"Er sorgte im vergangenen Jahr für großes Aufsehen: Der filmreife Diebstahl dieser riesigen, 100 Kilo schweren Goldmünze aus dem Berliner Bodemuseum. Von der Beute fehlt zwar bisher jede Spur, vier Tatverdächtige konnten aber ermittelt werden. Sie sollen zu einem arabisch-stämmigen Clan gehören, dem nicht nur der Münzdiebstahl, sondern zahlreiche andere Straftaten zur Last gelegt werden, unter anderem ein spektakulärer Banküberfall. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Berlin einen großen Coup gegen die organisierte Kriminalität gelandet."
Am 19. Juli 2018 meldeten die "Tagesthemen", dass die Berliner Staatsanwaltschaft 77 Immobilien, die der bewussten Großfamilie gehören, beschlagnahmt hat. Nach der beträchtlichen kriminellen Sensation war dies nun eine kleine juristische Sensation. Möglich wurde die Beschlagnahmung durch eine Gesetzesänderung, mit der der Staat einfacher als zuvor auf illegal erworbenes Vermögen zugreifen will. "Vermögensabschöpfung" nennen das die Juristen. Der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt erklärt, warum die Staatsanwaltschaft gerade im Fall der 77 Immobilien tätig geworden ist.
"Also es gibt die Vermutung, dass die 77 Immobilien, die wir vorläufig sichergestellt haben, mit kriminellem Geld, nämlich aus konkreten Straftaten, finanziert wurden. Und von daher haben wir oder die Staatsanwaltschaft, von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die das neue Recht seit Sommer 2017 bietet, nämlich erleichterte Vermögensabschöpfung, diese vorläufig sicherzustellen."
Rund zehn Millionen Euro sollen die Immobilien insgesamt wert sein, sagt der Senator. "Das ist ein ganz bunter Strauß, das fängt an bei Schrebergartengrundstücken und geht bis zu Villen und Mietshäusern. Es ist ein buntes Potpourri an Grundstücken."
Die Eigentümer, die teils in Berlin, teils im Libanon leben, haben jetzt keinen Zugriff mehr auf die Immobilien. Seit gut einem halben Jahr auch nicht mehr auf die Mieteinnahmen. Und das sind immerhin auch etwa 300.000 Euro pro Monat. Gegen die Beschlagnahme wurden Rechtsmittel eingelegt, jetzt müssen die Gerichte entscheiden, ob alles wirklich rechtmäßig war.
Denn, und das ist das Besondere an diesem Fall: Einer ganz konkreten Straftat kann die Staatsanwaltschaft die Immobilien nicht zuordnen. Sie geht aber davon aus, dass das Geld dafür auf jeden Fall aus illegalem Tun stammt. Nach dem neuen Recht ist zwar genau das auch vorgesehen: dass nämlich auch Vermögen unklarer Herkunft eingezogen werden kann.
Die Eigentümer, die teils in Berlin, teils im Libanon leben, haben jetzt keinen Zugriff mehr auf die Immobilien. Seit gut einem halben Jahr auch nicht mehr auf die Mieteinnahmen. Und das sind immerhin auch etwa 300.000 Euro pro Monat. Gegen die Beschlagnahme wurden Rechtsmittel eingelegt, jetzt müssen die Gerichte entscheiden, ob alles wirklich rechtmäßig war.
Denn, und das ist das Besondere an diesem Fall: Einer ganz konkreten Straftat kann die Staatsanwaltschaft die Immobilien nicht zuordnen. Sie geht aber davon aus, dass das Geld dafür auf jeden Fall aus illegalem Tun stammt. Nach dem neuen Recht ist zwar genau das auch vorgesehen: dass nämlich auch Vermögen unklarer Herkunft eingezogen werden kann.
