Archiv

Katholische Kirche
Jesuitenpater für sexuellen Missbrauch verurteilt

Ein Kirchengericht hat einen früheren Jesuitenpater wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Der heute 72-Jährige muss eine Geldstrafe an einen Fonds für Missbrauchsopfer zahlen. Er bleibt Priester, darf das Amt aber nicht ausüben.

Von Claudia van Laak |
    Das Kirchengericht des Erzbistums Berlin hat einen früheren Jesuitenpater wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Hierbei handelt es sich um einen der beiden mutmaßlichen Haupttäter am Canisius-Kolleg Berlin, einem Gymnasium des Jesuitenordens. Der damalige Rektor des Canisius-Kollegs Pater Klaus Mertes hatte die Vorfälle Anfang 2010 öffentlich gemacht und damit den Missbrauchsskandal ins Rollen gebracht. Der Sprecher des Erzbistums Berlin Stefan Förner:
    "Es ist jetzt gegen Peter R. ein Urteil ergangen, das er offenkundig akzeptiert hat, er hat keinen Widerspruch eingelegt und hat die erste Rate der gegen ihn verhängten finanziellen Strafe beglichen, darüber hinaus darf er seinen priesterlichen Dienst nicht ausüben, dieses Verbot ist nicht befristet."
    Der heute 72-Jährige muss eine Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro an einen Fonds für Missbrauchsopfer zahlen. Er bleibt Priester, darf das Amt aber nicht ausüben.
    Matthias Katsch ist einer der Betroffenen. Als Schüler am Berliner Canisius-Kolleg wurde er von Peter R. missbraucht. Seine Reaktion auf das Urteil:
    "Dass durch eine Instanz festgestellt ist: Das ist ein Täter. Das finde ich eine ganz wichtige Botschaft. Und das bestätigt oder bestärkt ja all diejenigen, die sich zu Wort gemeldet haben, dass hier tatsächlich schwere Straftaten vorgelegen haben."
    Betroffene bewerten das Urteil als zu milde
    Allerdings wurden die am Berliner Canisius-Kolleg begangenen Taten bei dem Verfahren des Kirchengerichts nicht berücksichtigt, lediglich ein einziger Fall aus Peter R.s Gemeindearbeit in Hildesheim kam zur Verhandlung.
    "Wir verlangen und fordern von diesem Kirchengericht, dass es sich den vermutlich dreistelligen Vorwürfen des sexuellen Kindesmissbrauchs von Jungen in der Berliner Zeit von dem Täter widmet und auch in diesem Falle zu einem Urteil kommt."
    Die Betroffenen halten das Urteil für zu milde. Der Priester sei bereits schon einige Jahre im Ruhestand, deshalb sei es keine Strafe für ihn, wenn er jetzt das Priesteramt nicht mehr ausüben dürfe. Stefan Förner vom Erzbistum Berlin entgegnet:
    "Dass jemand von außen sagt, ja dann feiert er eben keinen Gottesdienst mehr, der ist eh Rentner, das kann man von außen nachvollziehen. Für jemanden, der sich zum Priester hat weihen lassen, ist das sein Lebensmittelpunkt. Dass er seinen Gottesdienst feiert, nicht im stillen Kämmerlein, sondern mit der Gemeinde, dafür haben sich Priester zum Priester weihen lassen. Wenn Ihnen das untersagt wird, dann ist das schon eine massive Einschränkung in ihrer Persönlichkeit."
    Die Taten von Peter R. sind strafrechtlich und zivilrechtlich verjährt, nach den eigenen Regeln der Kirche allerdings nicht. Der heute 72-Jährige hat den sexuellen Missbrauch stets bestritten.