Der Zusammenschluss würde nach Auffassung der Kartellwächter zu einer erheblichen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen vor allem im Großraum Berlin, in München und Oberbayern sowie in Nordrhein-Westfalen führen. Damit würden den Unternehmen neue Preiserhöhungsspielräume eröffnet, warnte Kartellamtspräsident Andreas Mundt in Bonn. Außerdem würden die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher vor Ort stark eingeschränkt.
Den Markenartikel-Herstellern würde nach Einschätzung der Behörde außerdem ein bedeutsamer unabhängiger Abnehmer verloren gehen, sodass die Einkaufsmacht der vier großen deutschen Lebensmittelhändler - Edeka, Rewe, Aldi und die Schwarz-Gruppe mit Lidl - noch weiter steigen würde.
Tengelmann will sich aus dem Lebensmittelhandel zurückziehen
Die traditionsreiche Mülheimer Handelsgruppe Tengelmann will sich aus dem Lebensmittelhandel zurückziehen, in dem sie zuletzt nach eigenen Angaben nur noch Verluste machte. Firmenchef Karl-Erivan Haub sagte bei der Ankündigung des Verkaufs im Oktober vergangenen Jahres: "Wir sehen leider keine Perspektive mehr, unsere Supermärkte aus eigener Kraft zu einem profitablen Unternehmen zu machen." Insgesamt sind in den rund 450 Filialen knapp 16.000 Mitarbeiter beschäftigt. Sie erwirtschafteten zuletzt einen Netto-Umsatz von rund 1,8 Milliarden Euro.
Edeka wollte zunächst alle Märkte übernehmen, stieß dabei jedoch auf den Widerstand des Kartellamts. In den vergangenen Wochen boten Edeka und Tengelmann dem Kartellamt deshalb an, rund 100 Filialen aus dem Deal herauszulösen und an andere Einzelhändler zu verkaufen. Für Edeka wäre damit noch ein Paket von rund 350 Filialen geblieben. Dieses Angebot reichte dem Kartellamt jedoch nicht aus.
Edeka und Tengelmann können Ministererlaubnis beantragen
Nach Einschätzung der Wettbewerbsbehörde hätte der Handelsriese im Interesse des Wettbewerbs im Höchstfall rund ein Drittel der Kaiser's Tengelmann-Supermärkte - insgesamt 150 bis 170 Geschäfte - übernehmen können. Es gebe eine ganze Reihe konkreter Hinweise auf alternative Interessenten für Teilnetze, hieß es im Kartellamt.
Edeka und Tengelmann können gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes nun Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Außerdem haben sie die Möglichkeit, eine Ministererlaubnis zu beantragen, um das Veto der Wettbewerbsbehörde zu umgehen.
(pg/bor)