"Wir haben juristisches Neuland betreten"
Einige Juristen bezweifeln jedoch, dass diese Regelung verfassungsgemäß ist. Nochmal Dirk Behrendt, der Berliner Justizsenator: "Wir haben hier juristisches Neuland betreten. Ich bin sehr froh, dass die Staatsanwaltschaft hier mal ausgelotet hat, was möglich ist, und die Gerichte werden jetzt zu entscheiden haben, ob die Voraussetzungen vorgelegen haben."
Straftaten sollen sich nicht lohnen. Unter dieser Prämisse wurde 2017 das Recht der Vermögensabschöpfung grundlegend geändert. Eigentlich hatten Union und SPD das bereits im Koalitionsvertrag 2013 verabredet. Zu groß war wohl der Frust bei den Strafverfolgungsbehörden geworden, in zu wenigen Fällen auf illegal erworbenes Vermögen zugreifen zu können. Zu starr, zu unbeweglich und nicht wirklich praktikabel sei die Rechtslage, so lautete die Kritik.
Zu oft konnten sich Kriminelle trotz Verurteilung weiter an ihrer Beute erfreuen. Und die Opfer gingen oft leer aus. Durch die Neuregelung sollte nun die Staatsanwaltschaft deutlich besser Vermögenswerte vorläufig sicherstellen können, die vermutlich aus Straftaten stammen – und dies schon während der Ermittlungen.
Straftaten sollen sich nicht lohnen. Unter dieser Prämisse wurde 2017 das Recht der Vermögensabschöpfung grundlegend geändert. Eigentlich hatten Union und SPD das bereits im Koalitionsvertrag 2013 verabredet. Zu groß war wohl der Frust bei den Strafverfolgungsbehörden geworden, in zu wenigen Fällen auf illegal erworbenes Vermögen zugreifen zu können. Zu starr, zu unbeweglich und nicht wirklich praktikabel sei die Rechtslage, so lautete die Kritik.
Zu oft konnten sich Kriminelle trotz Verurteilung weiter an ihrer Beute erfreuen. Und die Opfer gingen oft leer aus. Durch die Neuregelung sollte nun die Staatsanwaltschaft deutlich besser Vermögenswerte vorläufig sicherstellen können, die vermutlich aus Straftaten stammen – und dies schon während der Ermittlungen.
Früher galt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst
Dafür musste vor allem ein Hindernis beseitigt werden: Früher hatte die Staatsanwaltschaft keinen Zugriff auf Erträge aus Straftaten, wenn deren Opfer möglicherweise Ansprüche darauf hatten. Das sollte eigentlich den Kriminalitätsopfern dienen. Sie sollten zuerst entschädigt werden. Letztendlich hatten aber nur wenige etwas davon, erklärt der Berliner Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht Martin Heger: "Zum Beispiel wenn Sie massenhaften Betrug oder massenhaften Diebstahl hatten. Dann haben ein paar Leute sich an den Täter gewandt und gesagt, wir wollen unser Geld wieder - und die haben es auch bekommen."
Also nach dem Motto, wer zu erst kommt, mahlt zuerst. Wer aber nicht schnell genug war, schaute in die Röhre. Dieses - Juristen nennen es Windhund-Prinzip - hat der Gesetzgeber abgeschafft.
Ansprüche von Opfern stehen jetzt einer Beschlagnahme von vermutlich illegalem Vermögen nicht mehr entgegen. Erst wenn das gesamte Strafverfahren abgeschlossen ist, werden die Opfer aus den gesicherten Vermögenswerten entschädigt.
Also nach dem Motto, wer zu erst kommt, mahlt zuerst. Wer aber nicht schnell genug war, schaute in die Röhre. Dieses - Juristen nennen es Windhund-Prinzip - hat der Gesetzgeber abgeschafft.
Ansprüche von Opfern stehen jetzt einer Beschlagnahme von vermutlich illegalem Vermögen nicht mehr entgegen. Erst wenn das gesamte Strafverfahren abgeschlossen ist, werden die Opfer aus den gesicherten Vermögenswerten entschädigt.
