Die geltende Rechtslage schütze sowohl Selbstbestimmung und Gesundheit der Frau als auch das ungeborene Kind, teilte die Deutsche Bischofskonferenz in Bonn mit. Die Ergebnisse zur Neukonzeption des Schwangerschaftsabbruchs betrachte man als zu einseitig. Vorgeburtlichem Leben komme nach christlicher Auffassung der gleiche Schutz und die gleiche Würde zu wie einem geborenen Menschen. Mitglieder der Bundesregierung hatten am Nachmittag Handlungsbedarf signalisiert. Zunächst sollten aber die Ergebnisse der Expertenkommission ausgewertet werden, hieß es. Diese hatte zuvor ihren Abschlussbericht vorgestellt. Demnach spricht sie sich für die Möglichkeit aus, einen Abbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen einer ungewollten Schwangerschaft zu legalisieren.
Diese Nachricht wurde am 15.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.