
Damit dürfen homosexuelle Männer nicht mehr pauschal von der Blutspende ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss ist künftig nur noch aufgrund des jeweiligen individuellen Risikoverhaltens des Spendewilligen möglich.
Nach derzeitiger Rechtslage dürfen Männer nur dann Blut spenden, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen Sex mit einem neuen oder mehr als einem männlichen Partner hatten. Dadurch sollen Ansteckungen mit Infektionskrankheiten vermieden werden. Diese Regelung wird aber häufig als diskriminierend empfunden.
Diese Nachricht wurde am 17.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.