Die Rechnung scheint aufzugehen
Und die Rechnung scheint aufzugehen: Die Zahl der Vermögensabschöpfungen ist seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes deutlich gestiegen. Das "Handelsblatt" hat vor einem halben Jahr eine Umfrage unter den Bundesländern durchgeführt. Danach wurden allein im Jahr 2018 in den dreizehn Ländern, die dazu Angaben machten, insgesamt 337 Millionen Euro aus kriminellen Handlungen vorläufig gesichert. 2016, im Jahr vor der Reform, waren es nur gut 227 Millionen in allen Bundesländern zusammen. Und auch die Zahl der Verfahren mit Vermögensabschöpfungen habe zugenommen, heißt es im "Handelsblatt".
Besuch im Polizeipräsidium Frankfurt. Hier hat Jürgen Budis sein Büro. Der 46-jährige Polizeibeamte ist seit zwölf Jahren im Bereich Vermögensabschöpfung tätig. Seine Kollegen und er durchsuchen auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Büroräume, Privatwohnungen, aber auch Gartenhäuser und Garagen oder Bankschließfächer, um widerrechtlich erworbenes Vermögen aufzuspüren.
"Es gibt den Ausdruck, das Kapital ist ein scheues Reh. Dem müssen wir Rechnung tragen, indem wir überraschend auftreten, bevor das Reh verschwunden ist. Ganz bildhaft gesprochen."
Manchmal stehen dabei drei, vier fünf Kollegen vor der Tür, bei richtig großen Fällen rückt die Polizei aber auch schon mal mit mehr als 1.000 Kollegen an, erzählt Budis.
"Es gibt den Ausdruck, das Kapital ist ein scheues Reh. Dem müssen wir Rechnung tragen, indem wir überraschend auftreten, bevor das Reh verschwunden ist. Ganz bildhaft gesprochen."
Manchmal stehen dabei drei, vier fünf Kollegen vor der Tür, bei richtig großen Fällen rückt die Polizei aber auch schon mal mit mehr als 1.000 Kollegen an, erzählt Budis.
Täter kommen aus allen Kriminalitätsbereichen
Bei der Durchsuchung der Frankfurter Immobiliengruppe S und K, deren Inhaber mit einem Schneeballsystem Kapitalanleger betrogen haben, waren vor einigen Jahren beispielsweise an einem Tag bundesweit 1.200 Beamte dabei. Aus allen Kriminalitätsbereichen kommen dabei "seine Kunden" sagt der Polizeibeamte:
"Von den Metiers her ist das sehr übergreifend. Das können Betäubungsmittelhändler sein, Drogendealer und das dazugehörige Milieu. Das kann auch Rotlicht sein, das kann aber auch ganz einfach die "Weiße-Kragen-Kriminalität" sein, die dann Durchsuchungsobjekte bei Geschäftsführern, anderen Unternehmensbeteiligten, bei den Unternehmen selber nach sich ziehen. Banken natürlich dann auch. Oder dort, wo bei Banken Vermögenswerte untergebracht werden."
"Von den Metiers her ist das sehr übergreifend. Das können Betäubungsmittelhändler sein, Drogendealer und das dazugehörige Milieu. Das kann auch Rotlicht sein, das kann aber auch ganz einfach die "Weiße-Kragen-Kriminalität" sein, die dann Durchsuchungsobjekte bei Geschäftsführern, anderen Unternehmensbeteiligten, bei den Unternehmen selber nach sich ziehen. Banken natürlich dann auch. Oder dort, wo bei Banken Vermögenswerte untergebracht werden."
Im Prinzip kann alles sichergestellt werden
Im Fokus der Beamten: Alles was einen materiellen Wert hat. Alles, was man in die Hand nehmen kann, erläutert Budis. "Geld, Bargeld, kann man in die Hand nehmen. Schmuck kann man in die Hand nehmen. Goldbarren kann man in die Hand nehmen. Fahrzeuge sind auch werthaltig unter Umständen. Kann man nicht in die Hand nehmen, aber abschleppen. Ja, auch Flugzeuge wurden schon gesichert. Oder Schiffswerke. Im Prinzip kann alles sichergestellt werden. Dem ist jetzt keine besondere Grenze gesetzt, solange es sich um Vermögenswerte handelt."
