
Künftig wird mindestens einmal pro Legislaturperiode ein Bericht über das Ausmaß sexueller Übergriffe auf Kinder und Jugendliche und über die Folgen solcher Verbrechen erstellt. Auch Empfehlungen für erforderliche Maßnahmen sollen enthalten sein.
Das Amt des unabhängigen Missbrauchsbeauftragten sowie der dort angesiedelte Betroffenenrat und die unabhängige Aufarbeitungskommission werden gesetzlich abgesichert, ihre Kompetenzen erweitert.
Claus spricht von einem Wendepunkt im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch
Die aktuelle Missbrauchsbeauftragte Claus sprach von einem Wendepunkt. Gerade für Betroffene seien die Neuerungen ein immens wichtiges Zeichen. Claus sieht weiteren Handlungsbedarf. Sie forderte mehr politische Aufmerksamkeit unter anderem für den Kampf gegen sexualisierte Gewalt im digitalen Raum und für die Finanzierung von Dunkelfeldforschung. Claus soll ihr Amt wie geplant bis 2027 ausüben.
Bundesfamilienministerin Paus (Grüne) meinte, der Schutz von Kindern und Jugendlichen in diesem Bereich werde nun auf die höchste politische Ebene in Deutschland gerückt.
Sensibilisierung und Qualifizierung von Fachkräften für Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch
Ein weiterer Baustein des Gesetzes betrifft das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (früher Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung): Es bekommt den Auftrag zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs. Dabei geht es unter anderem um die Sensibilisierung und Qualifizierung von Fachkräften sowie um Informationen für Eltern und Kinder.
Diese Nachricht wurde am 22.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.