Die rot-rot-grüne Koalition in Berlin will die Mieten für fünf Jahre einfrieren. Dazu will der Senat ein "Berliner Mietengesetz" durch das Abgeordnetenhaus bringen. Für fast anderthalb Millionen Wohnungen soll das Mietenmoratorium gelten, nicht für Sozialwohnungen und auch nicht für bislang unvermietete Neubauwohnungen. Bausenatorin Katrin Lompscher weiß, dass der Senat damit Neuland betritt.
"Als für das Wohnen zuständige Senatorin habe ich ein Interesse daran, dass man in Berlin dauerhaft und langfristig gut wohnen kann, dass die Menschen keine Existenzängste haben angesichts exorbitant steigender Mieten, und deshalb ist es gut, wenn wir diese Gesetzgebungskompetenz jetzt für uns erkannt haben – das war ja ein Prozess, das hat eine Weile gedauert – dass wir die dann auch konsequent nutzen."
Grüne und SPD stehen hinter Lompscher
Lompscher ist überzeugt, dass das Land Berlin unabhängig vom Bund eigene Wege gehen kann. Seit der Föderalismusreform aus dem Jahr 2006 seien die Länder für das Wohnungswesen zuständig. Grüne und SPD unterstützen das Vorhaben der linken Senatorin ohne Vorbehalte. Katrin Schmidberger, wohnungspolitische Sprecherin der Grünen im Abgeordnetenhaus betont, dass das Gesetz nicht nur Mieten einfrieren, sondern auch überhöhte Mieten absenken soll:
"Da wir in Berlin schon lange die Situation haben, dass die Mieten der Einkommensentwicklung davongaloppieren und mittlerweile auch jeder vierte Umzug in Berlin verdrängungsbedingt stattfindet und auch jeder sechste Haushalt in Berlin schon über 40 Prozent seines Einkommens für die Miete ausgeben muss, halten wird das für ganz wichtig, auch um die Spekulation einzudämmen."
Der Senat will von 2020 an auch verbieten, dass Wohnungsmieten erhöht werden, wenn ein neuer Mieter einzieht. Und wenn ein Vermieter Wohnungen modernisieren und die Miete deshalb erhöhen will, muss er das beim Wohnungsamt anzeigen lassen. Wenn die Miete wegen einer Modernisierung um mehr als 50 Cent pro Quadratmeter erhöht werden soll, muss der Vermieter das sogar genehmigen lassen. Katrin Schmidberger sagt, auf wen das neue Mietengesetz zielt:
"Geschäftsmodelle, die zu spekulativen Preisen Häuser gekauft haben, und jetzt auf eine Rendite von zehn Prozent und mehr setzen, die werden ein Problem bekommen mit dem Mietendeckel. Und das wollen wir auch, weil solche Geschäftsmodelle wollen wir in dieser Stadt nicht haben."
Bezirksämter sollen Kontrollen übernehmen
Wenn das Mietendeckel-Gesetz tatsächlich beschlossen werden sollte, käme auf die Wohnungsämter zusätzliche Arbeit zu. Sie müssten kontrollieren, ob die Vermieter die Regelungen einhalten. Wie viele neue Mitarbeiter die Bezirke dafür einstellen müssten, weiß Bausenatorin Lompscher noch nicht.
"Wir stellen uns vor, dass die Bezirksämter die Anlaufstellen sein sollen für die Mieterinnen und Mieter. Wir stellen uns vor, dass Mieterinnen und Mieter Verstöße gegen das Gesetz dort anbringen können und dass dann die Bezirksämter entsprechend den Dingen nachgehen und Bescheide erlassen können oder auch Bußgelder erlassen können."
Wenn Vermieter durch das Einfrieren der Mieten unzumutbare Verluste haben, soll die landeseigenen Investitionsbank Berlin Ausnahmen genehmigen.
"Deshalb sind wirtschaftliche Härtefälle nur im Ausnahmefall zu erwarten, aber es ist notwendig, da wir ja einen Eingriff ins Eigentum vornehmen, eine solche Härtefallregelung ins Gesetz aufzunehmen."
Aus der Opposition sind skeptische Töne zu den Plänen des Senats zu hören. Christian Gräff, wohnungspolitischer Sprecher der CDU im Abgeordnetenhaus, sieht in den Plänen für einen Mietendeckel eine Antwort des Senats auf das geplante Volksbegehren zur Enteignung großer Immobilienunternehmen wie der "Deutsche Wohnen".
Immobilienwirtschaft wird sich aufs Recht berufen
"Der Senat muss etwas gegen die Kampagne ‚Deutsche Wohnen enteignen‘ setzen, die er ja selbst mit verursacht hat, und die ja Zustimmung hat, die wird ja in der nächsten Woche die Unterschriften vorlegen. Und vielleicht ist das die Antwort des Senats auf ein selbst geschaffenes Problem: dass man den Menschen Lösungen verspricht, die gar kein Lösungen sind und man nicht halten kann."
Die Immobilienwirtschaft führt schon jetzt rechtliche Argumente gegen die Pläne des Berliner Senats ins Feld. Sie wird sich auf Bundesgesetze und europäisches Recht berufen.