Der Wiesbadener Rechtsanwalt Alfred Dierlamm, der in zahlreichen Wirtschaftsstrafverfahren Angeklagte vertritt und deshalb Erfahrung mit Vermögensabschöpfung hat, kritisiert allerdings, dass die Polizei gerade bei den vorläufigen Sicherstellungen zu oft zu rigoros vorgeht.
"Also nach meiner Wahrnehmung wird bei der vorläufigen Arrestierung alles mitgenommen, was nicht niet- und nagelfest ist bei einer Durchsuchung. Also ich hatte vor kurzem einen Fall, in dem in einem Bauunternehmen durchsucht worden ist, und im Tresor befanden sich Kautionsleistungen von Mietern – also klar Geld, was im fremden Eigentum steht, und das war auch so gekennzeichnet – und das hat man alles so mitgenommen. Da werden zum Teil Häuser und Firmenräume komplett ausgeräumt, ohne zu fragen, was wem gehört. Und die Konten werden ohnehin zugemacht. Also das sind schon zum Teil Maßnahmen, die sehr fragwürdig sind."
Es liegt in der Natur der Sache, dass der Anwalt und die Polizei hier eine unterschiedliche Sicht auf die Dinge haben. Man gehe sehr wohl mit Augenmaß vor bei Beschlagnahmungen, betont Jürgen Budis von der Frankfurter Polizei. Immerhin sei jede Durchsuchung mit einem Grundrechtseingriff verbunden. Und das sei ihm und seinen Kollegen auch sehr wohl bewusst.
"Und natürlich gehe ich dann auch mit dem gebotenen Respekt vor. Es ist ja nicht so, dass man das nach Gutdünken und nach Laune macht. Es geht ja auch darum abzuwägen, was hier zu einem Verfahren gehört und was nicht zu einem Verfahren gehört."
Der Wiesbadener Rechtsanwalt Alfred Dierlamm, der in zahlreichen Wirtschaftsstrafverfahren Angeklagte vertritt und deshalb Erfahrung mit Vermögensabschöpfung hat, kritisiert allerdings, dass die Polizei gerade bei den vorläufigen Sicherstellungen zu oft zu rigoros vorgeht.
"Also nach meiner Wahrnehmung wird bei der vorläufigen Arrestierung alles mitgenommen, was nicht niet- und nagelfest ist bei einer Durchsuchung. Also ich hatte vor kurzem einen Fall, in dem in einem Bauunternehmen durchsucht worden ist, und im Tresor befanden sich Kautionsleistungen von Mietern – also klar Geld, was im fremden Eigentum steht, und das war auch so gekennzeichnet – und das hat man alles so mitgenommen. Da werden zum Teil Häuser und Firmenräume komplett ausgeräumt, ohne zu fragen, was wem gehört. Und die Konten werden ohnehin zugemacht. Also das sind schon zum Teil Maßnahmen, die sehr fragwürdig sind."
Es liegt in der Natur der Sache, dass der Anwalt und die Polizei hier eine unterschiedliche Sicht auf die Dinge haben. Man gehe sehr wohl mit Augenmaß vor bei Beschlagnahmungen, betont Jürgen Budis von der Frankfurter Polizei. Immerhin sei jede Durchsuchung mit einem Grundrechtseingriff verbunden. Und das sei ihm und seinen Kollegen auch sehr wohl bewusst.
"Und natürlich gehe ich dann auch mit dem gebotenen Respekt vor. Es ist ja nicht so, dass man das nach Gutdünken und nach Laune macht. Es geht ja auch darum abzuwägen, was hier zu einem Verfahren gehört und was nicht zu einem Verfahren gehört."
