Vordergründig ging es um gut 32.500 Euro, darunter ein Beleg über Hamburger aus einem Schnellrestaurant. Die hatte sich dem Vernehmen nach ein Airberlin-Mitarbeiter kaufen müssen, weil er wegen des Streiks nicht daheim essen konnte. Doch so läppisch war es in Wirklichkeit nicht, als heute die Schadensersatzforderungen von vier Fluggesellschaften gegen die Fluglotsengewerkschaft zurückgewiesen wurden. Hätte die Gewerkschaft in diesem Fall Schadenersatz leisten müssen, wären andere, viel höhere, millionenschwere Forderungen aus anderen Tarifkonflikten auf die GDF zugekommen. Das hätte sie wohl nicht überlebt. GDF-Vorstand Matthias Maas hatte schon den Eindruck, der kleinen Spartengewerkschaft solle der Garaus gemacht werden:
"Ich möchte nicht falsche Gerüchte streuen, aber es scheint so zu sein."
Das Arbeitsgericht Frankfurt hat der GDF aber den Rücken gestärkt. Schadensersatz wird es nicht geben. Es sei zwar ein Schaden entstanden, gab die Richterin zu. Der habe aber im Rahmen des Üblichen und Unvermeidbaren gelegen. Hintergrund war 2009 ein Streik von Vorfeldkontolleuren auf dem Stuttgarter Flughafen. Einen Monat lang konnte der Fughafen den Streik mit Ersatzkräften neutralisieren. Es fiel kein Flug aus. Da setzte die GDF für eine Schicht die Fluglotsen im Tower Stuttgart für einen Unterstützungsstreik ein. Schon wurden Starts und Landungen abgesagt. Das war der Schaden, den Lufthansa, Airberlin, Tuifly und German Wings nun einklagten. Zu Unrecht, wie der Sprecher des Frankfurter Arbeitsgerichts, Frank Woitaschek, das heutige Urteil erläuterte:
"In diesem Fall hat die 10. Kammer des Arbeitsgerichts die vier betroffenen Flugunternehmen als nicht schadensersatzberechtigt anerkannt, weil es am unmittelbaren in deren eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb fehlt, und zwar deswegen, weil sie normal von dem Arbeitskampf betroffen wurden, also nicht über das normal Maß hinaus."
Gewerkschaften hätten nicht nur die Aufgabe, Arbeitsbedingungen zu bewahren, sondern auch zu fördern. Und dazu müssten sie etwas wagen dürfen. Würden sie daran mit hohen Haftungsrisiken gehindert, könne "eine Lähmung der Entwicklung des sozialen Lebens" eintreten. Das Urteil hatte also durchaus verfassungsrechtliche Bedeutung. Der Präsident des Arbeitsgerichts, Frank Woitaschek:
"Es ist mit Sicherheit ein Urteil, dass das Streikrecht in seinem Kern schützt und dass Schadensersatzansprüchen mit sehr viel Vorsicht begegnet."
Die GDF fühlt sich erst einmal gerettet und versicherte heute, anders als Verdi mit den aktuellen seinen Warnstreiks hätten die Fluglotsen erst nach langen Verhandlungen zum Arbeitskampf gerufen. Matthias Maas:
"Allerdings muss man sehen, dass bei unseren Streikankündigungen beziehungsweise Streiks immer ausführliche Verhandlungen vorausgingen, bis hin zur Schlichtung. Hie in diesem Fall macht Verdi einen Arbeitskampf nach vier Tarifgesprächen und vor weiteren Gesprächen. Das finde ich schon einen Unterschied."
Gegen das Urteil ist Berufung möglich beim Hessischen Landesarbeitsgericht. Die Lufthansa teilte mit, sie wolle die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob sie weitere Rechtsmittel einlege.
"Ich möchte nicht falsche Gerüchte streuen, aber es scheint so zu sein."
Das Arbeitsgericht Frankfurt hat der GDF aber den Rücken gestärkt. Schadensersatz wird es nicht geben. Es sei zwar ein Schaden entstanden, gab die Richterin zu. Der habe aber im Rahmen des Üblichen und Unvermeidbaren gelegen. Hintergrund war 2009 ein Streik von Vorfeldkontolleuren auf dem Stuttgarter Flughafen. Einen Monat lang konnte der Fughafen den Streik mit Ersatzkräften neutralisieren. Es fiel kein Flug aus. Da setzte die GDF für eine Schicht die Fluglotsen im Tower Stuttgart für einen Unterstützungsstreik ein. Schon wurden Starts und Landungen abgesagt. Das war der Schaden, den Lufthansa, Airberlin, Tuifly und German Wings nun einklagten. Zu Unrecht, wie der Sprecher des Frankfurter Arbeitsgerichts, Frank Woitaschek, das heutige Urteil erläuterte:
"In diesem Fall hat die 10. Kammer des Arbeitsgerichts die vier betroffenen Flugunternehmen als nicht schadensersatzberechtigt anerkannt, weil es am unmittelbaren in deren eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb fehlt, und zwar deswegen, weil sie normal von dem Arbeitskampf betroffen wurden, also nicht über das normal Maß hinaus."
Gewerkschaften hätten nicht nur die Aufgabe, Arbeitsbedingungen zu bewahren, sondern auch zu fördern. Und dazu müssten sie etwas wagen dürfen. Würden sie daran mit hohen Haftungsrisiken gehindert, könne "eine Lähmung der Entwicklung des sozialen Lebens" eintreten. Das Urteil hatte also durchaus verfassungsrechtliche Bedeutung. Der Präsident des Arbeitsgerichts, Frank Woitaschek:
"Es ist mit Sicherheit ein Urteil, dass das Streikrecht in seinem Kern schützt und dass Schadensersatzansprüchen mit sehr viel Vorsicht begegnet."
Die GDF fühlt sich erst einmal gerettet und versicherte heute, anders als Verdi mit den aktuellen seinen Warnstreiks hätten die Fluglotsen erst nach langen Verhandlungen zum Arbeitskampf gerufen. Matthias Maas:
"Allerdings muss man sehen, dass bei unseren Streikankündigungen beziehungsweise Streiks immer ausführliche Verhandlungen vorausgingen, bis hin zur Schlichtung. Hie in diesem Fall macht Verdi einen Arbeitskampf nach vier Tarifgesprächen und vor weiteren Gesprächen. Das finde ich schon einen Unterschied."
Gegen das Urteil ist Berufung möglich beim Hessischen Landesarbeitsgericht. Die Lufthansa teilte mit, sie wolle die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob sie weitere Rechtsmittel einlege.