles tun, was sinnvoll ist, um den Terror des IS zu bekämpfen", sagte der Sozialdemokrat dem Online-Portal "Spiegel Online".
Gewalttätige Ausschreitungen in Deutschland werde man ebenfalls nicht tolerieren, sagte Maas, erteilte Forderungen nach einer Verschärfung des Strafrechts aber eine Absage. Es gebe keinen Anlass, in Aktionismus zu verfallen. Die Bundesregierung prüfe zwar, ob die derzeitigen gesetzlichen Regelungen ausreichten. Die mehr als 200 Ermittlungsverfahren zeigten aber, dass das Strafrecht bereits greife.
Die Terroristen zielten darauf ab, unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie zu erschüttern. Dem müsse die Regierung Entschlossenheit, aber auch Vernunft und Augenmaß entgegensetzen, mahnte der Justizminister. Die Qualität eines Rechtsstaates zeige sich in der Bedrohung. "Die Antwort auf den Terror des IS darf niemals dazu führen, dass wir unsere Grundrechte nachhaltig beschneiden", warnte Maas.
Forderungen nach einer Verschärfung in Unions-Reihen
In der CDU und CSU dagegen werden die Forderungen nach einer Verschärfung des Strafrechts lauter. Die Innenexperten der Union hatten am Donnerstag dieser Woche ein Papier vorgelegt, wonach die Werbung für terroristische Vereinigungen wieder unter Strafe gestellt werden soll. Innenminister Thomas de Maiziere spricht sich zudem dafür aus, gewaltbereiten Islamisten den Reisepass zu entziehen, um die Anwerbung für den Terrorkampf zum Beispiel in Syrien und Irak zu erschweren.
Auch gegen Extremisten, die in Terrorcamps reisen, will die Union schärfer vorgehen. Strafbar ist das bislang nur, wenn den Betroffenen nachgewiesen werden kann, dass sie einen Anschlag planen und sich an Waffen ausbilden lassen. "Das Strafrecht ist unser schärfstes Schwert. Wir wollen dieses Schwert weiter schärfen und nachjustieren", argumentierte Thomas Strobl, der stellvertretende Fraktionschef von CDU und CSU im Bundestag.
Anti-Terror-Resolution des UNO-Sicherheitsrates
Eine Anti-Terror-Resolution des UNO-Sicherheitsrates setzt Deutschland in dieser Frage unter Zugzwang. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, härter gegen Extremisten vorzugehen. Schon der Versuch, etwa in ein Terrorcamp zu reisen, soll demnach strafbar sein. Was aber verfassungsrechtliche Fragen aufwirft. Eine solche Änderung wäre mit dem Grundgesetz wohl nicht vereinbar, warnte der Kölner Experte für Internationales Strafrecht, Nikolaos Gazeas.