Kritiker bemängeln Verstoß gegen die Unschuldsvermutung
Besonders heikel bei einer vorläufigen Sicherung von Vermögenswerten: Zu diesem Zeitpunkt steht noch gar nicht fest, ob der Täter überhaupt ein Täter ist. Es gibt lediglich einen Verdacht der Staatsanwaltschaft. Und auf dieser Grundlage können Güter beschlagnahmt, Konten geschlossen, ganze Betriebe lahmgelegt werden. Für den Strafverteidiger Alfred Dierlamm ein klarer Verstoß gegen die Unschuldsvermutung. Allerdings: Die Rechtsprechung und auch der Gesetzgeber gehen bisher davon aus, dass die Vermögensabschöpfung eben keine Strafe ist und deshalb die Unschuldsvermutung hier auch keine Rolle spielt. Das sieht Alfred Dierlamm anders.
"Da gibt es durchaus erstzunehmende Stimmen in der Literatur, die sagen, bei diesem massiven Zugriff auf das Vermögen des Beschuldigten, kann man durchaus von einer Sanktion sprechen, die strafähnlich ist, so dass dann die Unschuldsvermutung gilt."
"Da gibt es durchaus erstzunehmende Stimmen in der Literatur, die sagen, bei diesem massiven Zugriff auf das Vermögen des Beschuldigten, kann man durchaus von einer Sanktion sprechen, die strafähnlich ist, so dass dann die Unschuldsvermutung gilt."
Auch Dritte können betroffen sein
Welche Auswirkungen eine vorläufige Sicherung von Vermögenswerten haben kann, kennt der Wiesbadener Rechtsanwalt aus der eigenen Praxis. Betroffen können dabei nicht nur jene sein, die tatsächlich einer Straftat verdächtigt werden. Sondern beispielsweise auch Dritte, die – warum auch immer – etwas aus Straftaten anderer erlangt haben, mit diesen Machenschaften selbst aber gar nichts zu tun haben. So kann beispielsweise bei Geschäftspartnern eines Unternehmens, in dem Straftaten begangen wurden, ebenfalls Vermögen eingezogen werden. Alfred Dierlamm:
"Auch das kann natürlich Unschuldige treffen und ist auch unter dem Gesichtspunkt der staatlichen Unschuldsvermutung, die ja in einem Rechtsstaat gelten sollte, durchaus schwierig."
Auch Martin Heger von der Berliner Humboldt Universität mahnt deshalb größte Vorsicht an. "In der Tat muss man sich vor Augen halten, dass man mit der vorläufigen Einziehung jemanden bereits vielleicht um sein ganzes Vermögen bringt, und ihm verunmöglicht, vielleicht sein Unternehmen weiterzuführen oder so etwas. Ihm also die wirtschaftliche Grundlage nimmt, ohne dass man weiß, wie das Verfahren ausgeht."
"Auch das kann natürlich Unschuldige treffen und ist auch unter dem Gesichtspunkt der staatlichen Unschuldsvermutung, die ja in einem Rechtsstaat gelten sollte, durchaus schwierig."
Auch Martin Heger von der Berliner Humboldt Universität mahnt deshalb größte Vorsicht an. "In der Tat muss man sich vor Augen halten, dass man mit der vorläufigen Einziehung jemanden bereits vielleicht um sein ganzes Vermögen bringt, und ihm verunmöglicht, vielleicht sein Unternehmen weiterzuführen oder so etwas. Ihm also die wirtschaftliche Grundlage nimmt, ohne dass man weiß, wie das Verfahren ausgeht."
Eingefrorene Konten haben weitreichende Folgen
Geht es beispielweise um Einziehungen bei Unternehmen, können durchaus auch die Arbeitnehmer die Auswirkungen zu spüren bekommen. Denn von eingefrorenen Konten können natürlich auch keine Gehälter gezahlt werden. Martin Heger: "Ich persönlich halte das für nicht unproblematisch, weil man eben – möglicherweise in einem sehr langen Verfahren – eine Person aller ihrer Möglichkeiten beraubt, die mit dem Vermögen verbunden sind, zum Beispiel wirtschaftlich. Und die kann man ja auch nicht zurückgeben. Auch wenn man dann nach dem Verfahren feststellt, das war zu Unrecht eingezogen, kann man zwar das Vermögen zurückgeben. Aber dass das Unternehmen vielleicht nicht mehr existiert, dass man das Geld nicht für seine Familie nutzen konnte, das ist ganz schwierig, irgendwie wieder gut zu machen. Deshalb bin ich selbst etwas vorsichtiger. Die Staatsanwaltschaft, fürchte ich aber, tendiert oft dazu, solches Vermögen schon deshalb zu beschlagnahmen, weil sie sagen, es darf nicht wegkommen."
Eine endgültige Klärung gibt es in der Regel erst mit dem Urteil im Gerichtsverfahren. Auch die Opfer kommen in der Regel dann erst an ihr Geld. Für Rechtsanwalt Alfred Dierlamm ist das viel zu spät. Vor allem in langen komplexen Wirtschaftsstrafverfahren.
"Das kann also durchaus fünf sechs sieben Jahre oder sogar noch länger bis Rechtskraft dauern. Und das ist besonders hart, wenn Sie sich ein kleines Handwerksunternehmen vor Augen führen, mit zehn, zwölf Mitarbeitern, wenn denen dann sechsstellige Beträge in der Kasse fehlen, und sie können nicht mehr zugreifen auf das arrestierte Vermögen, dann ist das ein schwerer Eingriff in den Betrieb."
"Das kann also durchaus fünf sechs sieben Jahre oder sogar noch länger bis Rechtskraft dauern. Und das ist besonders hart, wenn Sie sich ein kleines Handwerksunternehmen vor Augen führen, mit zehn, zwölf Mitarbeitern, wenn denen dann sechsstellige Beträge in der Kasse fehlen, und sie können nicht mehr zugreifen auf das arrestierte Vermögen, dann ist das ein schwerer Eingriff in den Betrieb."
Dierlamm meint deshalb, die Rechtslage habe sich für Geschädigte von Straftaten erheblich verschlechtert.
Wirtschaftlicher Druck soll Täter zur Kooperation zwingen
Auf der anderen Seite kann der wirtschaftliche Druck, der durch eine Beschlagnahme von Vermögen entsteht, dem Ermittlungsverfahren durchaus zugute kommen. Denn für den ein oder anderen Tatverdächtigen wächst dann doch der Anreiz, mit den Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren, weiß auch der Frankfurter Staatsanwalt Alexander Marks aus Erfahrung.
"Wenn auf einmal das Geld weg ist, wenn auf einmal das Konto gesperrt ist, und beim nächsten Besuch beim Geldautomaten die Karte einbehalten wird, dann führt das zu einer ganz anderen Betroffenheit des Beschuldigten hinsichtlich des Ermittlungsverfahrens.
"Wenn auf einmal das Geld weg ist, wenn auf einmal das Konto gesperrt ist, und beim nächsten Besuch beim Geldautomaten die Karte einbehalten wird, dann führt das zu einer ganz anderen Betroffenheit des Beschuldigten hinsichtlich des Ermittlungsverfahrens.
Daher ist er natürlich dann auch ganz anders interessiert, dass das Verfahren dann auch weiter vorangetrieben wird. Und eventuell spornt ihn das dann auch an, das ganze Ermittlungsverfahren ein bisschen zu verkürzen, indem er Angaben zu dem Vorwurf macht. Und wir dadurch dann auch die Möglichkeit haben, schneller zu ermitteln, als wenn wir alles selbst suchen müssen."
Alexander Marks hat sich schon mit der Vermögensabschöpfung befasst, bevor die Gesetzesänderung 2017 kam.
Alexander Marks hat sich schon mit der Vermögensabschöpfung befasst, bevor die Gesetzesänderung 2017 kam.
"Wir haben in Frankfurt ungefähr 120 Staatsanwälte. Von denen würde ich sagen, haben sich im Vorfeld vielleicht 20 damit beschäftigt. Und jetzt müssen sich 120 damit intensiv beschäftigen."
Aber ob selbst diese Zahl langfristig ausreicht, daran zweifelt der Staatsanwalt. Vor allem, wenn auch bei Fällen, bei denen die konkrete Straftat möglicherweise schon lange zurückliegt und deshalb verjährt ist, Vermögen eingezogen werden soll.
"Es ist eine gute Frage, ob die Staatsanwaltschaften dafür gewappnet sind, Altfälle aufzubereiten, und auch bereit sind, die Akten von den letzten dreißig Jahren wieder heraus zu kramen. Es wird sicher nicht gelingen, alle Altfälle aufzuarbeiten."
"Es ist eine gute Frage, ob die Staatsanwaltschaften dafür gewappnet sind, Altfälle aufzubereiten, und auch bereit sind, die Akten von den letzten dreißig Jahren wieder heraus zu kramen. Es wird sicher nicht gelingen, alle Altfälle aufzuarbeiten."
Viele offene Rechtsfragen
Wie weit die Staatsanwaltschaften dabei zurückgehen können, diese Frage liegt gerade beim Bundesverfassungsgericht. In dem konkreten Fall ging es um Schwarzarbeit in einem niedersächsischen Geflügelmastbetrieb. Knapp 1000 bulgarische Arbeiter waren dort illegal beschäftigt worden. Bestraft werden konnten die beiden dafür Verantwortlichen nicht mehr, die Taten waren verjährt. Aber zumindest den Gewinn in Höhe von etwa elf Millionen Euro wollte das Landgericht Oldenburg einziehen lassen. Das aber wäre nur möglich, wenn man das neue Recht anwendet. Und deshalb muss das Bundesverfassungsgericht jetzt klären, ob eine solche Rückwirkung gegen die Verfassung verstößt.
Professor Heger von der Humboldt-Uni ist zwiegespalten. Er war zur Gesetzesberatung seinerzeit im Bundestag als Sachverständiger geladen.
"Ich habe selber im Rechtsausschuss für die Rückwirkung plädiert. Und halte das auch für richtig, damit man nicht zu viele Verfahren nach altem und nach neuem Recht nebeneinander hat. Wenn man das aber verbindet mit der vom Bundestag eingefügten Verjährung von 30 Jahren, bedeutet das, dass man extrem weit zurückgeht. Und das erscheint mir problematisch."
Und das ist nicht die einzige offene Rechtsfrage. So sind selbst beim Bundesgerichtshof beispielsweise mehrere Senate unterschiedlicher Auffassung darüber, wie bei Strafverfahren gegen Jugendliche zu verfahren ist.
"Im Jugendstrafrecht stellt sich das Problem, dass eine umfassende Vermögensabschöpfung auch längerfristig dazu führen kann, dass der Sinn des Jugendstrafrechts, nämlich eine Erziehung und Besserung, dadurch partiell konterkariert wird, dass der Jugendliche extrem hohe Forderungen gegen sich hat, die dann möglicherweise ziemlich lange noch gelten und die er dann erfüllen muss. Ob das für die Erziehung so gut ist, ist fraglich. Vielleicht muss da der Gesetzgeber da auch nochmal nachjustieren."
Und auch bei der Frage, in welcher Höhe Vermögen überhaupt eingezogen werden kann, entscheiden die Gerichte durchaus unterschiedlich. Im Gesetz heißt es "das Erlangte". Rechtsanwalt Dierlamm: "Ich nenne mal ein Beispiel: Durch eine Bestechung erlangt ein Bauunternehmen einen Auftrag, beispielsweise den Bau eines Geschäftshauseses. Für den Bau des Geschäftshauses erlangt das Bauunternehmen eine Summe. Das, könnte man sagen, ist das aus der Straftat Erlangte. Aber: Das Unternehmen hat das Haus ja auch gebaut. Da steckt Arbeit drin, da stecken Materialien drin, und das Unternehmen hat nur eine ganz kleine Gewinnspanne eigentlich an dem Auftrag verdient.
Professor Heger von der Humboldt-Uni ist zwiegespalten. Er war zur Gesetzesberatung seinerzeit im Bundestag als Sachverständiger geladen.
"Ich habe selber im Rechtsausschuss für die Rückwirkung plädiert. Und halte das auch für richtig, damit man nicht zu viele Verfahren nach altem und nach neuem Recht nebeneinander hat. Wenn man das aber verbindet mit der vom Bundestag eingefügten Verjährung von 30 Jahren, bedeutet das, dass man extrem weit zurückgeht. Und das erscheint mir problematisch."
Und das ist nicht die einzige offene Rechtsfrage. So sind selbst beim Bundesgerichtshof beispielsweise mehrere Senate unterschiedlicher Auffassung darüber, wie bei Strafverfahren gegen Jugendliche zu verfahren ist.
"Im Jugendstrafrecht stellt sich das Problem, dass eine umfassende Vermögensabschöpfung auch längerfristig dazu führen kann, dass der Sinn des Jugendstrafrechts, nämlich eine Erziehung und Besserung, dadurch partiell konterkariert wird, dass der Jugendliche extrem hohe Forderungen gegen sich hat, die dann möglicherweise ziemlich lange noch gelten und die er dann erfüllen muss. Ob das für die Erziehung so gut ist, ist fraglich. Vielleicht muss da der Gesetzgeber da auch nochmal nachjustieren."
Und auch bei der Frage, in welcher Höhe Vermögen überhaupt eingezogen werden kann, entscheiden die Gerichte durchaus unterschiedlich. Im Gesetz heißt es "das Erlangte". Rechtsanwalt Dierlamm: "Ich nenne mal ein Beispiel: Durch eine Bestechung erlangt ein Bauunternehmen einen Auftrag, beispielsweise den Bau eines Geschäftshauseses. Für den Bau des Geschäftshauses erlangt das Bauunternehmen eine Summe. Das, könnte man sagen, ist das aus der Straftat Erlangte. Aber: Das Unternehmen hat das Haus ja auch gebaut. Da steckt Arbeit drin, da stecken Materialien drin, und das Unternehmen hat nur eine ganz kleine Gewinnspanne eigentlich an dem Auftrag verdient.
Und jetzt stellt sich die Frage, was hat das Unternehmen erlangt. Das festzustellen, ist oft sehr sehr aufwendig, und das sind dann die Probleme, die in der Praxis auftauchen.
Es bleibt ein Katz-und-Maus-Spiel
Auch in der Politik sind diese Probleme angekommen. Aus dem Bundesjustizministerium heißt es, man arbeite dort bereits an einem Gesetzentwurf, der gewisse Nachbesserungen beziehungsweise Klarstellungen vornehmen soll.
Der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt ist jedenfalls fest entschlossen, die Möglichkeiten, die das neue Recht bietet, wo immer möglich auch zu nutzen. Bei der Berliner Staatsanwaltschaft gibt es jetzt sogar eine ganz neue Abteilung, die sich intensiv mit der Vermögensabschöpfung beschäftigt. Für den Senator ist aber auch klar: Letztendlich bleibt es ein Katz-und-Maus-Spiel.
"Wir werden besser werden, beim Aufspüren von Vermögen, aber wir wissen auch, dass die Täterinnen und Täter besser werden beim Verstecken von Vermögen."
Der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt ist jedenfalls fest entschlossen, die Möglichkeiten, die das neue Recht bietet, wo immer möglich auch zu nutzen. Bei der Berliner Staatsanwaltschaft gibt es jetzt sogar eine ganz neue Abteilung, die sich intensiv mit der Vermögensabschöpfung beschäftigt. Für den Senator ist aber auch klar: Letztendlich bleibt es ein Katz-und-Maus-Spiel.
"Wir werden besser werden, beim Aufspüren von Vermögen, aber wir wissen auch, dass die Täterinnen und Täter besser werden beim Verstecken von Vermögen."